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Der blinde Fleck des deutschen Rechtssystems: 99 Jahre nach der Verkündigung der Weimarer Verfassung sollte das Gebot der weltanschaulichen Neutralität stärkere Beachtung finden

Archivmeldung vom 14.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: ExtremNews
Bild: ExtremNews

Heute vor 99 Jahren, am 14. August 1919, trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Mit dem 99. Geburtstag des demokratischen Verfassungsstaates beginnt auch das "100. Jahr des Verfassungsbruchs", denn bis zum heutigen Tag wurde nicht umgesetzt, was die Weimarer Verfassung gefordert hatte, nämlich die Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.

Die maßgeblichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung zur Trennung von Staat und Kirche (Art. 136, 137 und 138 WRV) wurden 1949 in das deutsche Grundgesetz aufgenommen (Art. 140 GG) - was jedoch weitgehend folgenlos blieb. Daher haben die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zum heutigen "99. Geburtstag des Verfassungsstaates" einen "Verfassungsbruch-Ticker" veröffentlicht, der anzeigt, wie lange die führenden Politikerinnen und Politiker Deutschlands das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates bereits missachten.

Im "100. Jahr des Verfassungsbruchs" werden gbs und ifw verschiedene Aktivitäten entfalten, um für diesen "viel zu selten thematisierten Rechtsskandal" ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen. Den Auftakt macht die Online-Publikation eines rechtsphilosophischen Grundsatzartikels von Michael Schmidt-Salomon, der den "blinden Fleck des deutschen Rechtssystems" analysiert und dessen weitreichende Folgen vor Augen führt.

Schmidt-Salomons Text bestimmt die argumentative Stoßrichtung, die säkular denkende Menschen in den nächsten Jahren einschlagen sollten. Dabei thematisiert der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung u.a. die Verantwortung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich bei Gesetzgebungsverfahren keineswegs auf ihr "religiöses Gewissen" berufen dürften, da sie gerade durch die "Gewissensformel" der Verfassung (Art. 38 Abs. 1 GG) dazu verpflichtet seien, dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität zu folgen.

In Kontrast zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen macht Schmidt-Salomon klar, wie etwa die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch, zur öffentlichen Bildung, zum Arbeitsmarkt oder zur Sterbehilfe aussehen müssten, wenn sie dem "Gebot einer rationalen, evidenzbasierten und weltanschaulich neutralen Rechtsbegründung" genügen würden. Dem sogenannten "Böckenförde-Diktum" ("Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann"), das auch Kanzlerin Angela Merkel immer wieder gerne zitiert, stellt Schmidt-Salomon ein "alternatives Diktum" entgegen: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat darf sich nicht auf Voraussetzungen berufen, die er nicht selbst geschaffen hat, sofern dies zur illegitimen Einschränkung bürgerlicher Freiheiten führt."

Hier finden Sie den vollständigen Aufsatz "Der blinde Fleck des deutschen Rechtssystems": http://ots.de/M4TGd2

Zusammenfassung des Grundlagenartikels: https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/der-blinde-fleck

"Verfassungsbruch-Ticker": https://www.giordano-bruno-stiftung.de/inhalt/verfassungsbruch-ticker

Quelle: Giordano Bruno Stiftung (ots)

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