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GRS fordert praxisnahe Umsetzung des neuen Batterierechts: Industrie warnt vor Überregulierung

Freigeschaltet am 15.07.2025 um 11:00 durch Sanjo Babić
Batterien (Symbolbild)
Batterien (Symbolbild)

Bild: Lars Kunze / pixelio.de

Die Stiftung GRS Batterien und die GRS Service GmbH kritisieren den aktuellen Entwurf des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetzes (Batt-EU-AnpG) als "praxisfern und überreguliert". Gemeinsam mit weiteren Rücknahmesystemen und führenden Branchenverbänden fordern sie eine marktnahe und fachlich fundierte Umsetzung der EU-Batterieverordnung in deutsches Recht.

"Der Gesetzentwurf ist ein Paradebeispiel für Goldplating: Er schießt weit über die EU-Vorgaben hinaus und belastet Hersteller und Systeme mit unnötiger Bürokratie", sagt Georgios Chryssos, Vorstand der Stiftung GRS Batterien.

Kernkritikpunkte sind die fehlende Einbindung der Batteriehersteller in die Gesetzgebung sowie die geplante Leitung der sogenannten "Gemeinsamen Stelle" durch einen fachfremden Akteur aus der Elektroindustrie. Stattdessen schlagen die GRS-Organisationen die Einrichtung einer "Gemeinsamen Herstellerstelle der Batteriebranche" vor - mit operativer Verantwortung und klar definierten Aufgaben:

  • Fachliche Beratung und Unterstützung der Behörden
  • Koordination von Herstellererfassung und Marktüberwachung
  • Stärkung der Verbraucherinformation
  • Förderung internationaler Standards

Diese Forderung wird von allen weiteren nach § 7 Batteriegesetz zugelassenen Rücknahmesystemen mitgetragen: DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, ÖcoReCell, PreZero und REBAT. Auch führende Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) unterstützen die praxisnahe Umsetzung des neuen Batterierechts.

"Statt eines bürokratischen Top-down-Ansatzes brauchen wir ein funktionierendes Kooperationsmodell - wie es sich im Verpackungs- oder Elektrogesetz bereits bewährt hat", so Dr. Julia Hobohm, Geschäftsführerin der GRS Service GmbH. Die Zeit drängt: Im September 2025 steht die abschließende Beratung im Umweltausschuss an.

Die GRS-Organisationen appellieren an die Bundesregierung, die Branchenerfahrung der Batterieindustrie zu nutzen und eine nachhaltige, praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung zu ermöglichen. GRS bietet ihre Expertise aktiv an - für einen Vollzug im Sinne von Umwelt, Wirtschaft und Verbrauchern.

Quelle: Stiftung GRS Batterien (ots)

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