Hoffmann verteidigt Verfassungsgerichts-Kandidatin Brosius-Gersdorf

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Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann hat die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, verteidigt und zu ihrer Wahl aufgerufen. "Frau Brosius-Gersdorf ist keine Kandidatin der Union, aber eine respektable Kandidatin der SPD - und ganz sicher keine linksradikale Aktivistin", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
"Die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf ist kein Angriff auf den Schutz des
ungeborenen Lebens." Sie habe "unmissverständlich in verschiedenen
juristischen Schriften klargestellt, dass das Grundrecht auf Leben nicht
erst ab Geburt gilt, sondern bereits dem Embryo zusteht".
Hoffmann
zufolge habe Brosius-Gersdorf ebenso klargestellt, dass, je länger eine
Schwangerschaft bestehe, das Recht des Ungeborenen auf Austragung bis
zur Geburt umso stärker wiege. "Diese Aussagen sind so eindeutig, dass
wir Frau Brosius-Gersdorf mittragen können, um unseren eigenen
bürgerlichen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen."
Kritiker
von Brosius-Gersdorf stören sich aber an der Menschenwürdedefinition
der Kandidatin. Dies gilt auch für Teile der CSU: So hatte der
CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, zu
Beginn der Woche den "Nürnberger Nachrichten" gesagt, dass er "beim
Thema Lebensschutz" manche Aussagen von Brosius-Gersdorf - etwa zur
"Abwägungsfähigkeit der Menschenwürde" - aufgrund seines christlichen
Wertefundaments "für schwierig" halte.
Über die am Freitag
anstehende Wahl von drei Richtern für das Bundesverfassungsgericht ist
im politischen Berlin eine heftige Debatte entbrannt. Zum einen, weil
die schwarz-rote Koalition auch mit den Stimmen der Grünen nicht allein
die nötige Zweidrittelmehrheit zusammenbekommt. Zum anderen, weil es vor
allem mit Blick auf die Positionen der von der SPD nominierten
Potsdamer Professorin Brosius-Gersdorf auch innerhalb der Union
Widerstand gibt. Die Union schlägt den bisherigen Richter am
Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, vor. Die SPD hat neben
Brosius-Gersdorf noch Ann-Katrin Kaufhold nominiert.
Die 16
Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag
und Bundesrat gewählt. Dort ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der
Wahl nötig. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die für eine
solche Mehrheit nötigen Parteien untereinander informell einen
Verteilungsschlüssel vereinbarten, der sich an ihrer Größe orientierte.
Da Union, SPD, Grüne (und bislang FDP) nach der Bundestagswahl gemeinsam
auf keine Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl
von Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken -
oder der AfD. Gelingt dem Bundestag die Wahl von Verfassungsrichtern
nicht, kann stattdessen der Bundesrat die jeweiligen Posten in Karlsruhe
besetzen. Dort erreichen die Landesregierungen mit Beteiligung von
Union, SPD, Grünen und FDP auch weiterhin allein eine
Zweidrittelmehrheit.
Quelle: dts Nachrichtenagentur