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SPD und Linke wollen Aufklärung zu "Cum-Cum"-Geschäften

Archivmeldung vom 12.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldscheine: Europas Banken bei Krise in Gefahr. Bild: pixelio.de/Esther Stosch
Geldscheine: Europas Banken bei Krise in Gefahr. Bild: pixelio.de/Esther Stosch

SPD und Linke fordern vom Bundesfinanzministerium Aufklärung zu "Cum-Cum"-Geschäften, bei denen dem Fiskus Milliardenbeträge entgangen sein dürften. "Das Finanzministerium muss jetzt unverzüglich erklären, wie hoch die Steuerausfälle durch `Cum-Cum`-Geschäfte insgesamt waren, wann sie im Haus bekannt wurden und warum man nicht früher dagegen vorgegangen ist", sagte Carsten Schneider, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, der "Bild am Sonntag".

Hintergrund sind interne Schreiben aus dem Finanzministerium, die der Zeitung vorliegen. Sie legen nahe, dass "Cum-Cum"-Geschäfte dort seit spätestens 2010 bekannt waren. Aus den Schreiben geht hervor, dass der zwischen 2010 und 2016 verursachte Steuerverlust mehrere Milliarden Euro jährlich betragen könnte. Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Linken: "30 Milliarden Euro Steuerverlust halte ich für realistisch."

Im Mai 2015 schrieb der zuständige Referent im Finanzministerium laut Zeitung an Staatssekretär Michael Meister (CDU): "Die `Wirtschaftswoche` hat den Steuerausfall in Deutschland auf jährlich fünf bis sechs Milliarden Euro geschätzt." Es sei "davon auszugehen, dass die genannte Zahl nicht unrealistisch hoch ist". Das Bundesamt für Steuern bestätigte dem BMF im Juli 2015 in einem Schreiben, dass ein Steuerausfall von fünf bis sechs Milliarden Euro jährlich "plausibel" sei.

Im September und im Oktober 2010 bereits tauschten sich zahlreiche Mitarbeiter mehrerer Fachreferate des Finanzministeriums in E-Mails über "Cum-Cum"-Geschäfte in Frankreich aus. Zitat: "Die Problematik ist also nicht eine lediglich in Frankreich auftretende, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland." Noch im Mai 2015 erging intern die Anweisung, auf Medienanfragen solle "keine explizite Aussage getroffen werden, dass BMF Einzelfälle kennt".

Dazu, dass "Cum-Cum"-Geschäfte trotzdem erst 2016 gesetzlich unterbunden wurden, sagte Pitterle: "Es hat wohl Druck aus den Banken gegeben, wenigstens die `Cum-Cum`-Geschäfte la! ufen zu lassen, wenn man ihnen schon die Einnahmen aus `Cum-Ex` wegnimmt. Das BMF wollte die Banken nach der Finanzkrise schonen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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