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Wenn Demokratie Ansichtssache wird: Gute Referenden, böse Referenden

Archivmeldung vom 10.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bildmontage WB: Freepik, Canva / Eigenes Werk
Bild: Bildmontage WB: Freepik, Canva / Eigenes Werk

In den östlichen Gebieten der Ukraine, wo mehrheitlich Russen leben, fanden Referenden statt, ob die Gebiete weiter zur Ukraine oder in Zukunft zu Russland gehören sollen. In den Mainstream-Medien und von Seiten westlicher Politiker ist unisono von „Scheinreferenden“ die Rede, die keinerlei Gültigkeit besitzen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Von Annexion ukrainischen Staatsgebiets und von weiteren Sanktionspaketen als Antwort auf die russische Handlungsweise ist die Rede.

Die Leier der “Scheinreferenden”

Die deutsche Außenministerin und „Völkerrechtlerin“ Annalena Baerbock (Grüne) bezeichnete die russischen Referenden in den Gebieten Cherson, Donezk, Lugansk und Saporoschje als Teil eines russischen Diktatfriedens. Laut den russischen Bezirksverwaltungen stimmten in Donezk in der Ostukraine mehr als 99 Prozent der Wähler für einen Beitritt zu Russland. In Lugansk sollen es mehr als 98 Prozent, in Saporoschje im Süden mehr als 93 Prozent und in Cherson mehr als 87 Prozent gewesen sein.

Bei den “Scheinreferenden”, so Baerbock bei einer Konferenz zur Krisenprävention in Berlin, seien Menschen zur Stimmabgabe teilweise mit vorgehaltener Waffe gezwungen worden. “Sie werden erschossen, sie werden vergewaltigt und dann sollen sie innerhalb von drei Tagen Kreuze machen, während neben ihnen ein Soldat steht mit einer Kalaschnikow in der Hand”, erklärte Baerbock.. Das sei das Gegenteil von freien und fairen Wahlen und „solange dieses russische Diktat in den besetzten Gebieten gilt, ist kein Bürger frei und sicher.“ Als gelernte „Völkerrechtlerin“ ist Baerbock mit Sicherheit bekannt, dass Referenden immer nur so viel Gültigkeit haben, wie die Macht in der politischen Realität reicht.

Denn es bringt nichts, über etwas abzustimmen, das man später nicht im Entferntesten umsetzen kann. Gewöhnlich kommen und kamen Referenden in internationalen Belangen immer dann zum Einsatz, wenn es Souveränitäts- oder Territorialfragen zu klären gibt. So erlangte etwa die Ukraine, aber auch andere Sowjetrepubliken Anfang der 1990er Jahre nach Referenden ihre Unabhängigkeit, weil der Kreml nicht mehr in der Lage war, das Riesenreich zusammenzuhalten. Ebenso Slowenien oder Kroatien, die sich von Jugoslawien lossagten.

Das Kosovo als autonome Region hingegen, das weiterhin zur Teilrepublik Serbien gehörte, fand seine – nicht unumstrittene Unabhängigkeit – erst, als diese mit Hilfe der NATO gestützt wurde. Ebenso konnte auch Südossetien seine Unabhängigkeitsbestrebungen gegenüber Georgien erst nach langer Zeit mit Hilfe Russlands durchsetzen. Andererseits fand das Unabhängigkeitsreferendum der Katalanen 2017 zwar mit 90,09 Prozent auch eine überragende Mehrheit, allerdings wird es von Spanien nicht anerkannt, und die Katalanen sind faktisch nicht in der Lage, ihre Sezession durchzusetzen.

Immer wieder Völkerrecht

Auch die südlichen Staaten der USA mussten Anfang der 1860er Jahre feststellen, dass es mit dem „Wollen“ allein nicht getan ist, wenn der stärkere Nachbar dies nicht akzeptiert. Der „War between the States“ endete 1865 mit einer krachenden Niederlage. Daran hatten auch die Beschwörungen des Geistes des „War of Independence“ rund 90 Jahre zuvor, nichts ändern können – die Südstaaten waren wieder Teil der Union.

