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Nach Verfassungsgerichtsurteil: Ampel muss grünen Klima-Förderwahnsinn stoppen

Archivmeldung vom 05.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Symbolbild Pixabay
Bild: Symbolbild Pixabay

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung für 2021 vor drei Wochen für nichtig erklärt hatte, sorgt nun doch für den großen Knall im grünen Klimalobby-Wunderland: Etliche Projekte müssen gestrichen werden, die Goldgräberstimmung der Transformationsgewinner ist vorerst verflogen. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Die Entscheidung hat nicht nur ein 60-Milliarden-Euro-Loch ins Budget der Regierung gerissen, sondern lässt nun auch für die grünen Kostgänger der „Energiewende“ einen harten Winter anbrechen.

Habecks Realitätsschock

Man sei „von der Wirklichkeit umzingelt“, beschrieb Vizekanzler Robert Habeck auf entlarvende Weise seinen plötzlichen Realitätsschock. Und weil die kühnsten Visionen noch immer an der Wirklichkeit zerschellt sind, ist nun erst einmal Schluss mit der sagenhaften Ampel-Geldverschwendung und Umverteilung zugunsten der Klimaschwindel-Profiteure.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat wegen der Ausgabensperre im Bundeshaushalt nicht weniger als neun Förderprogramme vorläufig gestoppt, die aus Robert Habecks ominösen Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden sollten. Diesen Fonds wollte die Ampel mit 60 Milliarden Euro füllen, indem sie einfach nicht genutzte Corona-Kredite umleitete. Am Montag teilte die Behörde mit, dass ab sofort keine Anträge zu den Programmen bewilligt würden. Projekte mit bereits erteilten Förderzusagen könnten jedoch fortgesetzt werden.

Arsenal grüner Klimaschikanen

Von dem Förderstopp sind vor allem Projekte betroffen, die im Zusammenhang mit dem Arsenal grüner Klimaschikanen stehen, die die Regierung den Menschen aufzwingt. Konkret geht es um die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (AWP).

Nicht minder schwerwiegend für die Agenda, sind auch das Förderprogramm Serielle Sanierung, die Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie), die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen und das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land betroffen.

Sinnlose Projekte

Erst jetzt, als Folge der Streichungen, wird die ganze Liste des Grauens richtig sichtbar und dem Bürger erst prägnant deutlich gemacht, welche Unsummen hier in wirtschaftsschädliche, völlig sinnlose Projekte zur Umsetzung des Klimawahns gesteckt werden soll(t)en: So war das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ vorgesehen zur Gewährleistung von Zuschüssen zur Schulung von Handwerkern für den Einbau jener Geräte, die Habeck in planwirtschaftlicher Manier möglichst jedem aufzwingen will.

Die anderen Programme dienen vor allem den völlig überflüssigen und sündhaft teuren Gebäudesanierungen, die die Altersvorsorge ihrer Besitzer auf dem Altar der Klimaneutralität opfern. An der Auswahl dessen, was jetzt – zumindest vorerst - gestrichen ist, zeigt sich, welchen Dienst das Bundesverfassungsgericht dem Volk mit seinem Urteil vom 15. November erwiesen hat.

Neue Haushaltstricks sollen Weiterzahlung sichern

Natürlich ist die Fördersperre wohl nur vorläufiger Natur – denn die Ampel ist bereits dabei, einen neuen Haushalt zusammenzutricksen, indem sie eine „außergewöhnliche Notlage“ erfindet. Der Bundesrechnungshof warnte zwar bereits, dass auch dieser Haushalt wieder verfassungswidrig sein dürfte. In einer Stellungnahme heißt es, bei korrekter Auslegung der Schuldenregel werde die Obergrenze „auch mit dem beabsichtigten Nachtragshaushalt 2023 immer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit weiterhin deutlich überschritten“.

Zudem verstößt auch der neue, von der Ampel zur Rettung ihrer grünen Deindustrialisierung und Transformation herbeigelogene Notstand höchstwahrscheinlich gegen die Verfassung. Es besteht also selbst für den Fall, dass die gemeingefährlich ideologische Regierungspolitik auf die krumme Tour und mit erschwindelnden Staatsschulden doch noch zustande kommen sollte, die vage Hoffnung, dass die Regierung am Ende mit diesem Vorhaben final Schiffbruch erleidet und den Deutschen so einige der schlimmsten Torturen erspart bleiben."

Quelle: AUF1.info

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