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Janukowitsch gegen Timoschenkos Ausreise

Archivmeldung vom 28.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Tymoschenko bei einem Kongress der Europäischen Volkspartei in Bonn (September 2009)
Tymoschenko bei einem Kongress der Europäischen Volkspartei in Bonn (September 2009)

Foto: Denniss
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die ukrainische präsidiale Begnadigungskommission hat das Gesuch des Europaparlaments über die ehemalige Premierministerin Julia Timoschenko nicht behandelt. Das meldete heute Radio "Stimme Russlands" und beruft sich dabei auf die Aussagen von Timoschenkos Anwalt Sergej Wlassenko.

In einem Interview mit Radio "Stimme Russlands" sagte Sergej Wlassenko: "Das ukrainische Parlament hat in der nächsten Woche vor, drei Gesetzentwürfe zu erörtern, welche die medizinische Behandlung von Häftlingen im Ausland erlauben. Eine entsprechende Resolution wurde bereits von 367 Parlamentariern unterstützt, wobei für die Annahme des Gesetztes nur 226 Stimmen erforderlich sind. Die nächste Arbeitswoche findet vom 5. bis 8. November statt.

Die Begnadigungskommission des Präsidenten hat am Donnerstag die Frage über die Begnadigong von Julia Timoschenko nicht behandelt. Die nächste Tagung findet erst im November statt. Warum hat man die Erörterung der Frage wieder vertagt?

Erstens braucht es keine Kommission, damit Viktor Janukowitsch die rechtliche Möglichkeit bekommt, die Begnadigungsverordnung zu unterschreiben, weil die Kommission nur ein Beratungsorgan beim Präsidenten ist. Zweitens sieht die ukrainische Verfassung, die den Präsidenten berechtigt, die Akte über Begnadigung zu unterschreiben, keine Einschränkungen in diesen Fällen vor. Deswegen ist die Tagung der Begnadigungskommission nichts als eine Versammlung einer beratenden Instanz, deren Entscheidung für niemanden bindend ist. Die Kommission tut nun einmal alles, was ihr Janukowitsch sagt. Daher kann man den Vorfall als eine offene Weigerung deuten, das Problem zu lösen.

Laut einer offiziellen Erklärung der Kommission habe sie bereits 50 Gesuche über die Begnadigung von Julia Timoschenko erhalten. Darunter ist der Antrag, der von 170 Volksdeputierten der Ukraine unterschrieben wurde, sowie das Gesuch, das von den Vertretern der Mission des EU-Parlaments, Patrick Cox und Aleksander Kwasniewski, eingereicht wurde.

Julia Timoschenko ist mit einer teilweisen Begnadigung einverstanden. Was steht hinter diesem Begriff?

Es ist keine Neuigkeit. Ich verstehe die ganze Aufregung um diese Erklärung nicht. Damit trat Julia Timoschenko am 4. Oktober auf, gleich nach dem offiziellen Angebot der Mission des Europaparlaments. Die Überwindung der selektiven, politisch motivierten Justiz ist eine der Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU. Bis heute wurde diese Voraussetzung allerdings nicht erfüllt. Deswegen funktioniert in der Ukraine die Mission des Europaparlaments, die vom früheren EU-Parlamentspräsident Patrick Cox und vom früheren polnischen Präsident Aleksander Kwasniewski geleitet wird.

Die Mission ist das einzige bevollmächtigte europäische Organ, das die Erfüllung der erwähnten Voraussetzung kontrolliert. Sie hat eine Kompromissoption vorgelegt: Wenn die Mission ein Begnadigungsgesuch an Viktor Janukowitsch eingereicht hat, soll er einen Erlass über die Begnadigung Timoschenkos unterzeichnen. Anschließend wird sie laut ihren eigenen Worten sofort nach Deutschland ausreisen, wo sie operiert werden soll. Dabei präzisierte sie, dass sie nicht vorhabe, politisches Asyl zu beantragen oder sich im Ausland zu verstecken – sie werde auch weiter als ukrainische Politikerin aktiv bleiben.

Früher hat man von einer hohen Geldstrafe gesprochen. Ist sie denn gerechtfertigt und immer noch möglich?

Das gesamte Urteil in diesem Fall ist absurd und basiert auf nichts. Wie richtig im Bericht zur Einteilung von politischer und strafrechtlicher Verantwortung des PACE-Sonderbeauftragten Peter Omzigg steht, wurde zur Abrechnung mit der politischen Opponentin Timoschenko ein Strafverfahren eingesetzt. Daher macht das, was im Gerichtsurteil steht, juristisch gesehen keinen Sinn.

Der angebliche Schaden, der durch Timoschenkos Handlungen entstanden sein soll, wurde folgendermaßen berechnet: Man nahm den Unterschied zwischen den Gaspreisen von 2008 und 2009 und sagte, es wären die Verluste, von denen Asarows Regierung und Janukowitsch höchstpersönlich lauthals schreien. Das ist Unsinn. Deswegen erkennt Julia Timoschenko die Geldstrafe natürlich nicht an. Auch diesen Teil des Urteils werden wir im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten, und wir erwarten, dass sich der EGMR auf unsere Seite stellt."

Quelle: Text „Stimme Russlands"

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