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Bußen für Schweizer Maskengegner

Archivmeldung vom 21.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Наркологическая Клиника auf Pixabay

Strafen für Maskenverweigerer ist kein neues Konzept. Die Berliner Verkehrsgesellschaft beispielsweise bestraft Maskenmuffel bereits seit Juli. In der Schweiz will der Bundesrat diesem Beispiel nun folgen und Maskenverweigerer bestrafen. Die Meinungen hinsichtlich dieses Themas unterscheiden sich jedoch, wie das russische online Magazin "Sputnik" berichtet.

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Der Bundesrat legt dem Schweizer Parlament eine Vorlage vor, die eine Geldbuße für Maskenverweigerer vorschreiben. Diese Anpassung des Covid-19-Gesetzes könne jedoch erst frühstens Anfang 2021 durchgeführt werden – vorausgesetzt das Parlament stimmt diesem Vorschlag zu. Auch das Ordnungsbußengesetz müsste dafür verändert werden, damit Polizisten Maskenverweigerern Geldstrafen auferlegen dürfen. Am 30. November wird die Wintersession des National- und Ständerats eingeleitet und damit auch die Debatten um das anstehende Covid-19-Gesetz. Dieses war schon in der Vergangenheit ein großer Konfliktpunkt und Grund für Aufsehen, da Impfgegner die Einführung eines Impfobligatoriums befürchteten.

Der momentanen Gesetzesgrundlage zufolge können Maskenverweigerer nicht bestraft werden. Im Frühling sah die Situation jedoch anders aus: Während der von der Bundesregierung ausgerufenen „außerordentlichen Lage“ sei es der Polizei möglich gewesen, Ordnungsbußen zu verteilen. Da diese wieder vom Bundesrat zurückgenommen wurde, könne gegen Maskenverweigerer lediglich ein Strafverfahren von der Polzei erhoben werden, schreibt das „Schweizer Radio und Fernsehen“ (SRF).

Nach dem neuen Gesetzesentwurf können alle Menschen mit Bußgeldern belegt werden, die sich nicht an die von der Regierung angeordneten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus halten. Das Tragen einer Maske ist Pflicht für alle Erwachsenen und Minderjährigen ab 12 Jahren. Eine Ausnahme bilden Menschen mit einem ärztlichen Attest. Dabei wird die Maskenpflicht nicht nur im öffentlichen Verkehr verpflichtend: Auch in gewissen Fußgängerbereichen, Märkten und dort, wo der Mindestabstand nicht wahrgenommen werden kann, sei ein Mund-Nasen-Schutz nötig.

Strafen bis zu 10.000 Franken

Wie hoch die Strafe für Maskenverweigerer sein wird, muss noch endgültig entschieden werden. Erste Vorschläge vom Bundesrat gehen von einer Maximalstrafe von 300 Schweizer Franken aus (277,67 Euro). Die im Frühling ausgeteilten Ordnungsbußen betrugen meist 100 Franken (92,56 Euro). Es gehört aber nicht nur das Verweigern einer Maske zum Strafkatalog des Bundesrates, sondern beispielsweise auch das Missachten der Quarantänemaßnahmen. Solche Zuwiderhandlungen von „Coronasündern“, wie sie das SRF nennt, können um einiges teurer kommen. Das Epidemiengesetz schreibt vor, dass ein fahrlässiger Verstoß mit bis zu 500 Franken (462,79 Euro) gebüßt werden kann. Bei einer vorsätzlichen Handlung käme es deutlich teurer: Eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Franken (9256,58 Euro) dürfte rechtlich erhoben werden.

Gegensätzliche Meinungen in der SVP

Zur Maskenpflicht selber gibt es verschiedenste Meinungen. Gerade in der rechtspopulistischen SVP sei man, was das Bestrafen von Maskenverweigerern angehe, sehr gespalten. Der Bundesrat Ueli Maurer, Mitglied der SVP, stellt sich auf die Seite der Bundesregierung. Dies sei alleine schon deswegen zu erwarten, weil die Regierung ja mit dem Vorschlag aufgekommen ist. Durch die Bußen solle die Bevölkerung den Ernst der Situation verstehen, formulierte es Maurer. „Sie können mit 140 km/h fahren wollen, aber es ist halt nur 120 km/h erlaubt. Und Maske ist Maske. Und Vorsicht ist Vorsicht. Ob das passt oder nicht, wir sorgen damit für Ordnung“, so Ueli Maurer auf einer Pressekonferenz.

Auch Vizepräsidentin Magdalena Martullo-Blocher positioniert sich klar und früh für das Tragen einer Maske. So bestand sie auch in der Frühlingssession des Parlaments auf eine Tragpflicht von Mund-Nasen-Bedeckungen – und das gar als Einzige. Dass sie mit Maske erschien, sorgte gleichzeitig für ihre Ausschließung aus dem Saal: Sie dürfe nur noch für die Abstimmung in den Saal kommen, da sie die rechtliche Ordnung des Parlaments störe, beschrieb sie in einem Interview mit dem Schweizer Nachrichtenportal „Nau“.

„Ich bin Maskenverweigerer“

Ihrem Beispiel folgen jedoch nicht alle Kollegen. So gibt es auch viele Mitglieder der SVP, welche sich öffentlich als „Maskenverweigerer“ outen – einer davon ist Erich Hess. In der Herbstsession, bei der das Tragen einer Maske strengst empfohlen wurde, wer Hess einer der Politiker, der keine trug. Die „Nau“ zitierte ihn mit den Worten: „Ich bin Maskenverweigerer und stehe dazu.“ Er trage die Maske zwar dennoch aus Pflicht. „Ich will ja nicht, dass der Beizer oder Ladenbesitzer wegen mir ein Problem bekommt“, begründet Hess.

Auch Andreas Glarner, SVP-Nationalrat, scheute sich nicht, im März Parteikollegen zur Begrüßung zu umarmen. Dieser sei nun selbst an Covid-19 erkrankt, schreiben die Schlagzeilen Schweizer Medien am Donnerstag.

Andere Parteien sehen das Tragen von Masken weniger kritisch. Im Juli schon äußerte sich die Co-Präsidentin der SP, Priska Seiler Graf,  für eine Maskenpflicht, um das Verhindern einer zweiten Welle zu ermöglichen. Auch Parteimitglieder der GLP, der Grünen und der FDP befürworteten das Tragen einer Maske überall dort, wo der Abstand nicht gehalten werden könne, so steht es in einem Artikel der „Neuen Zürcher Zeitung“. "

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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