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Bürgerkrieg in Sri Lanka: Schwerwiegende Völkerrechtsverletzungen der srilankischen Armee

Archivmeldung vom 25.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Völkerrechtsverletzungen durch Festhalten hunderttausender Sri Lanka-Tamilen in "Lagern" dauern an.

Im Rahmen des Symposiums "Sri Lanka: Bürgerkrieg und völkerrechtliche Handlungsoptionen" stellte Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Frank-Florian Seifert von der Berliner Kanzlei Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft, am 12.06.2009 ein völkerrechtliches Gutachten zur aktuellen Situation in Sri Lanka und seine wesentlichen Ergebnisse vor:

"Die srilankische Armee, für deren Verhalten die Regierung Sri Lankas staats- und völkerrechtlich verantwortlich ist, erstritt den Sieg nur unter gravierenden Verletzungen des Völkerrechts. Insbesondere mit der unterschiedslosen Bombardierung mittels schwerer Artillerie sogar der von der Regierung selbst erklärten "Sicherheitszonen", denen nach Angaben der Vereinten Nationen zu Folge allein in den letzten Wochen der militärischen Auseinandersetzung bis zu 30.000 nahezu ausschließlich Sri Lanka-Tamilen zum Opfer gefallen sein sollen, wurde u.a. Art. 3 der Genfer Konventionen I-IV 1949 verletzt, der unter allen Umständen und auch im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt Zivilpersonen schützt. Außerdem hat die srilankische Armee gegen nahezu jede Regelung des humanitären Völkergewohnheitsrechts verstoßen, die das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in einer umfassenden Studie herausgearbeitet hat."

Das Gutachten bewertet den Zeitraum der Eskalation der militärischen Auseinandersetzung zwischen den "Liberation Tigers of Tamil Eelam" und der srilankischen Armee seit Herbst 2008 bis zum von der Regierung Sri Lankas verkündeten "Sieg" am 19.05.2009.

Hintergrund des Gutachtensauftrages war insbesondere, dass es der srilankischen Regierung im UN-Menschenrechtsrat gelang, eine selbst eingebrachte Resolution - im übrigen entgegen den Stimmen u.a. der Europäischen Union und insbesondere der Bundesrepublik Deutschland - zur Annahme zu bringen, mit der allenfalls Völkerrechtsverstöße der "besiegten" "Liberation Tigers of Tamil Eelam" international untersucht werden sollen, nicht jedoch solche der srilankischen Armee.

Herr Dr. Frank-Florian Seifert wies außerdem darauf hin, dass trotz von der Regierung erklärten "Sieges" mit dem Festhalten von nahezu 300.000 ausschließlich sri lanka-tamilischen Staatsbürgern in "Lagern" - die von der Regierung Sri Lankas als "Wohltätigkeitslager",  von international tätigen Menschenrechtsorganisationen aber als "Internierungslager" bezeichnet werden - schwerwiegende Völkerrechtsverletzungen andauern. Das "Festhalten" in diesen "Lagern" verstößt nicht nur gegen die Menschen- und Bürgerrechte des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dem Sri Lanka beigetreten ist. Auch die international nicht zuletzt von der UN-Generalversammlung anerkannten Grundprinzipien zum Schutz von Binnenflüchtlingen werden von der Regierung Sri Lankas missachtet.

Hierzu Dr. Frank-Florian Seifert, der sich seit Jahren mit den völkerrechtlichen Fragen des Konfliktes zwischen der singhalesischen und der sri lanka-tamilischen Bevölkerungsgruppe in dem südasiatischen Inselstaat befasst, weiter:

"Deutsche private und selbstverständlich vor allem staatliche Akteure können die anhaltenden massiven Völkerrechtsverletzungen nicht ignorieren. Art. 25 des Grundgesetzes nimmt jeden Akteur in die Pflicht und untersagt die auch nur "mittelbare Beteiligung" an derart schwerwiegenden Völkerrechtsverletzungen. Gerade Hilfsorganisationen, die nun tätig werden wollen, auch langfristig im Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur im Nordosten Sri Lankas, müssen ihre Zusagen daher jedenfalls an Bedingungen knüpfen, Menschen- und Bürgerrechte gerade der Angehörigen des Volkes der Sri Lanka-Tamilen zu achten. Kurzfristig ist es unabdingbar, unabhängigen Dritten den Zugang zu den "Lagern" zu gewähren und das hunderttausendfache "Festhalten" in den "Lagern" schnellstmöglich zu beenden, anstatt Bedingungen zu schaffen, die der dauerhaften Etablierung der Lager dienen."

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Frank-Florian Seifert sieht hier vor allem die Gefahr, dass die Regierung Sri Lankas die ursprüngliche Siedlungsstruktur im Nordosten des Inselstaates ändern will und weist darauf hin, dass noch kein Indiz für ein "Angebot" der Regierung Sri Lankas zur politischen und damit dauerhaften Lösung des Konflikts unterbreitet, im übrigen noch keines dieser seit Erlangung der Unabhängigkeit des Inselstaates umgesetzt wurde.

Quelle: Kanzlei Knauthe (Dr. Frank-Florian Seifert)

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