Nun soll aber auf einmal alles ganz einfach sein. So erklärte der Rechtsexperte des WDR, Philip Raillon: „Die sogenannten Referenden sind rechtswidrig. Sie verstoßen gegen das Völkerrecht und gegen ukrainisches Recht“. Denn, die Verfassung der Ukraine sei deutlich: Laut Artikel 73 wird die „Frage der Änderung des Territoriums der Ukraine ausschließlich durch ein gesamt- ukrainisches Referendum gelöst.“ Ebenso sei auch das Krim-Referendum völkerrechtswidrig, betonen Medien immer wieder. Dazu erschien auch vor Jahren – also 2014 als das Thema aktuell war – ein interessanter Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unter dem Titel „Die Krim und das Völkerrecht – Kühle Ironie der Geschichte“.

In diesem kommt der Autor zu dem Schluss, dass auf der Krim eine Sezession stattgefunden habe. „Die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus…“ Dass das Referendum gegen ukrainisches Recht verstieß, ist keine Frage des Völkerrechts.

Auch nun wird mit dem Begriff der Annexion auch wieder sehr freigiebig – wohl vor allem aus propagandistischen Gründen. Auch Völkerrechts-Kapazunder Annalena Baerbock erklärte schon am 22. September in ihrer Rede vor der UN-Generalversammlung: „Jede Annexion von ukrainischem Hoheitsgebiet wäre eine grobe Verletzung der Souveränität der Ukraine und ein eklatanter Bruch mit der UN-Charta“. Im Völkerrecht ist eine Annexion der gewaltsame Gebietserwerb eines Staates auf Kosten eines anderen.

Sie ist zu unterscheiden von der Okkupation, die zwar Annexionen in der Regel vorausgehen kann, aber nichts weiter als eine Besatzungsverwaltung ist, also die Ausübung der eigenen Gebietshoheit auf einem fremden Territorium. Dass dies auch sehr häufig wirtschaftlichen Interessen gilt, ist kein Geheimnis. Wobei es heute vielfach “elegantere” Wege gibt, seinen Einfluss auf benötigte Rohstoffe oder Gebiete anzumelden. China, aber auch Russland, die USA oder Konzerne zeigen, wie Landnahme und Zugriffe auf Ressourcen in Afrika oder Europa vor sich gehen.

Schein oder nicht Schein…

Dass jedoch Baerbock zugleich schon von Scheinreferenden spricht, zeigt ebenfalls, dass das Ergebnis keineswegs anerkannt werden soll. Wobei gerade die EU damit vorsichtig sein sollte. Allein über die EU-Verfassung „durften“ einige Mitgliedstaaten häufiger abstimmen, da das Ergebnis nicht den Erwartungen entsprach. Gemeinhin sollen Referenden nach den Grundsätzen von freien Wahlen erfolgen. Abgesichert wird dies zumeist durch neutrale, internationale Beobachter.

Doch wie geschieht dies, wenn keine entsandt werden dürfen oder wie im Falle des Geschäftsführers eines Energieversorgers aus Nordhessen, der als Beobachter teilnahm und dem nun Konsequenzen drohen? Die russische Seite beharrt im Gegenzug darauf, dass alles mit rechten Dingen zuging, 133 Beobachter aus 28 Ländern hätten die Abstimmung überwacht, so die TASS. Unter anderem aus Großbritannien, Deutschland, Syrien, Togo, Spanien, Kolumbien, Südafrika, Ghana, Serbien, Indien, Island, Lettland etc.

Und wie auch schon zuvor bei der Krim, erklärten sich die Gebiete Lugansk und Donezk schon 2014 zu autonomen Republiken, worauf die Ukraine militärisch antworte. Die Berichterstattung beider Seiten widerspricht sich also erwartungsgemäß.

Ein Erfolg für Russland?

Was Russland jedoch gelungen ist: es hat wichtige Territorien – ob völkerrechtswidrig oder nicht – wieder in seiner Hand. Der Aussage Zbigniew Brzezinski zufolge: „Ohne die Ukraine ist Russland kein eurasisches Reich mehr. … Unter geopolitischem Aspekt stellte der Abfall der Ukraine einen zentralen Verlust dar, denn er beschnitt Russlands geostrategische Optionen drastisch“, spielt Russland geopolitisch wieder mit.

Zumal in den betreffenden Oblasten im Donbass fast ein Viertel der ukrainischen Industrieproduktion liegt, die rund 20 Prozent des ukrainischen BIP ausmachte – Wirtschaftsleistung, deren Fehlen für die Ukraine schmerzhaft ist. Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten, ist doch das Völkerrecht maßgeblich davon abhängig, wer was auch durch- und umsetzen kann, alles andere ist Theorie."

Quelle: Wochenblick

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