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Heiko Schrang: Was hat die streng geheime „Kanzlerakte“ mit der NSA-Affäre zu tun?

Archivmeldung vom 09.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Einzig existierender Beleg der Kanzlerakte, angebl. Bestandteil eines geheimen Staatsvertrages von 1949
Einzig existierender Beleg der Kanzlerakte, angebl. Bestandteil eines geheimen Staatsvertrages von 1949

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auch dem blauäugigsten Mitbürger sollte spätestens seit der Snowden-Affäre bewusst sein, dass George Orwells Vision aus dem Buch „1984“ mittlerweile Realität geworden ist. Passend zum Bundestagswahlkampf 2013 wird mediengerecht wieder eine Show der Politdarsteller für das Wahlvolk präsentiert. Um ihre Existenzberechtigung zu untermauern greift die Opposition wie eh und je die Politik der Regierung an. Derzeit sind die NSA-Abhörpraktiken und die fehlende Autorität gegenüber unserem „großen Verbündeten“, den USA, die Hauptangriffspunkte der Opposition.

In Wirklichkeit ist das alles nur eine illustre Theatervorstellung, denn auch zukünftig wird es keine Partei und keinen Politiker in Deutschland geben, der gegen die Abhörpraktiken der USA in Deutschland vorgehen kann und wird. Hintergrund hierfür ist der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949, der vom Bundesnachrichtendienst unter „Strengste Vertraulichkeit“ eingestuft wurde. (Heiko Schrang im Interview bei dem bekannten Publizisten und Historiker Prof. Dr Michael Vogt, Samstag, den 10.08.2013 um 20:15 Uhr über Livestream bei Schweiz 5) In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde unter anderem der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte „Kanzlerakte“ zu unterschreiben hat.

Offizielle Medien bezeichnen die Behauptung es gäbe eine sogenannte „Kanzlerakte“ als Hirngespinst von Verschwörungstheoretikern. Erstaunlich dabei ist, dass in diesem Zusammenhang das Wochenmagazin „Die Zeit“ in einem ausführlichen Artikel mit der Überschrift „Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis“ (Die Zeit“ 14.05.2009, Nr. 21) darüber berichtete. Demnach sollen alle Bundeskanzler einen geheimen, sogenannten Unterwerfungsbrief unterschreiben müssen. Daraus folgt, dass sich keine deutsche Regierung gegen die USA stellen wird, sondern vielmehr sie sogar, wie mittlerweile bekannt wurde, bei ihren Maßnahmen unterstützt. Mehr Informationen hierzu auch in meinem Buch „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen“ Zum Shop.

In der Zwischenzeit sind die Parteienvertreter fleißig dabei uns diese Abhörpraktiken als „Antiterrormaßnahmen“ zu verkaufen, die in Wirklichkeit die Aushebelung der Bürgerrechte darstellen. Letztendlich geht es um die Überwachung jedes Einzelnen und die Aufrechterhaltung des jetzigen Systems in Zeiten einer Systemkrise und nicht wie propagiert wird, einer Finanzkrise. Dieses Ziel ist nichts Neues, denn Anfang 1998 unter der Regierung Kohl (CDU-FDP) wurden bereits die Grundlagen für den großen Lauschangriff im Bundestag gelegt.

Ende 1998 begann eine neue Ära, die Ära Schröder mit der Koalition aus SPD und Grünen. Wer dachte, dass die angeblich bürgernahen Parteien (SPD und Grüne), die von der CDU geführten Regierung Kohl in die Wege geleiteten Gesetzesänderungen zum flächendeckenden Abhören nicht weiter fortführen würden, sah sich schwer getäuscht.

Besonders hervorgetan hat sich dabei der einstige Bürgerrechtsanwalt Otto Schily, der als SPD-Bundesinnenminister zwei Anti-Terror-Gesetzespakete durchsetzte, die die Vorstellungen seines CDU-Vorgängers Manfred Kanther weit in den Schatten stellten. Mit dem Sicherheitspaket II wurden Sicherheitsbestimmungen in etwa 100 Gesetzen geändert und die Kompetenzen der Geheimdienste massiv erweitert.

Und damit ist damals wie heute klar, es ist egal, wie gewählt wird, denn wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie verboten.

Abgehört wurde und wird nach wie vor. Interessant im Zusammenhang mit dem NSA Abhörskandal ist die Tatsache, dass auch Parallelen zur Stasi gezogen werden. Bundespräsident Gauck versuchte diese Vergleiche jedoch zur relativieren, indem er im ZDF-Sommerinterview 13.06.2013 sagte, man könne die NSA nicht mit der Stasi vergleichen.

Die Stasi sammelte akribische alle Akten in ihrer Zentrale in Ostberlin. Sie war ein Überwachungsinstrument der SED gegenüber der Bevölkerung der DDR und sollte dem Machterhalt dienen. Politische Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung waren innenpolitisch die Hauptaufgaben der Stasi. Wie sieht es nun mit der sagenumwobenen NSA aus?

Die NSA National Security Agency überwacht täglich 1,7 Milliarden Datenkommunikationen und speichert diese in Archiven mit einem Fassungsvermögen von 5 Zettabytes, dies entspricht 5 Milliarden Terabytes oder 5 mal 250 Milliarden DVDs. Würde man diese Daten ausdrucken und in Aktenschränken archivieren, wie bei der Stasi, dann hätten dies Aktenschränke laut einer Untersuchung des Berliner Datengestalters OpenDataCity eine Fläche von mehr als der Größe Europas. Somit ist das NSA Archiv eine Milliarde mal größer als das damalige Stasi Aktenarchiv und Bundespräsident Gauck hatte wohl Recht, dass man die Stasi nicht mit der NSA vergleichen kann.

Letztendlich läuft es heute genauso ab wie damals, es geht um den eigenen Machterhalt, der das jetzige System (Fiat money System) sowie Selbstbereicherung, Steuerverschwendung in Milliardenhöhe aufrechterhalten soll.

Quelle: Text von Heiko Schrang - www.macht-steuert-wissen.de/

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