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Irre: Immunität vor Strafverfolgung für Bill Gates und GAVI in der Schweiz - Gates hat in WHO Status wie Staat

Archivmeldung vom 21.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Bill und Melinda Gates-Stiftung - Rücksichtslos und Unmoralisch
Die Bill und Melinda Gates-Stiftung - Rücksichtslos und Unmoralisch

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die internationale Impf-Allianz GAVI und ihre Vertreter, wie beispielsweise Impf-Fanatiker Bill Gates, genießen in der Schweiz Immunität vor Strafverfolgung und Verhaftung. Mitglieder werden wie Diplomaten, Liegenschaften wie die von Botschaften behandelt und die Allianz ist von Steuern befreit. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Berufung auf den Vertrag des Bundesrates.

Weiter berichtet das Magazin: "Grund: Seit 2009 besteht ein Vertrag mit dem Bundesrat, der dies regelt. Warum ist eine Organisation, die sich mit der „Impfung der Welt“ im Auftrag von Bill Gates beschäftigt, vor Strafverfolgung geschützt?

Die globale Impf-Allianz und Bill Gates

Mitglieder der Impfallianz GAVI sind Regierungen verschiedener Länder, die WHO, UNICEF, die Weltbank, einige NGOs, verschiedene Impfstoffhersteller, Gesundheits- und Forschungseinrichtungen sowie die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung und andere private Geldgeber. GAVI wurde im Jänner 2000 mit dem Ziel gegründet, Entwicklungsländer mit Impfstoffen zu versorgen.

750 Gates-Millionen, um sie alle zu impfen

Als „Startkapital“ wurden 750 Millionen Dollar von der Gates-Stiftung zur Verfügung gestellt. Die öffentlich-private Partnerschaft hat ihren Sitz in Genf und besitzt den Status einer Stiftung in der Schweiz. Neben der teilweisen Immunität und der Zusicherung diplomatischer Behandlung, ist die Allianz in der Schweiz auch noch von Steuern weitestgehend befreit. GAVI ist mit seinen Partnern für die Impfung von 760 Millionen Kindern maßgeblich verantwortlich. Das Ziel der GAVI: „Jedes Kind mit Impfungen erreichen“.

Immunität vor Strafverfolgung

Am 23. Juni 2009 wurde zwischen dem Schweizer Bundesrat und der GAVI (Global Alliance for Vaccines and Immunization) ein Abkommen über den rechtlichen Status der Impf-Allianz vereinbart. Dieses trat rückwirkend mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Darin heißt es:

„Im Rahmen ihrer Tätigkeit genießt GAVI Alliance Immunität von der Gerichts­barkeit und der Vollstreckung, außer:

  • wenn diese Befreiung im Einzelfall vom Exekutivdirektor oder durch die von ihm bezeichnete Person ausdrücklich aufgehoben worden ist;
  • im Falle einer gegen GAVI Alliance angestrengten zivilrechtlichen Haftungs­klage wegen eines Schadens, der durch ein GAVI Alliance gehö­rendes oder auf ihre Rechnung betriebenes Kraftfahrzeug verursacht wurde;
  • im Falle einer durch richterlichen Entscheid angeordneten Beschlagnahme von Gehältern, Löhnen und anderen Bezügen, welche GAVI Alliance einem ihrer Beamten schuldet;
  • im Falle einer Widerklage, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer von GAVI Alliance erhobenen Hauptklage steht; und
  • im Falle der Vollstreckung einer schiedsrichterlichen Entscheidung, welche in Anwendung von Artikel 29 dieses Abkommens gefällt wurde.“

Privates Schiedsgericht – keine externe Kontrolle

Besagter Artikel 29 der Vereinbarung regelt die Unterwerfung der GAVI unter ein privates Schiedsgericht. Bei einem Verfahren bestimmen der Bundesrat und die GAVI jeweils ein Mitglied des Schiedsgerichtes. Diese „Mitglieder wählen in gegenseitigem Einvernehmen das dritte Mitglied, welches das Schiedsgericht präsidieren wird.“ Weiters ist festgeschrieben, dass dieses Schiedsgericht sein Verfahren selbst festlegt und die Entscheidung „für die Konfliktparteien bindend und definitiv“ sind. Eine externe Kontrolle ist offensichtlich nicht vorgesehen. Diese Vereinbarung gilt auch für Personen, welche die Impf-Allianz vertreten, also beispielsweise Bill Gates. Auch er ist dem Zugriff der Behörden entzogen.

