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Berliner Mieterverein kritisiert Absenkung der Modernisierungsumlage

Archivmeldung vom 26.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Vorsitzende des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, hat die von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagene Absenkung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent als unzureichend kritisiert. Wild sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Freitagausgabe), auch acht Prozent Umlage sei auf angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin zu viel.

"So wird die Verdrängung von Mietern noch nicht vermieden." Er forderte, die Prozentumlage ganz abzuschaffen und durch einen Zuschlag zu ersetzen, der direkt an die Energieeffizienzsteigerung durch energetische Modernisierungen gekoppelt sei. "Er sollte sich also an den Einsparungen, die die Mieter tatsächlich bei Heizkosten und Warmwasser haben, orientieren", sagte Wild. Der Berliner Mieterverein ist mit 160.000 Mitgliedern die größte Mieterorganisation in Deutschland.

Ministerium legt Pläne für zweites Mietrechtspaket vor

Die Bundesregierung plant, Mieter besser vor überzogenen Kosten oder den Verlust der Wohnung nach einer Modernisierung zu schützen. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, sehen das "Grundlinien" für ein zweites Mietrechtspaket vor.

Nach der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip bei Maklern gehe es jetzt "um weitere Weichenstellungen für die Qualität und Bezahlbarkeit des Wohnens", zitiert die Zeitung aus dem Papier des Bundesjustizministeriums.

Demnach soll der Vermieter statt elf nur noch acht Prozent der Kosten für Maßnahmen zur Energieeinsparung jährlich auf die Miete umlegen können. Gleichzeitig soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Die Miete soll in acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent, maximal vier Euro pro Quadratmeter, steigen dürfen. Die vorhandenen Regelungen hätten nicht verhindert, dass Mieter "infolge erheblicher Mietsteigerungen nach Modernisierung ihre Wohnung aufgeben mussten", begründet das Ministerium.

Mieter würden jetzt "praxistauglich vor Modernisierungskosten geschützt", sagte der SPD-Rechtsexperte Dirk Wiese der Zeitung auf Anfrage. Bei der Berechnung von Betriebskosten und Mieterhöhungen soll zudem nur noch die tatsächliche Wohnfläche herangezogen werden. Bislang sind Abweichungen von zehn Prozent möglich. "Auf Quadratmetern, die nur auf dem Papier stehen, kann man nicht wohnen und deshalb muss man dafür natürlich auch nicht zahlen", so Wiese.

Bei der Erstellung des Mietspiegels ist zudem geplant, im Sinne der Mieter den Bezugszeitraum von vier auf zehn Jahre zu erweitern. Die Grundlinien sollen nun in einen Gesetzentwurf fließen, den Union und SPD im kommenden Jahr beschließen wollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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