Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Weltgeschehen Steinbach: Revisionsurteil gegen saudi-arabisches Vergewaltigungsopfer ist empörend

Steinbach: Revisionsurteil gegen saudi-arabisches Vergewaltigungsopfer ist empörend

Archivmeldung vom 28.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich des Revisionsurteils gegen ein 19-jähriges Opfer einer Gruppenvergewaltigung in Saudi-Arabien erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Erika Steinbach MdB:

Ein Berufungsgericht in Saudi-Arabien hat das erstinstanzliche Urteil zu 90 Peitschenhieben gegen eine junge, mehrfach vergewaltigte Frau verschärft. Das Vergewaltigungsopfer wurde nunmehr zu einem halben Jahr Gefängnis und 200 Peitschenhieben verurteilt. Mit diesem Revisionsurteil wurde auf perfide Weise das Opfer einer Straftat zum Mittäter gemacht.

Wenngleich es widersprüchliche Angaben zum Tathergang gibt, spiegelt das Urteil doch auf erschreckende Weise die Frauenfeindlichkeit innerhalb der saudi-arabischen Gesellschaft wider. So ist es Frauen beispielsweise nicht gestattet, sich ohne Begleitung männlicher Verwandter oder des Ehemannes in der Öffentlichkeit zu bewegen. Dies wurde auch der vergewaltigten Frau vorgeworfen und ihr Schicksal damit quasi gerechtfertigt.

Die Urteile der saudischen Gerichte beruhen auf den strengen islamischen Religionsvorschriften. Zum wiederholten Mal widerspricht jedoch ein Urteil eines saudi-arabischen Gerichtes geltenden internationalen Normen. Erschwerend kommt der Verdacht hinzu, dass das Urteil auch gegen die schiitische Minderheit in Saudi-Arabien gerichtet ist, der das Opfer angehört. Die Vergewaltiger gehören dagegen zur sunnitischen Mehrheit.

Die Arbeitsgruppe Menschenrechte begrüßt, dass sich die saudische Regierung in ungewöhnlich offener Weise von der Entscheidung des Gerichtes distanziert hat. Gleichzeitig fordert sie den saudi-arabischen König Abdullah auf, das Urteil gegen die junge Frau aufzuheben.

Als Mitglied des UN-Menschenrechtsrates hat sich Saudi-Arabien zu einer umfassenden Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Dieser Verpflichtung muss Saudi-Arabien endlich nachkommen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte achten in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige