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ASB fordert: Pflegereform - aber richtig

Archivmeldung vom 11.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ASB fordert eine grundlegende Pflegereform, die insbesondere die ambulante Pflege stärkt. Über zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, von etwa 4,8 Millionen Angehörigen und unterstützend von 14.700 ambulanten Pflegediensten.

Die ambulante Pflege wird aber bei den gesetzlichen Änderungen, die der Bundesgesundheitsminister kurzfristig in die parlamentarischen Beratungen zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingebracht hat, in keiner Weise berücksichtigt. Zwar ist anzuerkennen, dass der Bundesgesundheitsminister buchstäblich in letzter Minute versucht, einzelne Regelungen für die Pflege auf den Weg zu bringen, doch es fehlt ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der Pflege.

"Die ambulante Pflege bleibt wieder einmal außen vor", kritisierte Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland (ASB) bei einer digitalen Pressekonferenz in Berlin. Die Pflegesachleistungen werden nicht erhöht. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige mehr aus eigener Tasche zahlen müssen oder nicht ausreichend versorgt werden. "In der ambulanten Pflege haben steigende Kosten bereits jetzt zu einer Entwertung der Sachleistungen geführt. Dieser Trend muss dringend umgekehrt werden. Die ambulante Pflege muss endlich aus dem Schattendasein heraus", sagte Fichtmüller. Dabei müsse vor allem die Angehörigenpflege gestärkt werden.

"Viele Angehörige benötigen Unterstützung bei der Organisation oder der Verrichtung der Pflege. Doch bei der Tagespflege sowie bei der Verhinderungspflege, beides wichtige Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende, findet nicht einmal eine Dynamisierung der Leistungen statt", kritisierte Fichtmüller. Diese hätte bereits 2020 in Angriff genommen werden müssen, da die Bundesregierung dazu verpflichtet sei, alle drei Jahre eine Anpassung der Pflegeleistungen zu prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag versprochene Entlastungsbudget bleibe aus. Der ASB fordert, die Leistungen der Verhinderungspflege aufzustocken, damit Pflegende besser entlastet werden können.

Auch bei der Pflegeberatung greifen die Änderungsvorschläge zu kurz: Die Pflegekassen sollen zwar zu einem Terminangebot innerhalb von zwei Wochen verpflichtet werden, es fehlt aber eine vertiefende Ausrichtung der Beratung, die bei der Organisation von Pflege- und Hilfsangeboten unterstützt. Denn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen eine umfassende Beratung zu wohnortnahen Unterstützungs- und Pflegeangeboten, damit es gelingt, Menschen so lange wie möglich zu Hause zu versorgen. Das leistet das Modellprojekt "Die ASB-Pflegelotsen": Ausgebildete Pflegeberater*innen (Case-Manager*innen) informieren über passgenaue Hilfen für Alltag und Pflege und helfen bei der Organisation. Das Motto: "Im Quartier - gut beraten - stark vernetzt". Ob es um Essen auf Rädern geht, um Haushaltsdienste, einen Hausnotruf, unterschiedliche Pflegeangebote oder auch Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten - die Pflegeberater*innen planen gemeinsam mit den Ratsuchenden die nötigen Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Auch Angehörige können sich informieren, z.B. über Pflegekurse oder Entlastungsmöglichkeiten. ASB-Pflegelotsen gibt es in fünf ASB-Sozialstationen in Hamburg sowie in Münster (Nordrhein-Westfalen), in Karben (Hessen) und in Leipzig (Sachsen). Die Beratung ist kostenlos und trägerneutral.

"Mit dem Modellprojekt der ASB-Pflegelotsen leistet der ASB einen Beitrag zur Stärkung der Angehörigenpflege", sagte Fichtmüller. Der ASB setzt sich dafür ein, dass eine umfassende Pflegeberatung und -begleitung durch ausgebildete Pflegeberater*innen ausgebaut wird.

Weitere zentrale Forderungen des ASB für eine Pflegereform

"Es ist anzuerkennen, dass die Reformvorschläge des Bundesgesundheitsministers zumindest eine Begrenzung der Eigenanteile von Heimbewohner*innen vorsehen", so Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des ASB-Bundesverbandes. "Es zeigt sich aber, dass wir eine umfassende Neuausrichtung der Pflegereform benötigen. Wir fordern eine grundlegende Pflegestruktur- und Finanzreform." Dabei unterstützt der ASB die Vorschläge der Initiative ProPflegereform.

Der ASB setzt sich dafür ein, die starre Trennung zwischen stationärer und ambulanter Pflege aufzuheben. Ziel ist es, die Leistungen der Pflegeversicherung zu modularisieren, sodass die gleichen Leistungen im Pflegeheim, im Zuhause der Pflegebedürftigen und auch in anderen Versorgungsformen angeboten werden können. Pflegebedürftige erhalten nach Feststellung ihres individuellen Pflegebedarfs ein bedarfsdeckendes Pflegebudget und zahlen einen noch festzulegenden Eigenanteil. Dabei wären die Eigenanteile für die pflegebedingten Kosten in der stationären und der ambulanten Pflege gleich hoch.

Die vom Bundesgesundheitsminister angestrebte Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege ist überfällig, reicht in der vorgesehenen Form aber nicht aus. Eine Deckelung, die den Einstieg in eine Strukturreform ermöglicht hätte, bleibt aus. Der ASB wird sich weiterhin für eine grundlegende Pflegereform einsetzen. Zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung, insbesondere der einzuleitenden Strukturreform, fordert der ASB einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln für die Pflegeversicherung.

Der Arbeiter-Samariter-Bund

Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) ist eine Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation mit 1,3 Mio. Mitgliedern und ein bundesweit tätiger Träger von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen. Der ASB versorgt täglich rund 50.000 Pflegebedürftige in über 700 Pflegeeinrichtungen und -diensten in ganz Deutschland.

Quelle: ASB-Bundesverband (ots)


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