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IW-Chef Hüther schlägt Lösung für Renten-Datenlücke vor

Archivmeldung vom 23.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Aus Sicht des Direktors des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, kann eine Lösung der Daten-Probleme bei der Umsetzung der abschlagsfreien Rente mit 63 nur darin bestehen, dass die Betroffenen selbst ihre Anspruchsvoraussetzungen nachweisen.

"Da die Ministerin kein Interesse daran haben kann, die Neuregelung zum Scheunentor für eine neue Welle der Frühverrentung werden zu lassen, wird man andere Bezugsgrößen nutzen müssen, möglicherweise die Dokumentationspflicht des Arbeitslosengeld-I-Bezugs in die Hände der Versicherten zu legen, die dann mit 63 aussteigen wollen", sagte Hüther "Handelsblatt-Online". "Wer den Nutzen haben will, der sollte auch bereit sein, entsprechend einen Beitrag zu leisten." Keinesfalls dürfe es dazu kommen, "dass Zeiten der Arbeitslosigkeit beliebig angerechnet werden können, nur Beitragszahlungen legitimieren dies".

Hintergrund sind Medienberichte, nach denen die Deutsche Rentenversicherung im Zeitraum zwischen Juli 1978 und Januar 2001 maschinell nicht zwischen kurz- und langfristiger Arbeitslosigkeit unterscheiden kann. Wichtig ist die Differenzierung deshalb, weil nach dem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums in die erforderlichen 45 Beitragsjahre auch Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit eingerechnet werden sollen. In einer Stellungnahme der Rentenversicherung an den Bund heißt es dazu, die Ermittlung der Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit werde "im Einzelfall geraume Zeit in Anspruch nehmen". Auch die Bundesagentur für Arbeit könne dabei nicht helfen.

Hüther sieht sich vor diesem Hintergrund in seiner grundsätzlichen Kritik an den Frühverrentungsplänen bestätigt. "Die Hinweise der Rentenversicherungsträger auf Umsetzungsprobleme zeigen nur, wie fragwürdig das Ziel einer abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren auch aus dieser Perspektive ist", sagte der IW-Chef.

CDU-Wirtschaftsrat erfreut über Renten-Datenlücke

Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, hat sich erfreut über die überraschend aufgetauchten Daten-Probleme bei der Umsetzung der abschlagfreien Rente mit 63 gezeigt. "Würden verwaltungstechnische Gründe nun die Anrechnung der Arbeitslosenzeiten verhindern, wäre dies dem Wirtschaftsrat durchaus willkommen", sagte Steiger "Handelsblatt-Online". "Die Rente mit 63 ist falsch und ungerecht."

Zumal der demographische Wandel, Fachkräftemangel und die Generationengerechtigkeit der Politik nahe legten, für längere und nicht für kürzere Lebensarbeitszeiten zu werben. Wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun dennoch dieses "fatale Signal" setze, dürften "in keinem Fall" auch noch Zeiten der Arbeitslosigkeit mit angerechnet werden - unabhängig davon, ob es sich um Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosenhilfe beziehungsweise Hartz IV handele, sagte Steiger weiter.

"Diese Rentenbeiträge sind nicht erwirtschaftet, sondern ohnehin schon auf Kosten der Beitrags- (im Falle des Arbeitslosengeldes I) und Steuerzahler (im Fall von Arbeitslosenhilfe beziehungsweise Hartz IV) erworben worden", sagte der CDU-Politiker. Demgegenüber sagte der Vorsitzende des SPD-Arbeitnehmerflügels, Klaus Barthel, die abschlagfreie Rente für langjährig Versicherte bleibe ein "wichtiger Eckpunkt" in der Rentenpolitik der Großen Koalition. Es müsse nun geklärt werden, ob die Anrechnung aller Zeiten der Arbeitslosigkeit "dramatische" Finanzierungsprobleme aufwerfe.

"Es kann am Ende nicht sein, dass die kaum mit Beiträgen behelligte Manager-Gattin anstandslos die Erhöhung der Mütterrente bekommt, während eine in Hartz IV abgerutschte frühere Schlecker-Verkäuferin, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, bis 67 arbeiten muss oder auch noch Rentenabschläge hinnehmen soll", sagte der SPD-Politiker "Handelsblatt-Online".

Aus Barthels Sicht erweist sich angesichts der Probleme als richtig, dass die SPD im Regierungsprogramm stets auf Versicherungs- und nicht auf Beitragszeiten abgehoben habe, wenn es um die Anrechnung von Anspruchszeiten geht, weil in der Vergangenheit Zeiten von Arbeitslosigkeit rentenrechtlich unterschiedlich behandelt wurden. "Dies darf jetzt nicht zulasten der Anspruchsberechtigten gehen", betonte Barthel.

Paritätischer Gesamtverband: Vorhaben der Rente mit 63 fallen lassen

Angesichts schwerer rechtlicher und technischer Probleme bei der Einführung der Rente ab 63 fordert der Paritätische Gesamtverband, das Vorhaben ganz fallen zu lassen. "Die Rente ab 63 ist gekennzeichnet durch fragwürdige Ungleichbehandlungen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Man sollte auf dieses Gesetz besser verzichten." Er kritisiert die Reform als "bloßes Gesetz für die Generation 50plus". Die nun geplante Unterscheidung zwischen Beziehern von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II bei der Errechnung der erforderlichen 45 Beitragsjahren führe zu weiteren Ungerechtigkeiten, monierte Schneider.

Nach den Plänen von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) sollen Versicherte mit 45 Beitragsjahren vom 1. Juli an bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Dabei sollen auch Zeiten mit Arbeitslosengeld-I-Bezug eingerechnet werden. Arbeitslosenhilfe oder Hartz IV zählen hingegen nicht. In einer internen Stellungnahme erhebt die Deutsche Rentenversicherung ernste Einwände. So gebe es in ihren Unterlagen "von Juli 1978 bis Januar 2001 keine Möglichkeit, zwischen Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenhilfe zu unterscheiden". Auch bei der Bundesagentur für Arbeit gebe es diese Daten nicht. Im übrigen sei es "zweifelhaft", ob die Differenzierung verfassungsrechtlich zu halten sei.

Auch der rentenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, warnte im "Kölner Stadt-Anzeiger": "Bei der Abgrenzung kriegen wir automatisch Streitfragen." Die einfachste Lösung wäre, bei der Rente ab 63 nur Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen. Wenn Nahles auch Arbeitslosenzeiten anrechnen wolle, müsse sie "einen guten Vorschlag, der gerichtsfest ist", vorlegen, forderte er. Grünen-Rentenexperte Markus Kurth sagte der Zeitung: "Die Abgrenzungsprobleme zwischen Zeiten der kurz- und langfristigen Arbeitslosigkeit sind ein echter Torpedo, der das ganze Vorhaben versenken könnte."


Quelle: dts Nachrichtenagentur

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