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Ermittlungen gegen Martin Ho: Missbrauch von Corona-Geldern

Archivmeldung vom 25.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Martin Ho Bild: AMS Geld / WB / Eigenes Werk
Martin Ho Bild: AMS Geld / WB / Eigenes Werk

Seit März wird gegen den ehemaligen Integrationsbotschafter und “Szene”-Wirt Martin Ho wegen Betrugsverdachts ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Er soll falsche Abrechnungen von Corona-Geldern durchgeführt haben. Jetzt belastet ihn ein Ex-Mitarbeiter schwer, wie Medien berichten. Die Staatsanwaltschaft (StA) hat „weiterführende sicherheitsbehördliche Erhebungen in der Sache Martin Ho angeordnet“, so eine Sprecherin der StA Wien. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "AMS zeigt Martin Ho an

Das AMS Wien hatte den prominenten Geschäftsmann und Kurz-Intimus angezeigt. Der Betrugsverdacht habe sich nach den ersten Befragungen, verdichtet: „Die Vorwürfe betrügerischen Handelns weisen wir aufs Schärfste zurück.“, erklärt Alexander Khaelss-Khaelssberg. Seine Agentur Leisure Communications macht die Öffentlichkeitsarbeit für den gebürtigen Vietnamesen Ho und dessen Firmengruppe Dots, zu der Klubs, Restaurants und Hotels gehören. Neben Ho wird nun auch ein Co-Geschäftsführer der Dots-Gruppe als Beschuldigter geführt.

Da das AMS Zweifel an den abgerechneten Fördersummen hatte, geht die Polizei einem neuen Anhaltspunkt nach. Der Verdacht, Unterschriften von Mitarbeitern bei der Kurzarbeitsförderung könnten gefälscht worden sein, steht im Raum. Denn ein Ex-Kellner der DOTS-Gruppe von Martin Ho belastet diesen schwer.

Geschäftsführer steigt aus

Kurz nach Beginn der Ermittlungen zog sich ein zentraler Geschäftspartner von Ho zurück: Im Mai legte Wilhelm V. die Geschäftsleitung in sieben Firmen der Dots-Gruppe zurück. Nur mehr an der Holding Dots Beteiligungen GmbH, wo er 20 Prozent der Anteile hält, sitzt er noch in der Geschäftsführung. „Herr V. ist aus den operativen Gesellschaften ausgeschieden.“, bestätigt auch der Anwalt von Martin Ho. Ob der Abschied von V. etwas mit dem laufenden Verfahren zu tun habe, wurde laut Medienberichten nicht beantwortet.

„Zum Verfahren kann ich derzeit nichts sagen“, plauderte Hos Anwalt. Er bekomme erst im September Akteneinsicht. Sein Klient wurde bis dato „nicht einvernommen“. Die StA-Wien-Sprecherin versicherte jedoch: „Martin Ho und Wilhelm V. werden von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigte geführt.“

„Musste die Zeit der Quarantäne einarbeiten“

Medien zufolge, ermittle die Polizei nun wegen gefälschter Unterschriften. So sagte etwa ein Mitarbeiter zu einem Kurzarbeitsantrag für den Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Mai 2020, dass eine Signatur darauf nicht von ihm sei. Wer sie gefälscht habe, wisse er nicht, aber: „In dem angeführten Zeitraum war ich zu Beginn eine Woche zu Hause und danach zwei Wochen in Quarantäne“, sagte der Mitarbeiter.

„Mit der Rückkehr aus der Quarantäne, circa 23. März 2020, wurde von mir verlangt, voll zu arbeiten.“ Und außerdem: „Ich musste sogar die Zeit der Quarantäne einarbeiten.“

50 Stunden Arbeitswoche während des Lockdowns

„Ich goss die Pflanzen, strich und schleifte die Tische ab, es gab diverse Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten“, so ein ehemaliger Kellner der Dots-Gruppe zu seiner „Vollzeit“-Tätigkeit ohne Gäste.

Der Angestellte beklagte sich, dass „der Staat die Quarantäne finanziell ausgleichen würde für das Unternehmen“ und darum die Forderung des Einarbeitens nicht zulässig gewesen sei.

„Ich musste zehn Stunden pro Tag arbeiten, fünf Tage die Woche. Mir wurden die geleisteten Mehrstunden nicht ausbezahlt, und ich hatte zu dieser Zeit nur das Kurzarbeitsgehalt.“ erklärte ein ehemaliger Kellner der Dots-Gruppe.

Dem Arbeitsvertrag zufolge war er als Kellner im Dienst der Dots-Gruppe von Martin Ho. Und dabei sei er nicht allein gewesen. „Wir waren immer drei bis vier Arbeiter.“ Im ersten Lockdown habe es auch mehrere Entlassungen gegeben, erinnert er sich.

Fördergelder nur mit vollständiger Dokumentation

Laut der vom AMS herausgegebenen Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-Covid-19) ist die vollständige Dokumentation der Arbeitszeit eine wichtige Voraussetzung, um Förderungen zu erhalten. Die Firmen müssen die Arbeitnehmer unterschreiben lassen. „Als Nachweis für die Anzahl der verrechenbaren Ausfallstunden besteht die Verpflichtung des Betriebes, Arbeitszeitaufzeichnungen für alle von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter zu führen und auf Verlangen dem AMS vorzulegen“. Und: „Bei falschen Angaben hinsichtlich der besonders starken Betroffenheit von der Corona-Krise ist jedenfalls die gesamte KUA-Beihilfe zurückzufordern.“

Wieder nichts gewusst: Erinnerungen an Drogenparty im Lockdown

Martin Ho ist immer wieder in den Schlagzeilen. So erklärte Star-Anwalt Nikolaus Rast bereits im Vorjahr dem staunenden Publikum, sein Mandant Martin Ho habe von einer Drogen-Party im Corona-Lockdown in seinem Lokal DOTS nichts gewusst. So etwas wäre in seinen Lokalen noch nie vorgekommen. Damals machte Ho seinen Koch verantwortlich, der die Gäste unerlaubt “in ein privates Wohnzimmer” hineingelassen hätte. Es würde interne Konsequenzen geben. Auch der Vorwurf der Missachtung der Corona-Bestimmungen wäre falsch, da das “private Wohnzimmer” kein offizieller Gastraum sondern ein privater Raum sei."

Quelle: Wochenblick

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