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Rechtsanwalt beantragt beim VG Berlin einstweilige Verfügung wegen möglichem Terroranschlag in Berlin

Archivmeldung vom 03.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Blick in den Innenraum des Berliner Olympiastadions Bild: Sandro Schachner / de.wikipedia.org
Blick in den Innenraum des Berliner Olympiastadions Bild: Sandro Schachner / de.wikipedia.org

Aufgrund des massiven Verdachtes auf einen nuklearen Terroranschlag am 26.06.2011 auf das Auftaktspiel der Frauen-Fußball-WM im Olympiastadion in Berlin hat Rechtsanwalt Torsten van Geest aus Essen nun einen einstweiligen Verfügungsantrag gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und den Landesinnenminister von Berlin Herrn Dr. Ehrhart Körting gestellt.

Wie wir berichteten, kursiert zurzeit ein Video im Internet, das in sehr überzeugender Art und Weise auf einen möglichen nuklearen Terroranschlag am 26.06.2011 in Berlin hinweist. Mittlerweile tauchen durch die Arbeit aufmerksamer Bürger immer weitere Hinweise auf dieses geplante Ereignis auf und die Faktenlage verdichtet sich.

In der außerordentlich umfassenden Antragsschrift des Rechtsanwaltes Torsten van Geest sind die meisten Indizien aufgeführt. Diese als Ganzes betrachtet ergeben ein äußerst erschreckendes Bild. Laut van Geest scheint ein sogenannter staatsterroristischer „Anschlag unter falscher Flagge“ („false flag operation“) das Olympiastadion in Berlin am 26.06.2011 zum Ziel zu haben. Die Planung gehe wahrscheinlich von ausländischen Geheimdiensten aus, um „diesen Anschlag als weiteren Akt islamistischen Terrors darzustellen und auf diese Weise in den Bevölkerungen der von dem Anschlag betroffenen Nationen die Akzeptanz weiterer Maßnahmen im internationalen Krieg gegen den Terror („war on terror“) herbeizuführen“.

Van Geest kritisiert vehement Äußerungen der Medien und Politiker, die in öffentlichen Stellungnahmen ausschließlich als mögliche Täter eines unstreitig drohenden Terroranschlages auf europäischem und insbesondere auf deutschem Boden den Blick auf den sogenannten „islamistischen Terrorismus“ und dort namentlich auf das als „Al Kaida“ bezeichnete Terrornetzwerk lenken. Sich auf Aussagen namhafter Politiker sowie mehrerer ehemaliger Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika stützend, macht van Geest unverkennbar deutlich, dass die größte Gefahr terroristischer Aktionen nicht vom islamistischen, sondern vom Staat selber verübten oder gelenkten Terrorismus, sog. Staatsterrorismus ausgehe. Als Beispiel führt er unter anderem die zweifelsfrei bewiesene Existenz der Nato-Geheimarmee namens „Gladio“ auf, die „auf fremden und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf deutschem Territorium bereits Anschläge gegen die eigene Bevölkerung ausgeführt hat“, so der Antragsteller. Letztendendes sei das Ziel dieser Terrorakte, die Bevölkerung weltweit zur Aufgabe ihrer Nationalstaaten und zur Vereinigung zu einer „Eine-Welt-Regierung“ zu veranlassen.

Wegen auffallend vieler Parallelen des möglicherweise geplanten Anschlages am 26.06.2011 und den durchgeführten Anschlägen am 11.09.2001 geht der Rechtsanwalt von Verbindungen zwischen Hollywood, globalistischen Konzernen und der Hochfinanz auf der einen Seite und islamistischen Radikalterroristen auf der anderen Seite aus, was er auch einleuchtend darzulegen weiß. Zusätzlich sind eine Vielzahl allgemein der Hochgrad-Freimaurerei zuordbare Signale erkennbar, auf die van Geest in der Antragsschrift im Detail eingeht. Die Summe der Indizien lassen ihn die Thematik keinesfalls als puren Zufall abtun, sondern verstärken vielmehr die Wahrscheinlichkeit, dass das Ausmaß der Gefahr die beantragten Maßnahmen rechtfertigt.

Konkret fordert van Geest, dass Frau Dr. Angela Merkel gemäß ihres Amtseides Schaden vom Deutschen Volk abwendet, indem sie die Öffentlichkeit bis zum 26.06.2011 auf die Gefahr staatsterroristischer Anschläge „unter falscher Flagge“ hinweisen soll. Außerdem soll sie den Netzwerken der „Bilderberger“ und der „Atlantik Brücke“ unmissverständlich deutlich machen, dass die mit dem drohenden nuklearen Terroranschlag unter falscher Flagge beabsichtigten kriegerischen Handlungen mit anderen für den Anschlag fälschlich verantwortlich gemachten Nationen oder religiösen sowie ethischen Gruppen sowie Einschränkungen der Freiheitsrechte von ihr als Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland nicht unterstützt werden.

Herrn Dr. Ehrhart Körting gibt er auf, dass unverzüglich ein streng geheimdienstunabhängiges Sondereinsatzkommando der Polizei Berlin zu bilden sei, welches zur Erkennung und Abwehr eines nuklearen oder konventionellen Terroranschlages auf deutschem Boden im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen in Berlin, insbesondere am 26.06.2011, bestimmt und geeignet sein soll, indem es Personen, die der Mitgliedschaft eines ausländischen Geheimdienstes, der Nato-Terrororganisation „Gladio“ oder anderer staatsterroristischer (…) Netzwerke verdächtigt sind, rund um die Uhr ab sofort und bis zur Beendigung der Frauen-Fußball-Weltmeisterschaft überwacht. Außerdem soll das Berliner Olympiastadion auf konventionelle Sprengstoffe sowie solche mit ionisierender Strahlung überwacht und vor dem In-Verkehrbringen im Umfeld des Stadions abgeschirmt werden. Des weiteren soll sichergestellt werden, „dass weder konventionelle noch nukleare Angriffe zu Lande, zu Wasser noch in der Luft auf das Berliner Olympiastadion am 26.06.2011 erfolgen können. Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung der unter dem Stadion befindlichen Erdgas-Lagerstätten und -zugänge des Energieversorgers GASAG sollen unterirdische Sprengungen verhindern. Sämtliche bei der Eröffnungszeremonie Anwendung findende Mittel und Werkzeuge sollen kriminaltechnisch auf ihre Waffentauglichkeit untersucht werden.

Besonderen Wert legt Rechtsanwalt Torsten van Geest darauf, dass Übungen eines – konventionellen oder nuklearen – Terroranschlages am 26.06.2011 für die gesamte Dauer des Spieltages zu unterlassen und entsprechende Terrorübungen anderer Bundesländer und Nationen auf dem Territorium des Landes Berlin aus präventivpolizeilichen Gründen und wegen früherer Synchronizität von Übung und realem Anschlag zu untersagen sind. In der Vergangenheit haben Geheimdienste ihre Operationen oft schützend unter dem Deckmantel einer Übung durchführen können, ohne polizeilich kontrolliert, überwacht und gestoppt zu werden. Auch am Morgen des 11. September 2001 fanden Militärübungen mit Flugzeugen statt, die die Entführung von Linienflugzeugen simulierten.

Van Geest hofft nun darauf, dass das Attentat und seine okkulten Zielsetzungen durch Verbreitung der Information vor dem mutmaßlich geplanten Ereignis verhindert und Menschenleben gerettet werden können.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von Rechtsanwalt Torsten van Geest vom 31.05.2011 kann unter folgendem Link heruntergeladen werden (Rechtsklick: Speichern unter): http://van-geest.de/images/stories/175V11.pdf

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