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SPD-Vizepräsidentin des Thüringer Landtags fordert AfD-Verbot – mindestens in Thüringen

Archivmeldung vom 12.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dorothea Marx (2020)
Dorothea Marx (2020)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Presseberichten zufolge hat die Thüringer SPD-Politikerin Dorothea Marx ein härteres Vorgehen gegen die AfD gefordert. Als Konsequenz aus der Beobachtung durch mehrere Landesverfassungsämter müsse ein Verbot der Partei stehen – mindestens in Thüringen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die Thüringer SPD-Politikerin und Vizepräsidentin des Thüringer Landtags Dorothea Marx hat sich, wie verschiedene Presseberichte melden, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa für ein härteres Vorgehen als bisher gegen die AfD ausgesprochen. Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz beobachteten die Partei. Daraus müssten nun Konsequenzen gezogen werden. Marx habe der dpa erklärt:

"Die Zeit ist reif für ein Verbot der AfD – vor allem beim Thüringer Landesverband."

Der Presse zufolge ordnet das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. In Sachsen und Berlin seien die Jugendorganisation der Partei, die "Junge Alternative für Deutschland", und der sogenannte Flügel von den jeweiligen Landes-Verfassungsschutzbehörden ebenso als Verdachtsfälle eingestuft worden. Auch in Thüringen wird die AfD seit 2020 als Verdachtsfall geführt, seit 2021 auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Hessen stufte im September 2022 den AfD-Landesverband als Beobachtungsobjekt ein.

Daher sei es nur "folgerichtig", so Marx, wenn der Staat nun "weitere Maßnahmen" gegen die AfD ergreifen und sie "nicht länger mit staatlichen Geldern" ausstatten würde.

Als nächsten Schritt forderte die aus München stammende Juristin, die bis 1998 in Hessen politisch aktiv war, "logischerweise ein Verbotsverfahren". Sie ist davon überzeugt, dass auch nur einzelne Landesverbände einer Partei verboten werden können.

Allerdings muss ein Parteiverbot vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgesprochen werden. In Erinnerung sind noch die verschiedenen Anläufe zum Verbot der faschistischen NPD, die – unter anderem wegen "mangelnder Staatsfreiheit" – mehrfach gescheitert sind. Zuletzt führte das Gericht aus, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, verfüge jedoch nicht über das Potenzial, ihre antidemokratischen Ziele auch durchzusetzen – und könne deswegen nicht verboten werden.

Dieses Argument wendet die Thüringer SPD-Politikerin nun gegen die AfD an. Da am Tag der Deutschen Einheit AfD-Politiker gemeinsam mit – allerdings nicht näher bezeichneten – Rechtsextremen bei einer Demonstration in Gera aufgetreten seien und die Partei damit bewiesen habe, dass sie keine Grenzen nach rechts mehr beachten würde, sei ein Verbot gerechtfertigt. Hinzu komme, dass die AfD – im Unterschied zur NPD – zweifellos über einen "großen Einfluss" auf die politische Landschaft in Deutschland verfüge. Marx wird mit den Worten zitiert:

"Hass und Hetze der AfD dürfen nicht länger mit demokratischer Meinungsfreiheit gleichgesetzt werden." Und: "Unsere Demokratie ist nicht wehrlos, sondern wehrhaft."

Bei den letzten Landtagswahlen in Thüringen 2019 hat die SPD 8,2 Prozent erzielt, die AfD dagegen 23,4 Prozent."

Quelle: RT DE

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