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US-Justizministerium: FBI-Agenten dürfen sich als Journalisten tarnen

Archivmeldung vom 17.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
FBI-Dienstmarke und Glock-Dienstpistole
FBI-Dienstmarke und Glock-Dienstpistole

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die FBI-Mitarbeiter dürfen sich bei Undercover-Operationen als Journalisten ausgeben, wenn sie eine entsprechende Erlaubnis hochrangiger Beamten bekommen, heißt es in einem Untersuchungsbericht des Generalinspekteurs des US-Justizministeriums. Darüber berichtete die Zeitung „The Washington Post“.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet weiter: "Der Untersuchungsbericht  wurde angesichts einer FBI-Undercover-Operation erlassen, die vor acht Jahren stattgefunden hatte.

Im Juni 2007 hatte der 15-jährige Schüler Charles Jenkins aus Seatle (US-Bundesstaat Washington) die Verwaltung  der Timberline High School mit mehreren E-Mails mit Bombendrohungen überschüttet, weshalb die Schule im Laufe einer Woche geschlossen  blieb. Da der junge Mann einen in Europa stationierten  Proxy-Server  verwendete, konnte die Polizei  ihn nicht orten. Deshalb setzte sich ein FBI-Agent per E-Mail mit ihm in Verbindung und stellte sich als Redakteur der Nachrichtenagentur AP vor. Als Beweise  dafür schickte er dem Täter einen Artikel, der auf einer gefälschten Webseite einer Lokalzeitung veröffentlicht wurde, und Fotos, in denen ein geheimes Programm versteckt wurde. Als der 15-Jährige den Link zu den Fotos klickte, wurde das Programm aktiviert, und der Schüler konnte geortet werden.

Anschließend wurde Jenkins verhaftet und von der Schule ausgeschlossen.  Er gestand seine Schuld ein und wurde im Juli 2007 zu 90 Tagen Haft in einer  Jugendstrafanstalt, zwei Jahren Überwachung, zwei Jahren psychologischer Beratung und zwei Jahren Bewährungsfrist mit beschränkter Internet- und Computer-Benutzung verurteilt.

Die Details der FBI-Operation wurden deutlich später, 2014, von der Bürgerrechtlerorganisation  Electronic Frontier Foundation entdeckt und riefen Empörung der US-amerikanischen Medien hervor.

Laut dem Beschluss des Generalinspekteurs hat der als Journalist getarnte FBI-Mitarbeiter die damals geltenden internen Vorschriften des FBI nicht verletzt, die die Undercover-Operationen reglementierten.  Nach diesen Vorschriften hätten die FBI-Mitarbeiter sich als Journalisten ausgeben dürfen, ohne eine Sondererlaubnis einer höheren Instanz erhalten zu müssen, heißt es  im Bericht. Es sei denn, ein „bedeutendes Risiko" vertraulicher Beziehungen habe entstehen können. Da aber der FBI-Agent dem Jugendlichen  gesagt habe, dass die Journalisten ihre Quellen nicht aufdeckten, habe der mutmaßliche Täter diese Worte als „indirektes Versprechen der Vertraulichkeit" wahrnehmen  können. Deshalb habe die Operation einer zusätzlichen Genehmigung  bedurft.

Laut einer neuen Regelung, die am 8. Juni 2016 in Kraft getreten war, dürfen FBI-Agenten sich nur dann als Journalisten ausgeben, wenn das Teil einer Undercover-Operation ist und wenn die Mitarbeiter eine Genehmigung des stellvertretenden FBI-Direktors und eines speziellen Ausschusses beim FBI-Hauptquartier bekommen. Im Bericht des Justizministerium-Generalinspekteurs  wurde dies eine „wichtige Verbesserung" im Vergleich zu der bisherigen Praxis genannt.

Allerdings sei das sich als Journalist Ausgeben vom Jahr 2007 annehmbar gewesen, heißt es im Untersuchungsbericht. Zudem könne diese Taktik auch in Zukunft bei Undercover-Operationen verwendet  werden.

Der AP-Vizepräsident Paul Colford zeigte sich von dem Urteil enttäuscht: „Diese Handlung kompromittiert  die Fähigkeit der freien Presse, die Nachrichten sicher  und effektiv zu sammeln und ruft ernsthafte verfassungsrechtliche Besorgnisse hervor", sagte er."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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