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Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IFSG): Mitkläger gesucht

Archivmeldung vom 17.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Video: "§ 28b IfSG Das neue Infektionsschutzgesetz - unverhältnismäßig hohe Strafen" (https://youtu.be/3jGLq7PZU1k) / Eigenes Werk
Bild: Screenshot Video: "§ 28b IfSG Das neue Infektionsschutzgesetz - unverhältnismäßig hohe Strafen" (https://youtu.be/3jGLq7PZU1k) / Eigenes Werk

Die Folgen der Corona-Maßnahmen haben massiv Einfluss auf unsere Existenz, Gesundheit und Freiheit. Sie haben sogar inzwischen bedrohliche Auswirkungen auf Leib und Leben. Wir haben uns entschieden: Wir jammern nicht. Wir klagen an! Wir, das sind viele. Wir, das bist auch Du! Wir erheben gemeinsam mit Dir unsere Stimme und fordern vor dem Bundesverfassungsgericht unsere Grundrechte ein, die durch das Infektionsschutzgesetz ausgehebelt worden sind. Wir klagen für die Basis unseres Landes, die Menschen, die darin Leben, wir klagen auch für Dich. Dies schreibt dieBasis in ihrer Pressemitteilung.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: "Wir interessieren uns für Deine Geschichte! Wie geht es Dir? Was hast Du erlebt in den vergangenen Monaten? Wie sehr wurde
Deine Freiheit beschnitten, Deine Existenz bedroht, Dein Geschäft ruiniert, Deine Würde beschmutzt, Deine Kinder gefährdet, Deine Eltern isoliert, Deine Kunst zerstört, Deine Gastfreundschaft verboten, Deine Hoffnung geraubt, Dein Widerstand geweckt?

Erzähle uns Deine Geschichte, zeige Gesicht und habe den Mut einer von 30 Beschwerdeführer für alle Menschen in diesem Land zu sein. Bekenne Farbe für das was wir sind: Frei, achtsam und klug, damit die Macht eine Grenze hat.

Ausgehebelte Grundrechte

Das aktuelle Infektionsschutzgesetz (IFSG) Gesetz steht nach unserer Meinung im krassen Widerspruch zu mindestens den folgenden Artikeln des Grundgesetzes:

Artikel 2:

  • (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • (2) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Artikel 3:

  • (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
  • (3) Niemand darf wegen … seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6:

  • (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
  • (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern …

Artikel 8:

  • (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Artikel 13:

  • (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
  • (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.  …
  • (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Wusstest Du, dass es auf der Grundlage dieses Gesetztes möglich ist, gegen den eigenen Willen getestet zu werden?


Wusstest Du, dass Ausgangssperren, Hausarrest zu Hause oder in Einrichtungen jederzeit durchgesetzt werden können?


Wusstest Du, dass die Versammlungsfreiheit, als das höchste Gut und letzte Mittel zur Aufrechterhaltung einer Demokratie, verboten ist?


Wusstest Du, dass die Polizei jetzt jederzeit in Deine Wohnung vordringen darf?


Du kannst aktiv mitmachen!

dieBasis wird – wie alle jungen Parteien – massiv benachteiligt, denn wir müssen im Rahmen von Wahlen Unterstützungsunterschriften sammeln. Das ist mit all den Regeln und Verboten sehr schwierig und behindert unsere politische Arbeit enorm! Das ist kein Zufall!

Auch zu Hause sind wir nicht mehr sicher: Die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde auf dem Altar der Pandemiebekämpfung geopfert. Damit ist kein Bürger mehr sicher vor dem Zutritt und der Kontrolle von Ordnungskräften und Mitarbeitern der Gesundheitsämter.

Das Denunziantentum in unserem Land hat eine beängstigende Dimension angenommen! Der Staat entzieht sich selbst seiner Pflicht zur Fürsorge für die Familien und stellt die Übernahme von Eigenverantwortung und Selbsthilfe durch Eigeninitiative unter Strafe. Das wollen und müssen wir ändern! dieBasis setzt sich für Dich und mit Dir dafür ein, dieses unsägliche Gesetz zu streichen. Dazu strengen wir eine Verfassungsbeschwerde an, die kurzfristig eingereicht wird.

Damit das gelingt, brauchen wir Dich. Uns fehlen dazu:

  • Unterstützer erhalten ein Formblatt und bestätigen mit ihrer Unterschrift ihre Unterstützung für die Beschwerde.
  • Geldgeber erhalten ebenso ein Formblatt und bestätigen mit Ihrer Unterschrift ihre aktive Unterstützung für die Beschwerde. Sie spenden einen Betrag ihrer Wahl.
  • Beschwerdeführer erhalten ein Formblatt und bestätigen mit Ihrer Unterschrift ihre aktive Unterstützung für die Beschwerde und schildern ihre individuelle Betroffenheit. Sie erklären Ihre Bereitschaft als Beschwerdeführer in der Klage aufzutreten.

Das Besondere unserer Klage: Wir führen jeweils spezifische Beschwerden. Dies ist wichtig, weil jede Gruppe unterschiedlich von dem Gesetz betroffen ist und die Aussichten auf Erfolg umso höher sind, je spezifischer die Gruppen und deren Betroffenheit von dem Gesetzt beschrieben wird.

Wir wollen für die folgenden Gruppen Beschwerde führen:

  • Künstler, Musiker und Kulturschaffende
  • Gaststättenbetreiber
  • Inhaber von Geschäftsbetrieben, die von Einschränkungen betroffen sind
  • Eltern (gerne auch mit Kindern von 13 bis 15 Jahren)
  • Schüler und Studenten (mindestens 18 Jahre alt)
  • Großeltern
  • Individualsportler (z.B. Laufgruppen)
  • Mitglieder von Kleinparteien

Jeder Interessierte wird gebeten, sich über das Kontaktformular zu registrieren. Beschwerdeführer können nur Parteimitglieder sein. Unterstützer und Spender ist für alle möglich. Die Teilnahme an der Aktion ist natürlich kostenlos. Die Anwaltskosten übernimmt dieBasis. Reden wir miteinander! Schreibe uns und wir melden uns bei Dir. Holen wir uns unsere Rechte zurück mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Treten wir gemeinsam diesen Weg an, weil wir achtsam bemerkt haben, dass alle Menschen zu ihrem Recht kommen müssen – nicht nur einige wenige. Nutzen wir die Tatkraft von Vielen, damit alle einen hohen Nutzen davon haben. Wir jammern nicht, wir klagen an! Wir, das sind viele. Wir, das bist auch Du. Du bist dieBasis.

Quelle: dieBasis

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