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Staatstrojaner in Niedersachsen: Chaos Computer Club äusert sich zum Polizeigesetz

Archivmeldung vom 08.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Plastische Darstellung des „Bundestrojaners“ vom Chaos Computer Club
Plastische Darstellung des „Bundestrojaners“ vom Chaos Computer Club

Foto: mellowbox
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auch die schwarz-rote Landesregierung in Niedersachsen will nun Staatstrojaner zum alltäglichen Ermittlungsinstrument der Polizei machen. Der Chaos Computer Club veröffentlicht seine Stellungnahme zum geplanten niedersächsischen Polizeigesetz. Wir rufen zur Demonstration im September in Hannover gegen die Welle an immer neuen Polizeibefugnissen auf!

Wie in mehreren anderen Bundesländern plant auch die niedersächsische Landesregierung eine drastische Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Neben neuen Regelungen für den erweiterten Einsatz von Fußfesseln und für heimliche Videoaufzeichnungen im öffentlichen Raum steht auch die Freigabe des Staatstrojaners für die Polizei auf dem Plan. In dieser und der nächsten Woche finden drei öffentlichen Anhörungen im Innenausschuss statt. Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme.

Bereits mit dem Koalitionsvertrag hat die niedersächsische Landesregierung die Ausweitung bzw. Einführung von verschiedenen neuen Überwachungsinstrumenten angekündigt: CDU und SPD planen die Einführung von Bodycams, Fußfesseln, verdeckter Audio- und Videoüberwachung und staatlichem Hacking auch in Niedersachsen. Schon vier Werktage nach der Veröffentlichung des entsprechenden Gesetzentwurfes fand die erste öffentliche Lesung statt. Ganz nach dem Vorbild der bayerischen und hessischen Landesregierung versuchte die schwarz-rote Koalition auch in Niedersachsen das entsprechende Gesetz ohne viel öffentlichen Wirbel durchzudrücken. In Anbetracht der weitreichenden Eingriffe in Grundrechte ist der Entwurf jedoch mehr als fragwürdig.

So sieht er eine verdeckte akustische und optische Bespitzelung im öffentlichen Raum vor, verzichtet aber auf einen klar abgesteckten rechtlichen Rahmen. Schlimmer noch: Von der Überwachung Betroffene müssen im Nachgang nicht einmal darüber informiert werden.

Beim Staatstrojaner folgt Niedersachsen dem fatalen Trend, immer mehr staatliches Hacken zuzulassen. „Sowohl die Spionagesoftware für laufende Kommunikation als auch das im Beamtendeutsch ‚Online-Durchsuchung‘ getaufte Hacken ohne nennenswerte Grenzen sollen gesetzlich erlaubt werden. Während man versucht, dem behördlichen Hacking möglichst wenig Hürden aufzuerlegen, werden verfassungsrechtliche Grenzen bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht“, sagt Falk Garbsch, Sprecher des CCC. „Denn der vom Bundesverfassungsgericht klar und mehrfach betonte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung wird nur soweit geschützt, wie der Wunsch nach staatlichem Hacking es eben zulässt.“

Save the date! Seitdem die Pläne der Landesregierung bekannt wurden, das neue Polizeigesetz einzuführen, hat sich in Niedersachsen das #noNPOG-Bündnis gegründet. Für den 8. September ist eine Großdemonstration in Hannover angemeldet. Wir rufen zur Teilnahme auf, denn Niedersachsen darf schließlich nicht Bayern werden.

Quelle: Chaos Computer Club

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