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Renommierte Steuerrechtlerin: Verfassungsrechtliche Zweifel am Soli

Archivmeldung vom 25.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die renommierte Kölner Steuerrechtlerin Johanna Hey hat "verfassungsrechtliche Zweifel" am Solidaritätszuschlag geäußert. Zum Rechtsstreit über den Solidaritätszuschlag sagte Hey der Kölnischen Rundschau und den Stuttgarter Nachrichten (Donnerstagausgaben) zwar: "Es hat in der Vergangenheit wiederholt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gegeben, bei denen Ergänzungsabgaben des Staates für mit der verfassung vereinbar erklärt wurden."

Gleichwohl gehe sie davon aus, "dass die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber nun Grenzen aufzeigen." Den "Soli" gebe es jetzt schon über einen "ziemlich langen Zeitraum". Ergänzungsabgaben seien aber eher für kurzfristige Maßnahmen gedacht. Deswegen könne man durchaus verfassungsrechtliche Zweifel haben.     Sie erwarte aber nicht, dass Karlsruhe die Erhebung des  Soli  "für die Vergangenheit für rechtswidrig erklärt." Denkbar wäre etwa, dass Karlsruhe dem gesetzgeber auferlegt, den Soli mit dem Solidarpakt II, also 2019, auslaufen zu lassen.

Sachsens Finanzminister Unland: Soli-Zukunft hat nichts mit Solidarpakt-Leistungen zu tun

Im Ringen um die weitere Zukunft des Solidaritäts-Zuschlags hat Sachsens Finanzminister Georg Unland darauf hingewiesen, dass "eine Überprüfung des Solidaritätszuschlags durch das Bundesverfassungsgericht keinen Einfluss auf den Solidarpakt hat". Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe) hob Unland hervor, dass der Soli-Zuschlag eine Bundessteuer sei, die von jedem Steuerzahler in West- und Ostdeutschland erhoben werde. "Wie jede Steuer ist auch der ,Soli' nicht zweckgebunden und fließt somit in den Gesamthaushalt des Bundes. Unabhängig davon hat der Bund den neuen Ländern im Solidarpakt Mittel zugesagt, um die sogenannten teilungsbedingten Sonderlasten auszugleichen", so Unland. "Diese Mittel aus dem Solidarpakt sind gesetzlich zugesagt und laufen schrittweise bis 2019 aus."

Dautzenberg: Am Solidaritätszuschlag wird nicht gerüttelt

Zur heute bekannt gewordenen Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:

Die Union steht fest zum Aufbau Ost. Dazu leistet der Solidaritätszuschlag einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade in Anbetracht der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten haushalterischen Rahmenbedingungen werden wir auch in den nächsten Jahren nicht auf den Solidaritätszuschlag verzichten können.

Auch ist noch einmal festzuhalten, dass mit der Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts keineswegs eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages verbunden ist. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages kann allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sollten wir nun zunächst einmal mit dem gebotenen Respekt abwarten.

Bartsch: Soli-Urteil beendet alle Träume für Steuergeschenke

Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, sieht mit dem Urteil zum Solidaritätszuschlag keinen Spielraum mehr für Steuersenkungen. "Mit dem Soli-Urteil platzen endgültig alle Steuersenkungsträume. Die Bundesregierung kann ihre Wahlgeschenke ad acta legen und sollte sich besser darauf einstellen, dass das Bundesverfassungsgericht dem niedersäschischen Urteil folgt", sagte Bartsch der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Angesichts der drohenden Milliarden-Ausfälle erwartet Bartsch, dass jetzt eine Suche nach neuen Einnahmen beginnt. "In solch einer desolaten Situation müssen wir vorurteilsfrei über eine Millionärssteuer oder die Anhebung des Spitzensteuersatzes ernsthaft nachdenken."

Zudem kritisiert der Linke-Geschäftsführer, dass der Solidaritätszuschlag vor allem im Westen als "Kampfinstrument" missbraucht wurde. "Der Soli eignet sich aber nicht für eine Neiddebatte, der Osten darf sich auch bei einer Soli-Streichung nicht entsolidarisieren lassen," so Bartsch. Die Liste der verbreiteten Falschaussagen über den Soli sei lang. "Im Westen glauben ernsthaft viele, nur sie zahlen den Soli für den Osten, im Osten sind viele irrtümlich überzeugt, der Soli sei eine Steuer für den Aufbau Ost", so Bartsch. Hier sei leider lange Zeit nicht mit offenen Karten gespielt worden. "Es wäre ehrlicher gewesen, den Zuschlag öffentlich als das zu verkaufen, was er ist: Eine Abgabe, die in den allgemeinen Bundeshaushalt fließt."

Thierse kritisiert Urteil zum Soli-Zuschlag

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat das Urteil des Finanzgerichts Hannover zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags scharf kritisiert. "Es befremdet mich sehr, dass 18 Jahre nach Einführung des Solidaritätszuschlages eine kleine Gruppe von Richtern befindet, dass der Soli von Be ginn an verfassungswidrig gewesen sei", sagte Thierse dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstags-Ausgabe). Über die Notwendigkeit des Solidaritätszuschlags habe von Beginn an über die Parteigrenzen hinweg Konsens bestanden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum das Gericht im Nachhinein die breite gesellschaftliche und politische Übereinkunft in Frage stelle. "Wenn Richter gegen gesamtdeutsche Solidarität urteilen, dann wird es in Deutschland sehr ungemütlich, dann wird es auch gefährlich", sagte der SPD-Politiker weiter. Nun müsse man abwar ten, "wie das Bundesverfas sungsgericht in Karlsruhe urteilt und ob es auch Solidarität für verfassungswidrig erklärt".

Quelle: Kölnische Rundschau / Leipziger Volkszeitung / CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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