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Nahverkehrsbetriebe: Mehrere Bundesländer wollen Privatisierung einschränken

Archivmeldung vom 13.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Linienbus
Linienbus

Foto: Busbahnhof
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mehrere Bundesländer wollen die umstrittene Privatisierung von Nahverkehrsbetrieben einschränken. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein planen laut "Süddeutscher Zeitung" über den Bundesrat eine Gesetzesänderung. Sie soll öffentliche Verkehrsbetriebe künftig besser schützen, möglichem "Lohndumping" einen Riegel vorschieben und Qualitäts- und Sozialstandards setzen.

Bereits an diesem Freitag soll sich der Bundesrat den Angaben zufolge mit dem Thema befassen. Der Antrag der Länder würde Zwangsprivatisierungen künftig deutlich erschweren. Er sieht vor, dass Städte künftig auch für zuschussfreie Angebote "verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen" definieren können. Es gehe dabei auch darum, "Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping zu verhindern".

Für private Unternehmen ist der Betrieb vor allem dann interessant, wenn Mitarbeiter zu niedrigeren Löhnen beschäftigen können. Schreiben die Städte künftig etwa eine Mindestbezahlung vor, könnte die Direktvergabe praktisch unmöglich werden. Ob der Vorstoß der Länder Erfolg hat, hängt laut SZ auch davon ab, ob sich die große Koalition noch auf eine gemeinsame Linie einigen kann. SPD und Union sind in der Frage zerstritten.

"Wir hätten gern im Bundestag gemeinsam mit der Union für die nötige soziale und finanzielle Sicherheit für die Beschäftigten gesorgt", sagte SPD-Vize-Fraktionschef Sören Bartol. "Leider konnten wir unseren Koalitionspartner bisher nicht davon überzeugen. Jetzt setzen wir auf die Bundesländer und die Kommunalpolitik, eine möglichst breite Unterstützung für diese Initiative zu organisieren".

Ziel einer Gesetzesänderung ist eine Sonderregelung im Personenbeförderungsgesetz, die bisher aber kaum Beachtung fand. Demnach können private Firmen vor Beginn der Ausschreibung die Übernahme von Netzen beantragen, wenn sie diese ohne öffentliche Zuschüsse betreiben. Diese Regelung nutzte in Pforzheim erstmals in Deutschland ein Unternehmen. Aus Sicht des Städtetags ist das erst der Anfang. Es habe bereits mehrere ähnliche Versuche privater Anbieter gegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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