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FSB: Verhafteter Saboteur sollte für Kiews Geheimdienste Umspannwerk auf der Krim sprengen (Video)

Archivmeldung vom 19.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB (Föderaler Sicherheitsdienst) hat einen Sabotageakt der ukrainischen Geheimdienste an einer Anlage des Stromversorgungsnetzes in der Stadt Kertsch auf der Halbinsel Krim verhindert. Videoaufnahmen der Festnahme liegen vor. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "auf der russischen Halbinsel Krim sprengen. Der russische Inlandsgeheimdienst FSB nahm ihn vor der Tat fest, teilt das Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit des FSB der russischen Nachrichtenagentur TASS mit. Diese zitiert:

"In Kertsch wurden Vorbereitungen für einen Sabotageakt an einer Anlage des Energiesystems der Halbinsel verhindert. Infolge der getroffenen Maßnahmen wurde ein 1971 geborener russischer und ukrainischer Staatsbürger festgenommen, der an der Vorbereitung dieses Verbrechens beteiligt war."

Am Wohnsitz des Verdächtigten wurden ein improvisierter Sprengsatz und Kommunikationsgeräte beschlagnahmt. Letztere enthielten Korrespondenz mit einem Vertreter eines der ukrainischen Geheimdienste, der die kriminellen Aktivitäten koordinierte.

Von FSB-Beamten angefertigte Videoaufnahmen zeigen eine Aufzeichnung des Telefons des Festgenommenen mit einem Bericht an seinen ukrainischen Führungsoffizier. Zu sehen ist ein Umspannwerk und zu hören ist der Kommentar des Saboteurs auf Ukrainisch, dass er weder Überwachungskameras noch Wachpersonal am Objekt sehe.

Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die zugrunde liegenden Artikel 30 Teil 1 und Artikel 281 Teil 1 ("Vorbereitung eines Sabotageaktes") des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation sowie Artikel 222.1 Teil 1, der gesetzeswidrigen Umgang mit Sprengstoffen oder Sprengkörpern behandelt, sehen eine Strafe bis zu lebenslanger Haft vor."

Quelle: RT DE

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