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Unfassbarer Schwindel über den Immunschutz: Termin auch für Frischgenesene: Mückstein-“Impfbrief” voller gefährlicher Unwahrheiten

Archivmeldung vom 13.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Symbolbild Covid-Spritze: Freepik; Mückstein: (C) Stefanie Freynschlag / Die Grünen, Wikimedia Commons, CC0; "Impfbrief": privat / zVg; Komposition: Wochenblick/Eigenes Werk
Bild: Symbolbild Covid-Spritze: Freepik; Mückstein: (C) Stefanie Freynschlag / Die Grünen, Wikimedia Commons, CC0; "Impfbrief": privat / zVg; Komposition: Wochenblick/Eigenes Werk

Noch bevor der staatliche Zwang endgültig kickt, belästigt der grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mehrere Millionen Österreicher mit einem “Impf-Brief”. Darin werden alle “Ungeimpften” zu einem persönlichen Termin in ihrer Nähe für die Gen-Behandlung eingeladen. Dabei schickte man den – umweltpolitisch höchst fragwürdigen – Kettenbrief offenbar einfach pauschal an alle Bürger, die zu einem gewissen Zeitpunkt als “ungeimpft” galten. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Diese datenschutzrechtlich sehr bedenkliche Vorgangsweise traf somit auch aktuelle Testpositive und Frischgenesene. Dem nicht genug: Auf der Rückseite des Schreibens finden sich höchst gefährliche unbelegte Behauptungen!

Riesen-Rundbrief an alle Spritzen-Freien

Einmal mit der Gießkanne zum Spike-Termin geladen: So dürften sich zahlreiche Bürger vorkommen, denen nun der Mückstein-Brief ins Haus flatterte. Beim Wochenblick meldeten sich neben empörten, völlig gesunden Menschen auch verwunderte Leser, die sich entweder in Absonderung befinden oder gerade frisch genesen sind. Obwohl ihnen sogar der Staat zumindest eine sechsmonatige Galgenfrist einräumt, will man sie idealerweise noch im Dezember kriegen. Insgesamt erging das Schreiben an 980.000 Personen in sechs Bundesländern – und zwar an alle, die mit 22. November noch keine Genspritze erhalten hatten.

Seit diesem Zeitpunkt genasen bis einschließlich Donnerstag in Österreich 204.854 weitere Personen, dazu kommen 99.310 aktive Fälle – manche nach mehrfacher Spike-Behandlung, andere ohne Gen-Spritze. Konnte ihnen der “Game-Changer” nicht die erwünschte Immunität verleihen, belästigt sie der Staat nicht weiter. War ihr angeborenes Immunsystem hingegen stark genug, mit dem Virus umzugehen, schickt ihnen das Ministerium trotz in der Regel hoher Antikörper-Werte eine Einladung zum “Impftermin”. Nirgendwo ist vermerkt, zu welchem Stichtag die Information gültig ist – und der “herzliche” Dank gilt nur jenen, die inzwischen “impfen” waren…

Bild: privat / zVg / WB / Eigenes Werk

Unfassbarer Schwindel über den Immunschutz

Neben zehntausenden Menschen, die man nur wenige Tage oder Wochen nach überstandener Infektion in die Nadel treiben möchte, wirbt die Rückseite des Schreibens mit einer “Aufklärung”, die dieser Bezeichnung spottet. Diese lassen die Darstellung auf der Vorderseite, wonach die Spritze dazu führe “auch in Zukunft problemlos einen normalen Alltag führen” zu können, erblassen. Unter der Überschrift “5 wichtige Gründe für die Corona-Schutzimpfung” wird etwa behauptet, dass “niemand die Pandemie aussitzen” könne, alle zugelassenen Stoffe “sicher und hoch wirksam” seien, diese “wichtig für Menschen mit Kinderwunsch” seien, die Spritze der “beste Schutz vor Langzeitfolgen” sei. Zudem schütze sie vor anderen “gefährlichen Erkrankungen”. Besonders übel wird es aber im Detail.

So steht dort: “Wer nicht gegen das Coronavirus geschützt ist, wird sich früher oder später anstecken” und “ungeimpfte Menschen – auch junge und vollkommen Gesunde – können sich anstecken und erkranken”. Es wird also suggeriert, die Impfung schütze vor Ansteckung, was angesichts explodierender Versagenszahlen falsch ist. Bei der Sicherheit und Wirksamkeit bemüht man sich nicht einmal mehr, teils schwere Nebenwirkungen als “selten” zu titulieren – sie kommen einfach nicht vor. Wichtig war dem Ersteller dafür auf folgendes hinzuweisen: “Impfungen sind eine Erfolgsgeschichte, die Pocken konnten dank Impfungen ausgerottet werden”. Detail am Rande: Deren Sterblichkeit lag bei 30 Prozent, nicht bei weniger als einem Prozent wie bei Corona. Auch die Bekämpfung der Kinderlähmung – die, wie die Pockenimpfung, auf einem völlig anderen Wirkprinzip basiert – muss herhalten.

