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Datenschützer stehen auf: Volksbegehren gegen totale Corona-Kontrolle durch den Staat

Archivmeldung vom 15.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: wikimedia: Osmotic Studios /WB/Eigenes Werk
Bild: wikimedia: Osmotic Studios /WB/Eigenes Werk

Bei der heutigen Pressekonferenz gaben Datenschützer, kritische Ärzte und Juristen Aufschluss über den Fortschritt im Volksbegehren gegen den Grünen Pass. Sie erkennen in der Überwachungsmaßnahme den „grundrechtswidrigen Einstieg in das Social Scoring“. Bereits 53.500 Unterschriften wurden gesammelt. Jetzt beantragen sie die Einleitung des Volksbegehrens. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "In China vergibt die Regierung Sozialpunkte an die Bürger für sozial erwünschtes Verhalten. Legen Chinesen nicht das erwünschte Verhalten an den Tag, kaufen sie oft Alkohol, oder pflegen ihre Eltern nicht, dann hat das Konsequenzen. Flugreisen oder Auslandsaufenthalte werden gestrichen. Mit der Einführung des Grünen Passes schlittert auch in Österreich in ein solches System, kritisieren die Datenschützer der ARGE Daten. Denn immer mehr Menschen werden durch Covid-Verordnungen (Grüner Pass, 3G) vom sozialen und beruflichen Leben ausgegrenzt, wenn sie sich nicht gegen Corona impfen oder ständig testen lassen.

Was bedeutet Social Scoring?

Social Scoring meint das Vergeben sozialer Punkte, die über den Wert eines Menschen in der Gesellschaft bestimmen sollen. Wie in China wird ein solches Sozial-Kredit-System für massive Freiheitsbeschränkungen für Menschen mit einer schlechten Bewertung in einem solchen System sorgen. Beim Beispiel des Grünen Passes wird die Bewertung durch die Regierung anhand des Impfstatus vorgenommen. Das Ergebnis wäre jedoch das gleiche wie in China: Das Schaffen von Menschen zweiter Klasse. Eine Freiheit, die erst individuell erarbeitet werden muss und nicht mehr selbstverständlich ist.

Grundrechte muss man sich nicht erarbeiten

Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner gründete die „Rechtsanwälte für Grundrechte“. Der Initiative gehören mittlerweile 50 Anwälte und Juristen an. Er hat in Österreich bereits drei Verordnungen zu den Covid-Maßnahmen erfolgreich bekämpft: etwa das Betretungsverbot in der Gastronomie sowie die Wiener Contact-Tracing-Verordnung.  Brunner: „Nicht der Staatsbürger hat sich Grundrechte zu erarbeiten oder erkaufen, sondern sie stehen dem einzelnen a priori, uneingeschränkt und unmittelbar, zu.“

Impfnachweise: Diskriminierung

Impfnachweise als Voraussetzung für Job, Zutritt in Räume oder für Reisen, Ausbildung, Bildung und Kulturaktivitäten etc. sind Brunners Ansicht nach diskriminierend und daher unzulässig. Sämtliche „Impfungen“ sind genbasierten Substanzen, die wegen unzureichender Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit lediglich eine bedingte Zulassung erhalten haben, unter der Voraussetzung einer epidemischen Notlage. „Da von einer Notlage nicht einmal bei den kühnsten Annahmen die Rede sein kann, sind nach meiner Rechtsbeurteilung die bedingten Zulassungen erloschen“, so Brunner weiter.

ARGE Datenschutz: Scoring Ökonomie verhindern

Auch Dr. Hans Zeger von der Arge Datenschutz sieht die 3-G-Regelung kritisch: “Jegliche Art von Contact Tracing oder digitaler Überwachung mittels Grünem Pass usw. ist ein Einstieg in die Scoring Ökonomie. Die Politik hat sich aus medizinischen Fragen herauszuhalten.” Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaube Datenverarbeitungen wie beim Corona Pass nur, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen sind. Keines der drei Kriterien treffe jedoch auf den nationalen Corona-Pass zu. Mit Impfung, Maske, Hygiene und Tests könne sich jeder nach eigenen Vorstellungen schützen oder auch nicht. Eine staatliche Überwachung sei nicht erforderlich. Der nationale Corona-Pass, beschränke massiv die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Würde jedes unvernünftige Verhalten in Österreich reglementiert, dann wäre Österreich ein einziges Freiluftgefängnis, schlussfolgert Dr. Zeger.

Das vierte „G“ – die Gesundheit

Der Mediziner DDr. Christian Fiala moniert: „Seit über einem Jahr sind wir einer öffentlichen Diskussion ausgesetzt, die von Angst und negativen Vorhersagen dominiert ist, die sich dann aber als falsch erweisen.“ Eine Impfung der gesamten Bevölkerung gegen eine Infektion, die in ca. 85 % der Fälle unbemerkt verlaufe und nur selten eine schwere Erkrankung hervorrufe, sei medizinisch absurd.

Volksbegehren für Wiedergutmachung der Covid-Maßnahmen  

Fiala hat daher das Volksbegehren gegen die Corona-Maßnahmen mitinitiiert, für welches bereits 53.500 Menschen eine Unterstützungserklärung unterschrieben haben. Gefordert wird u.a., der ungehinderte Zugang zu Veranstaltungen, Lokalen und Reisefreiheit. Befugnisse dürften keinesfalls von der Immunität einer Person abhängig gemacht werden. Medizinische Daten wie z.B. der Immunitätsstatus einer Person müssen unter allen Umständen privat bleiben. Bei verfassungswidrigen Gesetzen solle eine Amtshaftung möglich sein. Schadenersatzansprüche nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz müssen durchsetzbare gesetzliche Ansprüche sein und keine Bittgesuche. Verwaltungsstrafen nach den sog. Covid-19-Maßnahmengesetzen seien außer Vollzug zu setzen, alle diesbezüglichen Verwaltungsstrafverfahren seien unverzüglich einzustellen. Bezahlte Strafen seien zu ersetzen."

Quelle: Wochenblick

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