Skurril: GAVI nur bei Kfz-Schäden haftbar

„Unter Vorbehalt von Artikel 20 des vorliegenden Abkommens geniessen (sic!) der Exekutivdirektor oder, wenn er verhindert ist, sein Stellvertreter und die hohen Beamten die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen, die diplomatischen Ver­tretern gemäss (sic!) Völkerrecht und internationalen Gepflogenheiten eingeräumt werden.“ Ähnlich ist das auch für Mitglieder des Stiftungsrates, Beamte und andere handelnde Personen der GAVI geregelt. Ausgenommen von diesem Artikel 20 sind einzig Kfz-Haftungsfälle und Übertretungen der Straßenverkehrsvorschriften.

Kein behördlicher Zugriff auf Gebäude, Grundstücke und Vermögen

Auch die Gebäude, in denen die GAVI agiert, sind vor einem Zugriff durch die Behörden geschützt, wie in Artikel 3 geregelt wird. Ein Schutz, den sonst nur Botschaftsgebäude genießen.

„Die Gebäude oder Gebäudeteile und das anliegende Gelände, die von GAVI Alliance für ihre eigenen Zwecke benützt werden, sind ungeachtet der herrschenden Eigentumsverhältnisse unverletzbar. Kein Vertreter schweizerischer Behörden darf sie ohne ausdrückliche Zustimmung des Exekutivdirektors von GAVI Alliance oder der von ihm bezeichneten Person betreten. Die Archive von GAVI Alliance und alle ihr gehörenden oder in ihrem Besitz befindlichen Dokumente und Datenträger ganz allgemein sind jederzeit und überall unverletzbar.“

Eine behördliche Vollstreckung in Immobilien der GAVI ist so gut wie ausgeschlossen. Ebenso ein Zugriff auf Vermögenswerte der Organisation.

„Die Gebäude oder Gebäudeteile, das anliegende Gelände sowie die Vermögens­werte, die sich im Eigentum von GAVI Alliance befinden oder von ihr zu ihren Zwecken benutzt werden, sind unabhängig von ihrem Standort und ihrem Besitzer befreit von:

  • jeglicher Form von Requisition, Beschlagnahme oder Enteignung;
  • jeglicher Form von Zwangsvollstreckung, anderen behördlichen Zwangsmass­nahmen (sic!) oder Massnahmen (sic!), die einem Urteil vorausgehen, mit Ausnahme der in Absatz 1 vorgesehenen Fälle.“

GAVI auch von Steuern befreit

Im Artikel 21 der Vereinbarung ist dann noch die weitestgehende Steuerfreiheit für GAVI in der Schweiz festgeschrieben: „Die in diesem Abkommen vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten werden nicht eingeräumt, um den davon Begünstigten persönliche Vorteile zu verschaffen. Sie werden einzig und allein gewährt, um die freie Abwicklung der Tätigkeit der GAVI Alliance und die volle Unabhängigkeit ihrer Beamten im Rahmen ihrer Tätigkeit für GAVI Alliance unter allen Umständen zu gewährleisten.“

Gates hat bei WHO Status wie ein Staat

Man muss sich ernsthaft fragen, warum eine Organisation, die sich ein so „menschenfreundliches Ziel“ gesetzt hat, in dieser Art vor Strafverfolgung und mehr oder weniger jedem Zugriff durch die Behörden geschützt wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Bill Gates auch einen Sonderstatus bei der WHO genießt. Seit 2017 ist er im Exekutivrat der WHO den Staaten gleichgesetzt! Also ein Mann hat das gleiche Gewicht wie ein ganzer Staat! Das berichtete eine Whistleblowerin im Corona-Ausschuss im März 2021. Warum man Bill Gates als heimlichen WHO-Chef ansehen kann, darüber hat Wochenblick hier berichtet.

Hier das Video des Corona-Ausschusses mit der Whistleblowerin Dr. Astrid Stuckelberger:


Quelle: Wochenblick

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