Bild: privat / zVg / WB / Eigenes Werk

Ohne Zulassung sollen auch Schwangere in die Nadel

Den Umstand, dass junge und gesunde Menschen selten schwere Verläufe haben, kaschiert man mit einer üblen Umkehrung: “Ein starkes Immunsystem ist keine Garantie für einen milden Verlauf […] auch junge und gesunde Menschen können schwer erkranken”. Ein zentraler Punkt der “Aufklärung” ist der Hinweis, dass Corona in der Schwangerschaft ein Risiko für schwere Verläufe und Frühgeburten darstellen könne. Dies ist gleich in mehrfacher Hinsicht übel: Denn so sind etwa auch Fälle schwangerer Impflinge bekannt, die ihr Kind verloren. Eine Zulassung für schwangere Frauen existiert nicht, sie sind deshalb sogar vom staatlichen Zwang ab 1. Februar ausgenommen. Trotz der “Off-Label”-Anwendung versteigt sich Österreich aber zur “Impf”-Empfehlung.

Gleichzeitig wird behauptet, es gebe “keine Hinweise auf verminderte Fruchtbarkeit”, zudem habe sich “der Kinderwunsch geimpfter Personen […]” erfüllt. Bei der Fruchtbarkeit verschweigt man den Umstand, dass ein erheblicher Teil geimpfter Frauen über massive Zyklusstörungen klagt (Wochenblick berichtete). Demgegenüber dürfte sich die Zahl erfolgreicher “Kinderwünsche” in Grenzen halten. Die Anzahl Spike-behandelter Schwangerer ist gering; dasselbe gilt für eine vollendete Schwangerschaft nach der Gen-Spritze.

In Österreich galt bis in den Frühsommer eine Priorisierung nach Alter. Das heißt im Regelfall: Jene, die erst nach ihrer Gen-Behandlung schwanger wurden, sind in der Regel nach wie vor schwanger. Eine Frau, die sich etwa im Juni spritzen ließ und unmittelbar danach schwanger wurde, ist weiter in freudiger Erwartung – und wäre im sechsten Monat. Es wäre also schlichtweg zu früh, um eine Aussage zu treffen, ob sich Frühgeburten nach den Spike-Spritzen häufen. Nicht zuletzt alarmierend ist freilich auch die völlig unbelegte Behauptung, dass die “Impfung” vor Spätfolgen einer Corona-Erkrankung schütze.

Mut-Anwälte bieten Rechtsinfo gegen Corona-Regime

Dass ein Gesundheitsminister sich einfach über die Sozialversicherung den Zugriff auf private Patientendaten holen kann, um die Bürger mit Impf-Terminen zu behelligen, würde in normalen Zeiten bei Datenschützern und medizinischen Vertretern für helle Aufregung sorgen. So kritisierte die Ärztekammer noch vor neun Jahren die damals erst in der Planungsphase befindliche Elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Der damalige Tenor: Ein “Angriff auf die ärztliche Verschwiegenheitspflicht”, nur solche sollten über die Weitergabe von Patientendaten entscheiden. Seit Corona ist alles anders: Mittlerweile droht der aktuelle Ärztekammer-Chef Thomas Szekeres schon spritzfreien Ärzten mit der Streichung von der Liste und mit Disziplinarverfahren bei Aufklärung über mögliche Schäden der Gen-Behandlung.

In der Zwischenzeit wurde sogar die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlassen. Diese sieht so strenge Persönlichkeitsrechte vor, dass teilweise absurde Situationen entstehen, wenn etwa Ärzte ihren Stammpatienten einen Stapel Formulare unterbreiten müssen. Doch Datenschutz scheint fürs Corona-Regime nicht mehr zu gelten. Doch Bürger müssen nicht tatenlos zusehen – sie können sich gegen die Übergriffe wehren. Die “Anwälte für Aufklärung – Rechtsanwälte für Grundrechte” (AFA) bieten Musterbriefe zum Download an. Diese dienen als praktische Vorlage, um gegen diesen mutmaßlichen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte vorzugehen. Insgesamt findet sich eine Fülle rechtlich fundierter Infos zum Themenkomplex Corona, Grundrechte & Co. auf der informativen Seite."

  • Die gesammelten Info-Downloads der “Anwälte für Aufklärung – Rechtsanwälte für Grundrechte” (AFA) finden Sie hier."

Quelle: Wochenblick

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