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Höcke: Wenn die Regierung die eigenen Bürger verklagt

Archivmeldung vom 17.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Telegram: "https://t.me/BjoernHoeckeAfD/2190" / Eigenes Werk
Bild: Screenshot Telegram: "https://t.me/BjoernHoeckeAfD/2190" / Eigenes Werk

Meinungsfreiheit wird zur Mutprobe, wenn die Regierung ihre eigenen Bürger wegen Meinungsäußerungen anklagt. In bisher ungekanntem Ausmaß bemühen Bundesministerien die Gerichte. »Umzingelt von Wirklichkeit« (Zitat: Robert Habeck) ist jede Kritik besonders unangenehm. Sie hassen Kritik – und nennen sie deswegen »Haßrede«. Einer Auswertung der Klagewelle entzieht sich die Regierung bisher, denn die Fallzahlen und der Erfolg der Maßnahmen werden nicht bekannt gegeben. Dies berichtet Björn Höcke auf Telegram.

Weiter berichtet Höcke: "Wir wissen nur von den Ministerien und den Pressestellen der einzelnen Ampel-Politiker, daß »regelmäßig« Strafanzeigen erstattet werden. Wir wissen von einigen prominenten Fällen, daß viele Gerichte das im Grundgesetz verbriefte Grundrecht Meinungsfreiheit oft (noch?) höher werten, als die Persönlichkeitsschutzrechte von Politikern.

Das soll nach Willen der Obrigkeit möglichst eingeschränkt werden.
Mit dem »Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Haßkriminalität« wurde eine moderne Form der Majestätsbeleidigung eingeführt: »Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts eine Beleidigung aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe«, heißt es beispielsweise im § 188 des StGB.

Ein Klima der Einschüchterung wurde geschaffen: Viele Bürger wissen gar nicht mehr, was man noch sagen darf. Und am Fall von Marie-Thérèse Kaiser haben wir gesehen, daß es schon genügt, offizielle Zahlen und Fakten zu benennen, um in die Mühlen der politischen Justiz zu geraten. Selbst wenn es einem Regierungskritiker gelingt, nach mehreren Instanzen Recht zu bekommen, so ist der Weg dahin sehr kostspielig und kann Existenzen ruinieren.
Im Gegensatz dazu können Regierungspolitiker ohne jedes Risiko verklagen, wie es ihnen beliebt: Die Prozeßkosten tragen in dem Fall ja die Steuerzahler.

Das Recht soll eigentlich die Schwächeren schützen und nicht Teil struktureller Regierungsgewalt werden. Deswegen ist es wichtig, daß Prominente — zu denen ja auch ich zähle — alle Möglichkeiten nutzen, um für uns alle Freiräume zu schaffen.

Ich wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gelte ich als vorbestraft. Für eine Wortklauberei. Es gab keinen Geschädigten. Mir wurde die Verwendung eines »Symbols« (in Form einer Redewendung) zur Last gelegt, das einer großen Mehrheit (so auch mir) bis dahin gar nicht als solches bekannt war. Doch Symbole und Kennzeichen ergeben nur einen Sinn, wenn sie in ihrer Aussageabsicht verstanden werden. Wenn der Richter in seiner Urteilsbegründung die »Auswirkungen im öffentlichen Raum« als Begründung heranzieht, dann kann damit nur das böswillige Framing der Medienberichterstattung gemeint sein. Durch sie ist ein neuer Zusammenhang konstruiert worden. In der Konsequenz kann das nur heißen: Sage nichts, was die Phantasie deiner erklärten Gegner beflügelt."

Quelle: Björn Höcke

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