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Höchststrafe: Gericht in Donezk verurteilt britische Söldner zum Tod

Archivmeldung vom 09.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Der Verurteilte Aslin während der Urteilsverkündung Bild:  Sputnik / Konstantin Mihalchevskiy / RIA Nowosti
Der Verurteilte Aslin während der Urteilsverkündung Bild: Sputnik / Konstantin Mihalchevskiy / RIA Nowosti

Zwei britische und ein marokkanischer Staatsangehöriger sind am Donnerstag wegen Beteiligung an dem Krieg im Donbass auf Seiten der Ukraine zur Todesstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Das Oberste Gericht in Donezk hat am Donnerstag das Urteil gegen drei ausländische Söldner (zwei Briten und einen Marokkaner) gesprochen. Alle drei wurden für die Teilnahme an dem Krieg gegen den Donbass auf Seiten der Ukraine zum Tod verurteilt. 

Die Briten Shaun Pinner und Aiden Aslin sowie der Marokkaner Brahim Saadoun wurden in Mariupol gefangen genommen und gaben an, in der ukrainischen Marineinfanterie gedient zu haben. Sie kamen bereits vor Jahren in die Ukraine; Pinner war zuvor britischer Berufssoldat gewesen.

Der Prozess ging schnell vonstatten. Erst am zurückliegenden Wochenende hat die Generalstaatsanwaltschaft der Volksrepublik Donezk bekannt gegeben, Anklage gegen die drei Männer erhoben zu haben. In der Anklageschrift wurden Pinner, Aslin und Saadoun des Söldnerwesens und der Begehung von Straftaten beschuldigt, die auf gewaltsame Machtergreifung und Machterhalt abzielen, sowie der Ausbildung für terroristische Aktivitäten auf dem Gebiet der Volksrepublik Donezk (DVR).

Die Hauptverhandlung hat offenbar drei Verhandlungstage umfasst. Die Angeklagten hatten zu Beginn am 7. Juni jeweils ein Teilgeständnis abgelegt. Sie hatten weiterhin geleugnet, von den Gräueltaten des Asow-Regiments gewusst zu haben, ihre Beteiligung an Kampfhandlungen auf Seiten der Ukraine und den Erhalt von Sold hierfür aber eingeräumt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zu erwarten ist, dass die Angeklagten dagegen Rechtsmittel einlegen werden. Das Vereinigte Königreich hatte vorab angekündigt, gegen ein mögliches Todesurteil gegen die Briten Berufung einzulegen. 

Die Verurteilten haben nun 30 Tage Zeit, um gegen das Urteil im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Verfahren Berufung einzulegen. Sie können zudem ein Gnadengesuch stellen. Für die Entscheidung über das Gesuch wäre das Oberhaupt der Volksrepublik Donezk, Denis Puschilin, zuständig. Im Falle der Begnadigung wäre die Todesstrafe in eine 25-jährige Haftstrafe umgewandelt werden.

Die Todesstrafe wird im DNR durch Erschießung vollstreckt. Hängen wird nicht möglich sein, da zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung der Strick als Vollstreckungsmaßnahme nicht vorgesehen war. "

Quelle: RT DE

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