Kabinett beschließt einheitliche Pflegefachassistenzausbildung
Die Bundesregierung hat die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) wurde am Mittwoch auf den Weg gebracht.
Die neue Ausbildung soll die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten
Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzen und die
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtern. Mit dem
Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit
einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen.
Damit sollen künftig Personen mit der Qualifikation einer
Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln können.
"Die
Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig", sagte Warken. "Um sie auch
in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an
beruflichen Qualifikationen." Mit dem vom Kabinett beschlossenen
Gesetzentwurf schaffe man die Grundlage für eine bundeseinheitliche
generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz.
Neben dem
Gesetz wurden am Mittwoch vom Kabinett auch weitere Befugnisse für
Pflegekräfte und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Mit dem
Pflegekompetenzgesetz sollen Pflegende mehr Kompetenzen bekommen. Das
Gesetz kam in einem ersten Anlauf aufgrund des Bruchs der
Ampel-Koalition nicht mehr zustande, weshalb es jetzt in aktualisierter
Form erneut auf den Weg gebracht wird.
Der Verband Deutschen
Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hält die am Mittwoch vom
Bundeskabinett beschlossenen Pflegegesetze für nicht ausreichend. "Beide
Gesetze bleiben hinter den Erwartungen vieler Pflegefachkräfte zurück",
sagte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling den Zeitungen der
Funke-Mediengruppe. Der VDAB ist der Arbeitgeberverband der privaten
Pflegeunternehmen. Er vertritt die Interessen von über 1.800
Mitgliedsunternehmen der ambulanten und stationären Alten- und
Behindertenhilfe.
"Beim Pflegekompetenzgesetz sind die
angekündigten Kompetenzübertragungen und Vergütungsanpassungen kaum mehr
als kleine Korrekturen - echte Entlastung und Eigenverantwortung, etwa
bei der Verordnung von Hilfsmitteln, bleiben aus", sagte Knieling
weiter. Der Entwurf verpasse damit die Chance, den Pflegeberuf
nachhaltig zu stärken. Auch das Pflegeassistenzgesetz greife zu kurz.
"Eine
bundesweit standardisierte Ausbildung ist wichtig, doch die
Ausbildungsdauer sollte aus Sicht der Praxis weiterhin ein Jahr
betragen, um dem akuten Fachkräftemangel wirksam zu begegnen", erklärte
der VDAB-Chef. Er forderte, beide Gesetze weiterzuentwickeln, sollen sie
"den realen Herausforderungen in der Pflege gerecht werden".
Quelle: dts Nachrichtenagentur