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Union sieht kaum Folgen durch Hartz-IV-Urteil

Archivmeldung vom 09.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / PIXELIO
Bild: Rainer Sturm / PIXELIO

Die CDU/CSU-Fraktion hält die negativen Auswirkungen des Hartz-IV-Urteils auf den Bundeshaushalt für begrenzt. "Ich hatte im Vorfeld des Urteils Schlimmeres befürchtet", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Norbert Barthle, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) .

"Das Urteil muss nicht unbedingt zu neuen Milliardenausgaben führen", sagte Barthle. Das Verfassungsgericht habe "die Höhe der geltenden Hartz-IV-Sätze nicht kritisiert, sondern lediglich die Art der Berechnung". Diese müsse bis Jahresende auf eine neue Grundlage gestellt werden. "Dabei kann durchaus herauskommen, dass wir die Sätze nicht erhöhen müssen", sagte Barthle. Dafür gebe es "im Haushalt auch kaum Spielräume".

FDP-Politiker fordert Kürzung der Hartz-IV-Sätze

Der Berliner FDP-Bundestagsabgeordnete Martin Lindner hat sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zu Hartz IV für eine Kürzung der Regelsätze ausgesprochen. "Eine Neujustierung der Bundesregierung sollte  ohne Kürzungen der Regelsätze nicht vonstatten gehen", sagte Lindner der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Gleichzeitig sollten die Hinzuverdienstgrenzen deutlich erhöht werden, um mehr Anreize zu schaffen, eine Arbeit aufzunehmen. "Das Lohnabstandsgebot wird faktisch unterlaufen", so Lindner. Das Karlsruher Urteil sehe jedenfalls "keinen Automatismus" für eine Erhöhung der Regelsätze vor, warnte der FDP-Wirtschaftspolitiker.

Krings: Kritik des Verfassungsgerichts betrifft Verfahren, nicht Höhe der Hartz IV Regelsätze

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Hartz IV Regelsätze erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht die Höhe der Regelsätze für Kinder und Erwachsene in Frage gestellt. Das bisherige System der Regelleistungen hat sich grundsätzlich bewährt. Eine Grundsatzdiskussion um die Höhe der Sozialleistungen ist nicht hilfreich und schafft Verunsicherung.

Die Kritik der Richter beschränkt sich darauf, dass die Berechnung des Existenzminimums nicht ausreichend nachvollziehbar sei. Der Auftrag an den Gesetzgeber, die Transparenz des Berechnungsverfahrens zu erhöhen, ist sinnvoll und sachgerecht.

Wir werden jetzt zügig daran gehen, bis Ende des Jahres ein transparentes Berechnungsverfahren für die Ermittlung der Regelsätze zu schaffen. Den Schwerpunkt werden wir aber auch bei allen gesetzlichen Anpassungen von "Hartz IV" weiter darauf legen, Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen.

BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.

Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.

"Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren", so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Rheinische Post / CDU/CSU - Bundestagsfraktion / Bundesagentur für Arbeit (BA)

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