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Malu Dreyers tabuisierter Gesundheitszustand: Wie leistungsfähig müssen Politiker sein?

Archivmeldung vom 18.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Malu Dreyer (2019), Archivbild
Malu Dreyer (2019), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Trotz ihres unentschuldbaren Versagens vor, während und nach der Flutkatastrophe im Ahrtal vom Juli 2021 kann man der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer grundsätzlich Respekt dafür zollen, dass sie ihr schweres und auch körperlich anstrengendes Amt trotz ihrer Multiple-Sklerose-Erkrankung meistert. Hier bietet sie eine Inspiration für andere erkrankte oder aus anderen Gründen eingeschränkte Menschen. Dennoch stellt sich die Frage, ab wann körperliche Einschränkungen die Amtsfähigkeit tangieren. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Denn zuletzt mehrten sich Hinweise, dass Dreyer immer weniger in der Verfassung ist, ihren Amtspflichten zu genügen. Einen Termin für eine Rede im Bundestag zum Nachtragshaushaltsgesetz 2023 am vergangenen Freitag ließ sie „ krankheitsbedingt absagen ”.

Bedenken bereits bei Ahrtal-Katastrophe

Es war nicht die erste Absage dieser Art – auch, wenn es sich natürlich in diesem Fall etwa nur um eine Grippe (bzw., für unbelehrbare, sich weiter selbst testende Paniktröten, „Corona“) handeln sollte. Bereits 2021 war Dreyer körperlich nicht fähig, die Vor-Ort-Auswirkungen der eigentlichen Flutkatastrophe im Ahrtal persönlich zu inspizieren; außer auf geräumten Wegen, die sie gemeinsam mit Angela Merkel „erkundete“, konnte sie sich nicht fortbewegen.

Das ist normalerweise kein Problem und als Folge ihrer Erkrankung absolut verständlich, weckte jedoch erstmals Zweifel, ob gerade in solchen allfälligen Krisensituationen eine gehandicapte Politikerin die Richtige für ihr Amt war. Dass Dreyer die Flutnacht schlafend im Bett verbracht und dann am nächsten Morgen ihren Stab um „ein paar Worte des Mitgefühls“ gebeten hatte, zeugt übrigens nicht von physischer Amtsunfähigkeit, sondern eher von Amtsunwürdigkeit.

Ab wann gelten Ausschlusskriterien?

Die generelle Frage ist hier berührt, ab wann physische oder sonstige Einschränkungen jener, die höchste Ämter innehaben und darin unbedingt funktionieren müssen – wofür sie auch vom Steuerzahler fürstlich alimentiert werden – ein Ausschlusskriterium für diese Ämter sind. Dreyer selbst hatte die  „Unberechenbarkeit“ als eines der wesentlichsten Merkmale ihrer Erkrankung betont. Extreme Erschöpfungszustände und Schläfrigkeit gehören ebenfalls zu deren Begleiterscheinungen.

Die Vermutung, dass Dreyers Verhalten im Zuge der Ahrtalflut auch darauf zurückzuführen sein könnte, stand daher durchaus schon länger im Raum - ebenso wie der Verdacht, dass Informationen über ihren wahren Gesundheitszustand unterdrückt werden. Um ein falsches Bild von Dreyers Leistungsfähigkeit zu vermitteln und Antidiskriminierungsvorwürfen vorzubeugen, wird möglicherweise die Öffentlichkeit gezielt getäuscht.

Bedauernswertes Schicksal

Natürlich ist diese Krankheit ein bedauernswertes Schicksal und Dreyers Lebensleistung, bei allen politischen Vorbehalten, bewundernswert. Wenn jedoch die entscheidenden Grundvoraussetzungen für die Ausübung eines derart verantwortungsvollen und schwierigen Amtes nicht mehr gegeben sind, muss, bei allem menschlichen Respekt vor Dreyer, die Frage erlaubt sein, ob hier nicht eine Ablösung erforderlich ist oder zumindest lückenlose Informationen über ihren Zustand eingefordert werden müssen.

Unweigerlich fühlt sich manch einer hier erinnert an die Verschleierung des dennoch offensichtlichen Verfalls der gerontokratischen Führer in der Endphase der Sowjetunion, oder das generalstabsmäßige Verschweigen des sich rapide verschlechternden Gesundheitszustandes des ehemaligen französischen Präsidenten Francois Mitterand, aus dem ebenfalls jahrelang ein Staatsgeheimnis gemacht wurde. 

Vertrauen in Leistungsfähigkeit der Funktionseliten

Auch wenn dies bei Dreyers – zumindest äußerlich noch weitgehend stabilem - Zustand lange nicht der Fall ist, zeichnet sich hier ein Grundproblem ab: Es gerät nämlich das exzessive Gleichheits- und Antidiskriminierungsmantra der „Inklusion“ an sein Limit, demzufolge jeder alles werden und tun kann.

Wenn eine Landesregierung völlig vom täglichen Gesundheitszustand ihrer Chefin abhängt und dadurch schlimmstenfalls Menschenleben in Gefahr geraten, kommt es zu einem Interessenskonflikt. Wohlklingende Ansprüche sind das eine – professionelle Verantwortung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungsfähigkeit der Funktionseliten sind das andere.

Befindlichkeiten müssen zurückstehen

Zwar wäre es schön, wenn beispielsweise Blinde als Piloten oder Chirurgen arbeiten könnten oder wenn geistig behinderte Menschen Minister werden können (böse Zungen verlautbaren, dies sei in Deutschland teilweise schon der Fall) – doch mit Rücksicht auf die ihnen anvertrauten Menschen ist die Verwirklichung solcher naiv-egalitärer Desiderate aber nun einmal nicht möglich.

Hier müssen dann Befindlichkeiten das Nachsehen haben. Die an sich lobenswerte Inklusion gerät hier schlicht an ihre natürlichen Grenzen. Dies sollte im Sinne der Allgemeinheit dann auch offen ausgesprochen werden."

Quelle: AUF1.info

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