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Zollgewerkschaft warnt vor massivem Angriff auf den Mindestlohn

Archivmeldung vom 15.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de

Der BDZ warnt vor einem massiven Angriff auf den Mindestlohn. Die nach einem Eckpunktepapier des CDU-Vorstands zur Integrationspolitik geplante Regelung, wonach Flüchtlinge für die Dauer von sechs Monaten vom Mindestlohn ausgenommen werden und insoweit Langzeitarbeitslosen gleichgestellt werden, lehnt die Zollgewerkschaft kategorisch ab.

Nachdem das Mindestlohngesetz bereits eine Vielzahl von Korrekturen erfahren hat, werde jetzt das Mindestlohnprojekt in Gefahr gebracht, kritisiert BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Der vom Zoll kontrollierte Mindestlohn dürfe nicht auf diese Weise verwässert werden, fordert er. Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Flüchtlingsdiskussion für die Wirtschaft ein willkommener Anlass sei, weitere Einschränkungen vorzunehmen.

Die Zollgewerkschaft erinnert daran, dass der "Mindestlohn für alle" partei- und fraktionsübergreifend gewollt und beschlossen worden sei. Obwohl die arbeitsmarktpolitische Integration von Flüchtlingen in diesem Ausmaß nicht voraussehbar gewesen sei, solle sich der Gesetzgeber darauf besinnen, was Kern des Mindestlohnprojekts gewesen sei. Wenn die CDU jetzt dem Druck der Wirtschaft weiche, konterkariere sie ihre eigenen politischen Vorhaben.

Von dem selbstgesteckten Ziel, einen flächendeckenden und branchenübergreifenden Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuführen, entferne sich die Politik immer weiter, nachdem bereits Ausnahmen für Minderjährige ohne Berufsabschluss, für Auszubildende, für die meisten Praktikantinnen und Praktikanten und eben für Langzeitarbeitslose in den ersten Monaten einer neuen Beschäftigung nachträglich zugelassen worden seien.

Wenn jetzt anerkannte Flüchtlinge hinzu kämen, drohten zudem soziale Konflikte und eine "Negativspirale auf dem Niedriglohnsektor", so Dewes und verlangt Klarheit über die Rechtslage bei der Arbeitserlaubnis von Flüchtlingen. Denn ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge bislang nicht arbeiten. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts verboten.

Bei den Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seien zeitintensive Prüfungen die Folge, was ihre Arbeit weiter erschwere. Unter dieser erheblichen Mehrarbeit leide die Qualität, wenn der Mindestlohn nicht in der gleichen Intensität kontrolliert werden könne wie bisher. Hinzu komme, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit trotz vom Haushaltsgesetzgeber bewilligter Neueinstellungen personell noch längst nicht in der Lage sei, diese "Mammutaufgabe" zu stemmen.

Quelle: BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (ots)

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