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Russischer Botschafter in Deutschland kritisiert Berliner Flaggenverbot zum Tag der Befreiung

Archivmeldung vom 06.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Russische Botschaft in Berlin Bild: Gettyimages.ru / Emmanuele Contini/NurPhoto
Russische Botschaft in Berlin Bild: Gettyimages.ru / Emmanuele Contini/NurPhoto

Als "unmoralisch und inakzeptabel" hat der russische Botschafter Sergei Netschajew das Verbot russischer und sowjetischer Flaggen, Symbole und Lieder aus dem Zweiten Weltkrieg beim anstehenden Gedenken am 8. und 9. Mai bezeichnet. Die Botschaft fordert die Aufhebung aller Verbote. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland hat am Sonnabend auf das Berliner Verbot russischer und sowjetischer Flaggen und antifaschistischer Symbole beim am 8. und 9. Mai anstehenden Gedenken an den sowjetischen Sieg über den Hitlerfaschismus und die Befreiung Deutschlands vom Naziregime im Jahr 1945 reagiert. In einem in den sozialen Netzwerken veröffentlichten Kommentar des russischen Botschafters in Deutschland, Sergei Netschajew, heißt es unter anderem:

"Wir lehnen die Entscheidung der Berliner Behörden entschieden ab, wonach es den Besuchern der großen sowjetischen Kriegsgedenkstätten am 8. und 9. Mai 2023 verboten ist, russische Staatsflaggen sowie Symbole zu zeigen, die untrennbar mit dem Tag des Sieges und der Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus verbunden sind, darunter das Siegesbanner, die Flagge der UdSSR, das 'St.-Georgs-Band', Elemente historischer Militäruniformen und sogar Kriegslieder. Wir betrachten dieses Vorgehen als unmoralisch und inakzeptabel. Wir fordern die vollständige Aufhebung dieser Verbote."

Der Botschafter erinnerte in seiner Erklärung daran, dass die Sowjetunion für die Befreiung des deutschen Volkes und einen friedlichen Himmel über Europa mit dem Leben von 27 Millionen ihrer Bürger bezahlte, die auf den Schlachtfeldern fielen, und die an Zwangsarbeit, Hunger und Krankheiten starben oder während Hitlers Vernichtungskrieg gefoltert, erschossen und verbrannt wurden.

Heute erlebe man, heißt es in dem Statement weiter, wie "die Nazis und ihre Schergen in Europa in den Rang von Nationalhelden erhoben werden". Die Leistung der Roten Armee werde diskreditiert, sowjetische Kriegsgräber werden geschändet, Gedenkstätten zerstört und abgerissen. Die Geschichte werde verfälscht, um sie der aktuellen politischen Lage "anzupassen", und es werde versucht, "die Opfer und die Henker, die Sieger und die Besiegten gleichzusetzen". Das könne, so Netschajew, nicht hingenommen werden. Der Nationalsozialismus dürfe "keine Chance haben, wieder aufleben zu können", auch nicht in Form von Russophobie.

Der Botschafter Russlands appellierte: 

"Die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, auch die Veteranen des Zweiten Weltkriegs und unsere Landsleute, müssen den gefallenen Soldaten der Roten Armee und den Opfern des Nationalsozialismus in Würde und nach althergebrachter Tradition Ehrerbietung, Respekt und Dankbarkeit erweisen können."

Wie RT berichtete, hat die Berliner Polizei auch in diesem Jahr, wie schon 2022, eine Allgemeinverfügung erlassen, in der unter anderem das Zeigen der russischen und sowjetischen Staatsflaggen, der von letzterer abgeleiteten Fahne des Sieges, die an die im April und Mai 1945 über dem Reichstag gehisste Flagge einer der Divisionen, die an der Erstürmung Berlins beteiligt waren, erinnert, in Russland verbreiteter antifaschistischer Symbole wie des Sankt-Georgs-Bandes (auch Gardeband genannt) und sowjetischer Uniformen verboten. Auch die Aufführung sowjetischer Lieder, die im Krieg entstanden oder den Kriegsereignissen und dem Sieg gewidmet sind, wurde in der Allgemeinverfügung untersagt. 

Das ursprünglich ebenfalls ausgesprochene Verbot des Zeigens der ukrainischen Staatsflagge wurde hingegen am Freitag durch das Berliner Verwaltungsgericht wieder aufgehoben. "

Quelle: RT DE

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