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NRW-Justizministerium fürchtet sich vor Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen

Archivmeldung vom 20.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Filmen von öffentlichen Gerichtsverhandlungen: Laut Gesetz selbstverständlich legal, aber von Richtern gefürchtet und hart verboten.
Filmen von öffentlichen Gerichtsverhandlungen: Laut Gesetz selbstverständlich legal, aber von Richtern gefürchtet und hart verboten.

Bild: pixelio.de/O. Fischer

Das nordrhein-westfälische Justizministerium warnt in einem behördeninternen Leitfaden davor, dass "Reichsbürger" mit versteckten Minikameras Videoaufnahmen von Richtern und anderen Beamten machen und mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellen. Das bestätigte Ministeriumssprecher Marcus Strunk dem "Westfalen-Blatt".

Konkret wird auf versteckte Minikameras in Brillen, Schlüsselanhängern, Kugelschreibern und Aktenordnern hingewiesen. "In einem Fall hat ein Reichsbürger eine komplette Gerichtsverhandlung mit einer entsprechenden Brille ins Internet übertragen", sagte Strunk. Der Leitfaden zum Umgang mit "Reichsbürgern", den das Ministerium in den vergangenen Monaten erarbeitet hat, empfiehlt Richtern, Staatsanwälten, Gerichtsvollziehern und anderen Mitarbeitern, grundsätzlich nicht mit "Reichsbürgern" über deren Ansichten zu diskutieren und bei Beleidigungen, Verstößen gegen Anordnungen und illegalen Bild- und Tonaufnahmen sofort durchzugreifen - mit der Verhängung von Ordnungsgeldern oder Strafanzeigen.

Beamte, von denen Bilder oder persönliche Daten im Internet veröffentlicht worden seien, sollten ihre Vorgesetzten informieren und bei Facebook, Youtube und Google die Löschung beantragen. Die entsprechenden Internetadressen werden in dem Leitfaden aufgelistet. Bundesweit gibt es laut Verfassungsschutz inzwischen 12.600 "Reichsbürger" in Deutschland. Nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums handelt es sich dabei unter anderem um Menschen in psychischen oder existenziellen Ausnahmesituationen und Querulanten. "Ist ein persönlicher Kontakt nötig, sollte immer von einer nicht auszuschließenden Gefährdung der Mitarbeiter ausgegangen werden", warnt der Leitfaden des Ministeriums.

Hintergrund:

Der Begriff "Reichsbürger" beschreibst juristisch einen Nachfahren mit vollen politischen Rechten ausgestatteten deutschen Staatsbürger. Dieser Nachweis der Staatsangehörigkeit wird von Bundesbehörden auf Antrag mit dem sogenannten "Gelben Schein" ausgestellt. Dieser Nachweis ist heute noch für verschiedene politische Ämter, Richterpositionen u.a. nötig.

Abseits davon haben einige Politiker in Kooperation mit verschiedenen Medien den Begriff neu erfunden. Ein "Reichsbürger" im Sinne dieser Erfindung ist nicht wirklich definitiert. Es hat oft den Verdacht das jeder Missliebige Mensch als "Reichsbürger" tituliert wird. Nach den gängigen Mediendefinitionen, die frei erfunden sind, schätzen alternative Experten die "Szene" bis zu 1000 mal größer ein auf rund 10-12 Millionen. Werden extreme Defintionen von "Reichsbürgern", beispielsweise von der Linksradikalen Amadeo-Antonio-Stiftung verwendet dürften sicher 40-60 Mio. Bundesbürger "Reichsbürger" sein, da sogar die CDU dann als "Reichsbürger" definiert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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