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Edward Snowden: Lebenslange Haft in den USA garantiert – jedoch kein Bedauern

Archivmeldung vom 06.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Edward Snowden Bild: stereogab, on Flickr CC BY-SA 2.0
Edward Snowden Bild: stereogab, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden, der eine Reihe von Geheimdokumenten über Ausspähaktivitäten der USA und Großbritanniens offengelegt hatte, rechnet eigenen Aussagen zufolge, laut einer Meldung des russischen online Magazins "Sputnik", nicht mit einer gerechten Gerichtsverhandlung in den USA, hat jedoch auch keine Angst vor Haft.

Weiter heißt es im Netz, bei der deutschen Ausgabe: "„Das wird keine gerechte Gerichtsverhandlung werden. Nach dem Spionagegesetz wird jeder, der Geheiminformationen bekanntgemacht hat, schuldig gesprochen, unabhängig davon, ob es richtig oder falsch gewesen ist. Es wird nicht einmal die Möglichkeit geben, Geschworenen zu erklären, aus welchen Gründen man sich entschied, die Information zu veröffentlichen“, sagte Snowden  im Interview gegenüber „BBC One“.

Am Montagabend sendete „BBC One“ die halbstündige Sendung „Edward Snowden. Spione und Gesetz“. Dort wurden auch einige kurze Fragmente aus dem Interview mit Snowden, das der Journalist Peter Taylor im Hotel „Metropol“ in Moskau aufgezeichnet hatte, gezeigt. Die Sendung war allgemein der Besprechung dessen gewidmet, ob es eine Balance zwischen den Interessen der nationalen Sicherheit und dem Recht eines Menschen auf Privatleben gibt, außerdem der Rolle von sozialen Netzwerken und solchen Menschen wie Snowden.

„Die Frage besteht darin, ob man Informationen bekanntgemacht hat oder nicht. Wenn man sie veröffentlicht hat, dann wird man zu lebenslanger Haft verurteilt“, so Snowden.

Trotzdem hat Snowden keine Angst vor der wahrscheinlichen Haftstrafe und bedauert nur, dass er nicht schon früher Informationen über die Vorgehensweisen von Geheimdiensten veröffentlicht hat.

Snowden hatte im Juni 2013 den Zeitungen „Washington Post“ und „Guardian“ eine Reihe von Geheimdokumenten über Ausspähaktivitäten der USA und Großbritanniens übergeben. Danach flüchtete er zuerst nach Hongkong, später nach Moskau.

Russland gewährte dem Whistleblower zunächst einjähriges Asyl unter der Bedingung, dass er seine Aktivitäten gegen die USA einstellt. Am 1. August 2014 wurde die Aufenthaltsgenehmigung für Snowden um drei Jahre verlängert. Damit kann er sich frei bewegen und auch ins Ausland reisen."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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