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Vier Frauen, 23 Kinder – 360.000 Euro im Jahr? Die Behörde nimmt Stellung

Archivmeldung vom 31.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Bezieht ein syrischer Flüchtling mit vier Frauen und 23 Kindern 30.000 Euro im Monat? „Diese Zahl ist frei erfunden“, sagt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, Edmund Schaaf, im Sputnik-Interview.

Darin heißt es weiter: "Die BILD Zeitung und auch die britische The Sun berichteten, ein syrischer Flüchtling reise mit vier Frauen und 23 Kindern nach Deutschland. The Sun berichtete, mit Berufung auf einen Blog in der Klartextfabrik – einer Online-Publikation des Deutschen Arbeitgeber-Verbands –, dass die Familie 30.000 Euro im Monat beziehen würde.

Tatsächlich ist es so, dass die Familie bei der Einreise in vier sogenannte Bedarfsgemeinschaften aufgeteilt wurde, berichtet Bürgermeister Schaaf. Die vier Frauen leben mit ihren Kindern jeweils in einem eigenen Haushalt. Zwei davon auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur, zwei weitere im Raum Koblenz. Der Vater hat eine der Frauen als Ehefrau nach deutschem Recht benannt und lebt mit ihr und den gemeinsamen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. Mittlerweile ist der Status der Flüchtlinge so, dass sie ALG II vom Jobcenter beziehen, ihnen wurde das Aufenthaltsrecht verliehen, Nun sei es also  Sache des Jobcenters, zu entscheiden ob dem Flüchtling Arbeit zumutbar ist, ob ihm Arbeit angeboten werden kann und ob es überhaupt Arbeit gibt. Schaaf weiter:

„Dann ist es nach deutschem Recht auch so, dass man zumutbare Arbeit annehmen muss, wenn es nicht zu Leistungskürzungen kommen soll. Das muss aber dann eben das Jobcenter entscheiden und prüfen.“

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Behörde im  Einzelnen nicht sagen, wie hoch die Ansprüche sind. Man könne diese Ansprüche allerdings im Internet ermitteln. Auf HartzIV.org wird der Bedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft mit 364 Euro genannt. Der Regelbedarf für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren beträgt beispielsweise 270 Euro.

Wie Schaaf erklärt, steht in einer Bedarfsgemeinschaft dem jeweiligen Haushaltsvorstand ein etwas höherer Bezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Die Erwachsenen und Kinder haben dann nach Alter gestaffelt entsprechende Ansprüche. Er betont, mit Bezug auf die 30.000 Euro monatlich:

„Das gilt für alle Flüchtlinge, unabhängig davon, wie viele jetzt früher mal im Ausland zusammen in einer Familie gelebt haben oder nicht. Es ist so, dass für jedes einzelne Kind und für jede einzelne Person der entsprechende Anspruch zu zahlen ist. Die Zahl die hier genannt worden ist, scheint mir, auch wenn man es einfach mal überprüft, nicht realistisch zu sein. Sie ist frei erfunden."

Die Rhein-Zeitung  hatte im August auch über Probleme bei der Integration berichtet: So sollen die Söhne zunächst versucht haben, den Schulbesuch ihrer Schwestern zu verhindern. Zurzeit, so Bürgermeister Schaaf, besuchen alle Kinder im schulpflichtigen Alter die hiesigen Schulen und Kindergärten:

„Im Augenblick sind mir keine aktuellen Probleme, auch mit dem nachbarschaftlichen Umfeld, bekannt“, fügte er hinzu."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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