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Björn Höcke (AfD) fordert Reform des Immunitätsrechts

Archivmeldung vom 24.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Björn Höcke (2021)
Björn Höcke (2021)

Bild: Björn Höcke (https://t.me/BjoernHoeckeAfD/594) / Eigenes Werk

Wenn ich Immunitätsaufhebung höre, kann ich mittlerweile kaum mehr tun, als müde zu lächeln. Was soll ich zu einem Immunitätsrecht sagen, das den Rechteträger nicht schützt, sondern ihm offenkundig schadet? Denn regelmäßig wird die Immunitätsaufhebung von den Medien mit großem Tamtam begleitet und der unbedarfte Mitbürger verwechselt diese nicht selten mit einem Schuldspruch. Dies schreibt der Fraktionsvorsitzende der AfD Fraktion Thüringen, Björn Höcke auf Telegram.

Weiter schreibt Höcke: "Das historische Immunitätsrecht war demgegenüber tatsächlich eine gute Sache, denn die Abgeordneten der neu entstandenen Volksvertretungen im 19. Jahrhundert wurden von den obrigkeitsstaatlichen Regierungen immer wieder mit unlauteren Mitteln attackiert und in ihrer Arbeit behindert.

Im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder ist die Immunität gerade für Oppositionspolitiker sinnlos geworden, denn die regierungsbildende Mehrheit stellt auch jene im Justizausschuß des Landtages, der mit einfacher Mehrheit über die Aufhebung der Immunität entscheidet. In Thüringen haben wir zwar gegenwärtig eine Minderheitsregierung, aber die CDU als »verlässlicher Partner« (Bodo Ramelow) der umbenannten SED wird sich nicht verwehren, wenn es gegen die AfD geht.

Im konkreten Fall bietet mal wieder der sogenannte »Volksverhetzungsparagraph« dem Establishment die Gelegenheit, gemeinsam gegen mich vorzugehen. Über diesen Paragraphen sind schon ganze Bücher geschrieben worden, denn er gilt als Sonderrecht, das grundsätzlich nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang zu bringen ist. Der ursprünglich 1871 entstandene Paragraph 130 war in seiner Kürze – bedenkt man die Spaltung der Gesellschaft durch das Corona-Regiment – recht aktuell:

»Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.«

Zu einem weit auslegbaren »Gummiparagraphen« wurde er erst ab 1960, als allerlei neue Straftatbestände in ihn aufgenommen wurden, die ihn leicht auf jeden kritisch denkenden Bürger anwendbar machen. Im Rechtsstaat gilt allerdings noch immer gleiches Recht für alle Staatsbürger, jedoch die aktuelle Rechtsprechung weicht immer häufiger davon ab: Wenn ich als deutscher Paßinhaber mit türkischen Wurzeln am Ende einer in Deutschland gehaltenen Rede emphatisch ausrufe »alles für unsere Heimat, alles für Anatolien, alles für die Türkei«, dann ist das aus dem Blickwinkel des linken Establishments selbstverständlich keine Volksverhetzung. Genauso wie es keine Volksverhetzung ist, uns Deutsche in Deutschland als »Köterrasse« zu bezeichnen.

Wenn ich aber im Wahlkampfeinsatz in Sachsen-Anhalt eine Rede - unter indirekter Bezugnahme auf den Wahlkampfslogan der dortigen Parteifreunde - mit dem rhetorischen Dreiklang »alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland« schließe, dann könnte das Volksverhetzung sein, so die Vermutung der Staatsanwaltschaft, die jetzt die Aufhebung meiner Immunität beim Thüringer Landtag beantragt hat. Daß mich ein antideutscher Grüner wegen dieser Passage angezeigt hat, verwundert mich nicht – der Selbsthaß treibt wundersame Blüten. Daß aber eine Staatsanwaltschaft, die generell als chronisch überlastet gilt und in diesem Land mit seiner erodierenden Sicherheitslage viel Sinnvolles tun könnte, wertvolle Arbeitszeit in sogenannten Vorermittlungen verbrät, ist ärgerlich.

Was bleibt als Resümee?

1. Das Immunitätsrecht muß dringend reformiert werden.

2. Die Staatsanwaltschaften müssen unabhängig arbeiten dürfen. Ihre Weisungsgebundenheit muß beendet werden.

3. Was in anderen Ländern als Patriotismus bezeichnet wird, heißt in Deutschland nicht selten Volksverhetzung. Die Deutschen müssen sich gut überlegen, wie lange sie sich noch am Nasenring durch die Manege führen lassen wollen, denn aus der Manege geht es auf die Schlachtbank.

Mehrfach wurde meine Immunität bereits aufgehoben, mehrfach wegen des Verdachts auf angebliche Volksverhetzung. In einem Land, das Kopf steht, kommt man als Patriot daran wohl nicht vorbei."

Quelle: Björn Höcke

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