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Spähaffäre: Polizeigewerkschaft weist deutsche Kritik an US-Geheimdiensten zurück

Archivmeldung vom 05.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: D. Braun / pixelio.de
Bild: D. Braun / pixelio.de

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat vor dem Hintergrund der Anschlagswarnungen der USA die Arbeit der amerikanischen Geheimdienste gelobt und innerdeutsche Kritik an den Abhöraktionen scharf zurückgewiesen. "Ich bin davon überzeugt, dass die amerikanischen Bemühungen für eine erfolgreiche Terrorabwehr notwendig sind. Dazu zählt die elektronische Analyse von Massenkommunikationsdaten, die als Spähaktion verunglimpft wird", sagte Wendt "Handelsblatt-Online".

Grundsätzlich glaube er den US-Sicherheitsbehörden mehr als den Behauptungen von Edward Snowden, sagte Wendt weiter. Der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter hatte Dokumente enthüllt, nach denen die Geheimdienste der USA und anderer verbündeter Länder auch die Internetkommunikation deutscher Bürger massenhaft überwachen. Die Bundesregierung steht wegen der Affäre seit Wochen unter Erklärungsdruck, auch wegen der Rolle der deutschen Geheimdienste bei den Ausspähungen. Wendt sagte dazu: "Die deutsche Politik sollte in der öffentlichen Debatte herausstellen, dass die USA unser Freund und Verbündeter sind und aufhören jedem Diffamierungsgerücht hinterherzulaufen." Im Übrigen sei es notwendig, die Arbeit von Geheimdiensten nicht in die Öffentlichkeit zu zerren. "Nur so ist erfolgreiche Terrorabwehr möglich", betonte Wendt.

FDP fordert verbesserte Geheimdienstkontrolle durch Bundestag

Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff hat sich für eine stärker ausgebaute Geheimdienstkontrolle durch den Bundestag ausgesprochen. "Die Kontrolle der deutschen Geheimdienste muss nachhaltig verbessert werden. Der Bundestag muss deutlich erweiterte Kontrollbefugnisse bekommen", forderte der Freidemokrat am Montag in Berlin. Derzeit seien die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf die Informationen angewiesen, die ihnen die Nachrichtendienste freiwillig geben, so Wolff weiter. Zur effektiveren Kontrolle brauche das Parlamentarische Kontrollgremium "einen ständigen Beauftragten, um regelmäßig stärker direkte Kontrolle ausüben zu können", so Wolff. Zudem müsse das Gremium das Recht erhalten, "Geheimdienstmitarbeiter auch ohne Einbindung ihrer Dienstvorgesetzten anzuhören".

IT-Jurist warnt vor Datenblockade gegen die USA

Nach Einschätzung von Arnd Böken, Experte für IT-Recht in der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen in Berlin, würde es die deutsche Wirtschaft empfindlich treffen, sollten die Datenschützer aus Bund und Ländern wegen der NSA-Spähaffäre vorerst keine neuen Genehmigungen an Firmen für die Datenübermittlung in Drittstaaten erteilen. "Die Möglichkeit zu Einzeluntersagungen ist ein scharfes Schwert", schreibt Böken in einem Gastbeitrag für "Handelsblatt-Online". "Ein einzelnes Verbot hätte nicht nur Folgen für das Cloud-Computing. Es dürfte auch die Rechtssicherheit bei der transatlantischen Datenübermittlung allgemein einschränken und damit Handel und Wirtschaft empfindlich treffen."

Zur Begründung führte Böken an, dass Unternehmen bei Datenaustausch mit Dienstleistern und eigenen Töchtern im In- und Ausland darauf angewiesen seien, das es "verlässliche Regeln für den Datentransfer" ins Ausland gebe. "Ohne solche Regeln müsste ein Unternehmen für jeden Export von Kundendaten eine ausdrückliche Einwilligung jedes Betroffenen einholen." So sei internationaler Handel nicht möglich, betonte der IT-Fachanwalt. Hintergrund ist, dass die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder jüngst gedroht hatten, die bisherige Praxis beim Datenaustausch mit dem Ausland gründlich zu überprüfen und notfalls einseitig aufzukündigen. Dies wäre gemäß dem sogenannten Safe-Harbor-Abkommen erlaubt. Diese Vereinbarung von 1998 ermöglicht es Unternehmen, personenbezogene Daten von EU-Bürgern legal in die USA zu übermitteln – obwohl die USA kein dem EU-Datenschutz vergleichbares Niveau haben. Grundlage ist das Prinzip der Selbstregulierung, so können US-Firmen sich registrieren lassen und müssen sich verpflichten, bestimmte Prinzipien einzuhalten.

Bosbach fordert Sonderbeauftragten für Geheimdienste

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Jürgen Bosbach (CDU), hat die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für die Geheimdienste gefordert. Diesem könnte ein kleiner Stab von qualifizierten Mitarbeitern beigeordnet werden, der die Parlamentarier bei ihren Kontrollaufgaben unterstützt, sagte Bosbach am Montagmorgen dem "Deutschlandfunk". Diese Aufgabe sei so umfangreich, dass man sie kaum neben der Arbeit als Abgeordneter bewältigen könnte, deswegen sei zu überlegen, "ob man nicht jemanden einsetzt, der sich ganz auf diese Aufgabe konzentriert", so Bosbach. Wichtig sei, dass ein solcher Beauftragter des Deutschen Bundestages Zugangsrechte und das Recht zur Akteneinsicht erhält. Zudem kritisierte er den BND dafür, dass dieser in letzter Zeit nur auf Nachfrage über bestimmte Sachverhalte aufgeklärt habe. "Es ist eine Bringschuld", so Bosbach. Allerdings habe der BND bislang nie bestritten, dass BND und NSA zusammenarbeiten würden, räumte er ein. In sofern seien viele Angriffe der Opposition nicht nachvollziehbar.

Telekom arbeitet angeblich nicht mit Geheimdiensten zusammen

Die Deutsche Telekom AG ist im Zuge der NSA-Affäre Spekulationen entgegengetreten, ausländische Geheimdienste könnten auch Zugriff auf Daten des deutschen Marktführers haben. Telekom-Vorstand Thomas Kremer sagte der "Bild-Zeitung": "Die Telekom gewährt ausländischen Diensten keinen Zugriff auf Daten sowie Telekommunikations- und Internetverkehre in Deutschland." Zum Prozedere möglicher Datenabfragen für ausländische Sicherheitsbehörden sagte Kremer: "Für den Fall, dass ausländische Sicherheitsbehörden Daten aus Deutschland benötigen, gibt es klare Spielregeln: Die Behörden müssen sich dafür im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens an deutsche Behörden wenden. Zunächst prüfen diese dann die Zulässigkeit der Anordnung nach deutschem Recht, insbesondere das Vorliegen einer Rechtsgrundlage. Anschließend wird der Telekom das Ersuchen – sozusagen als Beschluss einer deutschen Behörde – zugestellt. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, teilt die Telekom der deutschen Behörde die angeordneten Daten mit."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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