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Brand: Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel nicht abschwächen

Archivmeldung vom 23.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Leiharbeit wird oft auch als modernes Sklaventum oder Sklaverei bezeichnet (Symbolbild)
Leiharbeit wird oft auch als modernes Sklaventum oder Sklaverei bezeichnet (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die zukünftige Ampel-Koalition ist aufgefordert, den Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel mit allen Mitteln fortzusetzen und nicht abzuschwächen.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand: "In einem Koalitionsvertrag muss eines der wichtigen Kapitel zum Schutz von Menschenrechten und Menschenwürde der effektive Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland werden. Dieser Kampf darf nicht aufgrund ideologischer Vorbehalte behindert werden. Die staatlichen und sozialen Institutionen müssen in ihrem Einsatz dringend gestärkt werden. Geschwächt werden dürfen sie auf keinen Fall.

In den vergangenen Wahlperioden haben Anhörungen und direkte Begegnungen mit Betroffenen im Ausschuss für Menschenrechte ergeben, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgrund gesetzlicher Lücken noch immer das Bordell Europas ist. Noch immer gibt es zu wenige Schutzbestimmungen für Frauen, die gewaltsam zur Prostitution gezwungenen werden. Die zumeist sehr jungen Opfer stammen insbesondere aus Osteuropa.

Ein falsches Verständnis von Autonomie und Selbstbestimmung über den eigenen Körper führt in Tausenden von Fällen zu Vergewaltigungen. Das darf kein Rechtsstaat und keine humane Gesellschaft dulden. Insbesondere die unter dem Deckmantel von Liberalität vollzogene Öffnung der Prostitution für kriminelle und andere dubiose Strukturen hat zu schlimmen Fehlentwicklungen geführt. Regelungen, die für Tausende verzweifelter Frauen bezahlte Vergewaltigung, Missbrauch, Freiheitsberaubung, teils sogar Folter bedeuten, dürfen keinen Bestand haben.

Es braucht klare gesellschaftliche und gesetzliche Gegenmaßnahmen. Dazu zählen die Verschärfung der Straftatbestände der Ausbeutung von Prostituierten (§180a StGB) und der Zuhälterei (§181a StGB). Präventionsprogramme und umfassende Bildungskonzepte im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution, die sich für die Aufklärungsarbeit in Schulen und gesellschaftlichen Einrichtungen in Deutschland sowie den Herkunftsländern eignen, werden dringend gebraucht.

Wir erwarten, dass es in einem möglichen Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien dazu klare Festlegungen gibt, die wir dann gemeinschaftlich im Parlament beraten und verabschieden können."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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