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Ausgabenexplosion bei den patentgeschützten Arzneimitteln stoppen

Freigeschaltet am 01.10.2025 um 09:52 durch Sanjo Babić
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel steigen kontinuierlich und bilden mit gut 55 Milliarden Euro (2024) mittlerweile den zweitgrößten Ausgabenblock in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der wesentliche Grund für diese Ausgabenexplosion ist der zum Teil massive Kostenanstieg bei den patentgeschützten Arzneimitteln.

Sie stehen zwar nur für rund 11 Prozent der verordneten Menge, verursachen aber rund 56 Prozent der Bruttoaufwendungen für Arzneimittel. Dr. Ralf Langejürgen, Vorstand des BKK Landesverbandes Bayern: "Die rapiden Preissteigerungen bei patentgeschützten Arzneimitteln schlagen voll auf die Beiträge der Versicherten durch. Wir brauchen dringend einen Richtungswechsel im Zusammenhang mit der Preisbildung bei patentgeschützten Arzneimitteln. Die Beitragsmittel dürfen nicht für die Standortförderung im Bereich der Pharmaindustrie zweckentfremdet werden."

Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) legte der Gesetzgeber 2011 zwar klare Regeln fest, um den Zugang zu neuen Wirkstoffen in Deutschland zu sichern und bezahlbar zu halten. Doch die Steuerung des Arzneimittelmarktes durch das AMNOG stößt an Grenzen. Extrembeispiele aus der Gentherapie verdeutlichen die Bandbreite medikamentenbasierter Therapien: Für eine Einmaltherapie werden inzwischen Preise zwischen 200 Tausend und drei Millionen Euro von den Herstellern aufgerufen.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der BKK Landesverband Bayern das Gutachten des Sachverständigenrates für das Gesundheitswesen zur Neugestaltung der Preisbildung und Nutzenbewertung von patentgeschützten Arzneimitteln. Die Empfehlungen zielen darauf ab, bei der Preisbildung die Transparenz zu erhöhen und damit den tatsächlichen Mehrwert einer neuen Therapie für die Versicherten in den Vordergrund zu stellen.

Der Preis eines neuen Wirkstoffs soll sich in Zukunft an den Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie orientieren. Höhere Preise dürfen nur dann verlangt werden, wenn ein echter Zusatznutzen des neuen Medikaments nachgewiesen ist. In diesem Zusammenhang schlägt der Sachverständigenrat vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss als wichtigstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung künftig regelmäßig neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu patentgeschützten Arzneimitteln sichtet und bei Bedarf die Preise neu bewertet.

Ein weiterer Baustein wäre die Einführung jährlich anpassbarer Budgets für patentgeschützte, hochpreisige Arzneimittel. Diese Budgets sollen sich an gesamtwirtschaftlichen Indikatoren wie dem Bruttoinlandsprodukt orientieren und damit eine kalkulierbare Obergrenze für die Ausgaben der GKV schaffen.

Langejürgen: "Die Vorschläge des Sachverständigenrats zeigen auf, wie ein Richtungswechsel im Sinne eines fairen, transparenten und leistungsorientierten Preissystems gelingen kann. Wir unterstützen diese Maßnahmen ausdrücklich, da sie zu einer innovativen aber gleichwohl bezahlbaren Versorgung unserer Versicherten beitragen können."

Quelle: BKK Landesverband Bayern (ots)

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