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Bundesrechnungshof fordert staatliche Überwachung des gesamten Online-Handels

Archivmeldung vom 12.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der Bundesrechnungshof beklagt massive Steuerausfälle im Onlinehandel. Dem Staat entgingen besonders beim internationalen Handel im Internet Steuereinnahmen, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Hier geht es um einen Milliardenmarkt. Doch der Bund hat 2013 gerade mal 28 Millionen Euro verbucht", sagte Scheller. "Daran sehen wir: Das Internet ist eine Steueroase.

Wir können nur ahnen, wie groß der Markt wirklich ist", betonte der Behördenchef. Betroffen sei etwa der Handel mit Software, Spielen, Musik, die als rein digitale Produkte verkauft würden. Es sei praktisch vom Belieben des Unternehmers abhängig, ob er die Produkte deklariere oder nicht, kritisierte Scheller.

"Beim Verkauf in Deutschland fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Es findet aber keine steuerliche Kontrolle statt. Die Steuerausfälle dürften erheblich sein", erklärte der Rechnungshof-Präsident. Scheller forderte vom Bund Maßnahmen, um im Onlinehandel mehr Einnahmen zu generieren. "Der Staat muss wissen, wer hier eigentlich was verkauft", sagte Scheller.

Er verstehe auch nicht, "warum die großen Wirtschaftsverbände nicht längst Alarm schlagen. Hier gerät doch der Wettbewerb in Schieflage". Er bemängelte zudem, dass das Bundeszentralamt für Steuern bislang kaum Mittel habe, diesem Phänomen nachzugehen. "Der Bund hat kein Konzept, um die notwendigen Fahndungseinheiten in Abstimmung mit den Ländern aufzubauen." Auch fehlten die geeigneten Werkzeuge für Ermittlungen im Internet.

"Die Steuerverwaltung ist nicht überall gut aufgestellt", warnte Scheller. Er monierte eine rückläufige Prüfungsquote bei der Betriebsprüfung und der Lohnsteuer-Außenprüfung. "Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern", stellte er fest.

Bei der Lohnsteuer-Außenprüfung habe man in einigen Fällen festgestellt, dass die nachlassende Prüfungsquote mit einem Stellenabbau zusammengefallen sei. "Hier müssen wir zu einer einheitlichen, von Standards geprägten Vorgehensweise kommen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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