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Gauweiler kritisiert das Staatsanleihenankaufprogramm der EZB

Archivmeldung vom 10.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Gauweiler auf der Frankfurter Buchmesse 2016
Peter Gauweiler auf der Frankfurter Buchmesse 2016

Foto: Heike Huslage-Koch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Heute, am 10. Juli, findet vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die mündliche Verhandlung im Verfahren gegen das Staatsanleihenankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) statt. Dr. Peter Gauweiler und andere Beschwerdeführer hatten gegen die Staatsanleihenkäufe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich die wesentlichen rechtlichen Einwände der Beschwerdeführer zu eigen gemacht und mit Beschluss vom 18.7.2017 die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hat nun über die Vereinbarkeit des Ankaufprogramms mit dem europäischen Unionsrecht zu befinden.

Dazu erklären Dr. Peter Gauweiler und sein Prozessvertreter, der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek: "Das beschönigend als „geldpolitische Lockerung“ („Quantitative Easing“ – QE) bezeichnete Staatsanleihenankaufprogramm der EZB (offizieller Name: Public Sector Asset Purchase Programme – PSPP) ist weder mit den europäischen Unionsverträgen noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstößt gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes. Am Parlament vorbei werden gigantische Haftungsrisiken von überschuldeten Staaten auf die Bundesrepublik Deutschland verlagert – ohne demokratische Legitimation und ohne parlamentarische Kontrolle. Der EuGH ist aufgefordert, das europäische Recht gegen die Kompetenzanmaßungen der EZB durchzusetzen und damit diesen Giganten der Finanzmacht auf den Boden der Demokratie zurückzuholen. Dass die Bundesregierung das rechtswidrige Verhalten der EZB unterstützt, ist skandalös.

Die EZB kauft im Rahmen ihres Ankaufprogramms Staatsanleihen der Eurostaaten mit riesigen Mengen zu diesem Zwecke aus dem Nichts geschaffenen neuen Geldes. Das Gesamtvolumen des Programms beträgt mehr als 2,5 Billionen Euro. Die gesamte Zentralbankgeldmenge wird auf diese Weise verdoppelt. Das kann auf die Dauer zu Inflation führen, die die EZB nicht mehr in den Griff bekommen kann, weil die Geldvermehrung nicht einfach rückgängig zu machen ist.

Obwohl die EZB Staatsanleihen aller Eurostaaten kauft, ist das Ankaufprogramm der Sache nach ein Programm zur finanziellen Unterstützung der überschuldeten Staaten, insbesondere Spaniens, Frankreichs und nicht zuletzt Italiens. Die Politiker dieser Länder werden dadurch angeleitet, zusätzliche Schulden auf Kosten Dritter zu machen. Sie werden durch die EZB-Politik um dreistellige Milliardenbeträge „entlastet“, während den deutschen Sparern die Nullzinspolitik bereits weit über 400 Milliarden gekostet hat.

Staatsfinanzierung durch die Zentralbanken ist rechtswidrig. Im Vertrag von Maastricht wurde sie verboten, um für alle Eurostaaten eine solide Haushaltsfinanzierung sicherzustellen und einer Überschuldung entgegenzuwirken. So sollte – in Verbindung mit den Stabilitätskriterien – auf ein stabiles Währungssystem hingewirkt werden. Nachdem etliche Eurostaaten und die EU-Kommission dutzendfach gegen die Stabilitätskriterien verstoßen haben, verstößt nun die EZB massiv gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung. Der EuGH muss dies endlich stoppen.

Das Ankaufprogramm verletzt zudem die Haushaltsverantwortlichkeit – die Budgethoheit – des Bundestages. Denn mit den Anleihenkäufen nimmt die EZB exorbitante Ausfallrisiken in ihre Bücher, und die Verluste muss dann letzten Endes zu einem großen Teil der deutsche Steuerzahler tragen. Deren Volksvertreter sind aber bei den diesbezüglichen Entscheidungen praktisch ausgeschaltet. Das ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Das Bundesverfassungsgericht teilt nicht nur diese Bedenken, sondern hat ausdrücklich festgestellt, dass das Ankaufprogramm nur akzeptiert werden dürfte, wenn der Europäische Gerichtshof durch eine für die EZB verbindliche Auslegung der EU-Verträge sicherstellt, dass es eine solche Gemeinschaftshaftung nicht gibt. Jetzt liegt es am EuGH, den Ausschluss einer Gemeinschaftshaftung sicherzustellen.

Die Bundesregierung hat vor dem EuGH eine Stellungnahme abgegeben, mit der sie dem Bundesverfassungsgericht in den Rücken gefallen ist. Statt das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen, verteidigt sie die EZB. Dabei wäre es Aufgabe der Bundesregierung, ihrerseits aktiv darauf hinzuwirken, dass EU-Organe nicht ihre Kompetenzen überschreiten und dass sie vor allem keine Beschlüsse fassen, die den Bundeshaushalt ohne vorherige Zustimmung des Bundestages belasten. Mit ihrer Stellungnahme offenbart die Bundesregierung, dass sie entgegen allen offiziellen Bekundungen nicht daran interessiert ist, der Überschuldungspolitik einiger Eurostaaten wirksam entgegenzutreten. Wieder einmal zeigt sich, dass sie das Gegenteil von dem tut, was den Wählern vor Gründung der Währungsunion versprochen wurde."

Quelle:  Dr. Peter Gauweiler

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