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Ausgangssperre verfassungswidrig – Spanien zahlt Bürgern Corona-Strafgelder zurück

Archivmeldung vom 27.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Flickr.com/mojitopt/cc-by-nc-sa 3.0  - STIMME RUSSLANDS
Bild: Flickr.com/mojitopt/cc-by-nc-sa 3.0 - STIMME RUSSLANDS

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, führte Spanien im März des vergangenen Jahres eines der strengsten Regime gegen Corona in Europa ein. Nun entschied das spanische Verfassungsgericht, dass hunderttausende Bürger für von ihnen geleistete Bußgeldzahlungen entschädigt werden. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Mehr als eineinhalb Jahre liegt das Ausrufen einer Corona-Pandemie durch die WHO zurück. Die infolge dessen von Politikern weltweit ergriffenen, unterschiedlichen Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 folgten dem Rhythmus der jeweiligen "Corona-Wellen" und führten zu rigiden Einschränkungen des täglichen Lebens. Diese Maßnahmen geraten nun teils in den Fokus der Justizorgane.

Im Freistaat Bayern – wo im März 2020 umfassende Ausgangsbeschränkungen eingeführt wurden – sorgte jüngst ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts für Aufsehen. Die in der Bayerischen Infektionsschutzverordnung festgeschriebene Regelung zum (Nicht-)Verlassen der eigenen vier Wände, habe gegen "das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht" verstoßen. Daher sei die Regelung "unwirksam", urteilten die Verwaltungsrichter.

Nun meldete sich auch in Spanien das Verfassungsgericht angesichts der allenthalben eingeführten Ausgangsbeschränkungen ("Lockdowns") zu Wort. Die spanische Regierung hatte am 14. März 2020 den Notstand ausgerufen, um auf dieser Grundlage strengste Maßnahmen zur Eindämmung der ersten "Welle" zur Eindämmung von COVID-19-Infektionen einführen zu können.

Nach Ansicht des obersten spanischen Gerichts waren die massiven Einschränkungen der Freiheitsrechte auf Basis der Notstandsregelung (in der spanischen Verfassung als "Alarmzustand" bezeichnet) verfassungswidrig. So durften Spanier etwa im Rahmen einer landesweiten Ausgangssperre die eigenen vier Wände nur noch verlassen, um den Weg zur Arbeit anzutreten, einen Arzt aufzusuchen, einzukaufen oder den Hund auszuführen. Nach Angaben des spanischen Innenministeriums wurden 1,1 Millionen Bußgelder wegen Verletzung dieses Corona-Regimes verhängt. Auch wenn nicht alle deshalb belangten Bürger das Bußgeld zahlten, erreichte die Höhe der erfolgten Strafzahlungen etwa 115 Millionen Euro.

Wie das Ministerium für territoriale Angelegenheiten nun infolge des Gerichtsentscheids mitteilte, wird die spanische Regierung Hunderttausende der Betroffenen entschädigen, denen wegen der Verletzung der Lockdown-Regelungen Bußgelder auferlegt worden waren. Der Schritt erfolgte, nachdem das spanische Verfassungsgericht bereits im Juli entschieden hatte, dass die Regierung bei der Einschränkung der Freiheitsrechte infolge der Notstandsregelungen ab März 2020 ihre Befugnisse überschritten hatte. So berichtete etwa der britische Independent: "Die von der Regierung im vergangenen Jahr im Rahmen des Ausnahmezustands verhängte Ausgangssperre war verfassungswidrig."

Spaniens Premierminister Pedro Sánchez erklärte im Juli, dass er das Urteil des Verfassungsgerichts zwar "respektiere", aber nicht damit einverstanden sei.

Eine endgültige Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit des zweiten Ausnahmezustands (ab November 2020 bis Mai 2021) steht noch aus."

Quelle: RT DE

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