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Union will Steuerprivilegien für Unternehmen verteidigen

Archivmeldung vom 15.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Unternehmenserben können auch in Zukunft auf steuerliche Privilegien hoffen. "Zu einer guten Wirtschafts- und Finanzpolitik gehört aus unserer Sicht, dass das Steuerrecht die Generationenfolge in den Betrieben nicht behindert", sagte Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus dem "Tagesspiegel".

"Wir wollen die einzigartige Unternehmensstruktur in Deutschland mit den vielen mittelständischen, familiengeführten Betrieben erhalten. Vor allem sollen auch die Arbeitsplätze, die diese Betriebe sichern, nicht aufs Spiel gesetzt werden", betonte der Finanzpolitiker.

Am kommenden Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die weitgehende Verschonung von Betriebserben bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist. Sollte das Verfassungsgericht der Politik Hausaufgaben mit auf den Weg geben, will Brinkhaus diese zügig abarbeiten. "Für die Unternehmen und Betriebe ist rasche Rechts- und Planungssicherheit wichtig."

Mittelstandsexperte erwartet höhere Erbschaftssteuer

Der Mittelstandsexperte Peter May rechnet damit, dass die Erbschaftsteuer als Folge des anstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes steigen wird. Am kommenden Mittwoch will das Gericht seine Entscheidung verkünden. "Absehbar ist, dass die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, die ungleiche Behandlung durch die Erbschaftssteuer zu verringern und Regeln gegen den Missbrauch hinzuzufügen", sagte May, Gründer und Chef der Bonner Beratungsfirma Intes, der "Welt am Sonntag".

Eine Befreiung von der Steuer zu 100 Prozent werde es in Zukunft wohl nicht mehr geben. "Ich glaube nicht, dass am Ende dieses Prozesses die Bindung an den Erhalt von Arbeitsplätzen aufgegeben werden wird, auch wenn ich dies besser fände. Aber die Steuer wird sicher steigen", sagte May. Er rechne damit, dass die Frist zur Änderung des Gesetzes kurz ausfallen werde, vermutlich nur bis Ende des Jahres 2015. Viele Familienunternehmer seien derzeit nervös.

"In diesen Tagen müsste man Notar sein. Bei denen ist der Ansturm derzeit groß, noch rasch Vermögen an Erben zu übertragen", sagte May. Die ungleiche Behandlung von Firmenvermögen und anderen Vermögensarten ist seiner Meinung nach nur schwer vertretbar. "Hinter der Begründung über den Erhalt von Arbeitsplätzen steckt zwar eine gute Absicht. Sie führt am Ende aber zum Gegenteil", sagte May.

Das derzeitige Erbschaftsteuergesetz sei ein Danaergeschenk für die Unternehmer, das ihnen nur Unglück bringe. "Sie müssen je nach Geschick und Können ihrer Steuerberater keine Erbschaftssteuer zahlen, und dafür jedoch bis zu sieben Jahre lang die Stellen im Betrieb erhalten. Das heißt, sie müssen viele Jahre an ihrem Geschäftsmodell festhalten", sagte May.

Diese Mechanik vernichte am Ende Jobs und Wohlstand. Die Unternehmen seien sehr wohl in der Lage, die Erbschaftssteuer zu verkraften. Voraussetzung sei jedoch, dass die Firmen realistischer und nicht mehr so hoch bewertet würden wie heute. Auch sei die Möglichkeit einer Stundung der Erbschaftssteuer bei investiertem Vermögen wichtig. "Über einen Zeitraum von vielleicht zehn Jahren sollte ein Unternehmer in der Lage sein, die Steuer zu bewältigen", sagte May.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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