SSW: Wir brauchen die Steuerung von Landesseite
Dr. Michael Schunck zu TOP 27 - Regionalpläne zukunftsfit neu aufstellen – Entwicklungen möglich machen (Drs. 20/3572): „Die übergeordnete Planung und Steuerung aufzugeben und es einzig den Kommunen zu überlassen, sehen wir immer noch kritisch.“
Dr. Schnuck weiter: "
Für den SSW will ich eingangs sagen, dass wir durchaus begrüßen, dass
die Landesregierung bei der Aufstellung der Regionalpläne eine zweite
Beteiligungsrunde durchgeführt hat. Die Anzahl der Stellungnahmen zu den
ersten Entwürfen, hat dies, auch aus Sicht des SSW, durchaus notwendig
gemacht.
Das Verfahren für die „Regionalpläne 2.0“, so will ich es
mal nennen, beziehungsweise die Anhörung und das Beteiligungsverfahren
ist nun abgeschlossen. Das heißt, die Landesregierung muss nun eine
weitere Runde drehen in Bezug auf die Auswertungen der Stellungsnahmen.
Zugegeben, das ist viel Arbeit für das Ministerium, aber das wird der
großen Bedeutung gerecht. Und weil dies so ist, war die Beteiligung eben
auch so hoch. Daher gebietet es sich auch, dass dem entsprechend
Rechnung getragen wird.
Schließlich bilden die Regionalpläne, die
planungsrechtliche Grundlage für die nächsten Jahre und haben damit
direkten Einfluss auf die weitere planerische Gestaltung für die Kreise
und Kommunen, sprich für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
Die
Raumordnungspläne bilden die planungsrechtliche Grundlage
beispielsweise für die Siedlungs- und Freiraumentwicklung, für die
Infrastruktur aber auch für Gewässerschutz, oder Natur und Erholung. Und
sie bilden die Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete für
Windenergie – aber das Beteiligungsverfahren läuft ja noch. Damit will
ich sagen, dass Raumplanung – hier die Regionalpläne – sehr vielseitig
ist und entsprechend viele unterschiedliche Interessen abdecken und
berücksichtigen muss.
Wir teilen die Feststellung der FDP, dass die
Landes- und die Regionalplanung vorausschauend ausgerichtet sein soll.
Alles andere wäre rückwärtsgewandt. Aber den konsequenten Grundsatz des
Möglichmachens in den Vordergrund zu stellen, teilen wir so nicht.
Natürlich
sollen unsere Kommunen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Und
auch wir wollen, dass die kommunale Ebene durchaus flexibel planen kann.
Aber das muss im Konsens mit anderen Interessen geschehen. Wir können
doch nicht alles über Bord werfen und die Systematik der Landesplanung
verlassen.
Wir wissen, dass die im Entwurf dargestellten Grünzüge
durchaus für Unmut bei den betroffenen Gemeinden und auch Privatpersonen
gesorgt haben.
Und diesen Punkt greift der Kollege Dr. Buchholz im
Antrag entsprechend auf. Zum Teil hat es hierzu bereits Klarstellungen
im zweiten Entwurf geben. Aber auch die Grünzüge haben aus Sicht des SSW
durchaus ihre Berechtigung und ihren Wert, denn sie dienen dem Erhalt
und der Entwicklung zusammenhängender Freiräume.
Sie sind aber auch
für Tourismus und Erholung wichtige Aspekte. Eine präzise Abgrenzung in
den Regionalplänen, wie die FDP es im Antrag fordert, ist so nicht
möglich und systematisch auch nicht gewollt. Denn die präzise
Darstellung erfolgt auf den unteren planerischen Ebenen.
Das heißt,
im Falle einer Bauleitplanung wird im Einzelfall geprüft, ob ein
Vorhaben mit den Funktionen des regionalen Grünzuges vereinbar ist.
Diese Klarstellung ist ein Ergebnis des Beteiligungsverfahrens.
Die
Feststellung im FDP-Antrag, dass Ausweisungen von Siedlungsgebieten
dadurch einer Einzelfallprüfung unterliegen, stimmt. Aber die Ausweisung
von Siedlungsgebieten unterliegt heute schon Einzelfallprüfungen und
Abwägungsprozessen mit anderen Interessen.
Gleichwohl hätte die
Landesregierung dies schon beim ersten Entwurf auf dem Schirm haben
können und hätte damit viel Unmut vermeiden können.
Abschließend
möchte ich noch einen Punkt des Antrages aufgreifen, bezüglich der
gewünschten unkomplizierten Ausweisung von Siedlungs-, Gewerbe- und
Industrieflächen. Hier möchte die FDP weniger Planung und mehr
Eigenverantwortung, so scheint es.
Wir sehen, dass es nur wenige potentiell zusammenhängende Gewerbe- und Industrieflächen gibt. Hier wäre eine Vorratsplanung an den Entwicklungsachsen in allen Planungsräumen sinnvoll, das sollte in der Landesplanung Berücksichtigung finden, um Ansiedlungsvorhaben schneller realisieren zu können. Die übergeordnete Planung und Steuerung aufzugeben und es einzig den Kommunen zu überlassen, sehen wir aber immer noch kritisch. Lars Harms hatte bereits in der Debatte im Dezember 2023 gesagt: „Nicht jede Kommune sollte Industriekommune werden und Wohnraum sollte vor allem eben auch da bevorzugt geschaffen werden, wo er knapp ist und es eine gute Verkehrsanbindung gibt.“ Wir brauchen die Steuerung von Landesseite, damit sich die Kommunen nicht gegenseitig kannibalisieren. An diesen „Harmschen“ Grundsätzen halten wir weiterhin fest."
Quelle: SSW