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Anzeige gegen Vielehen-Syrer und offener Brief an Merkel

Archivmeldung vom 24.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Der Fall des Syrers Ahmad A., der mit zwei Ehefrauen in einem von Pinnebergs Gemeinde bezahlten Haus lebt, sorgt seit Januar für Schlagzeilen. Auf Facebook kursiert inzwischen ein offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dem sogar von Unterstützung von Pädophilie die Rede ist. Ein Ex-Polizist will Anzeige gegen den Syrer erstatten, schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es im Beitrag auf der deutschen Webseite: "... Der Ex-Polizist Tim K. will den Syrer und die „Verantwortlichen“ anzeigen. Das schreibt er in einem Facebook-Post: „Ich nehme es nicht hin, dass in Pinneberg das Scharia-Recht über dem deutschen Strafgesetzbuch und dem Grundgesetz steht und dass dieses noch von staatlicher Seite gefördert wird.“ Und weiter: „Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Ahmad A. wegen § 172 StGB (Doppelehe) und aller sonstigen in Frage kommenden Straftaten.“

„Der § 172 StGB stellt dies unter Strafe und des Weiteren ist dies ein gravierender Verstoß gegen Art. 3 GG, der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand wegen u.a. seiner Abstammung, Rasse, Herkunft oder seines Glaubens, seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf“, so Tim K. weiter.

Zudem hat eine gewisse Ariane Frenz einen wütenden offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Facebook verfasst. „Sehr geehrte Frau Merkel, mit Entsetzen habe ich Spiegel TV gesehen“, schreibt sie. „Um es vorwegzunehmen, weil ich das jetzt unter Garantie sofort um die Ohren gehauen bekomme: Ich bin nicht braun, ich bin kein Nazi, ich bin keine 15 und ich bin eine normale erwachsene Frau mit einer Familie und EINEM Mann (…)Wie kann es sein, dass in unserem Land Pädophilie akzeptiert wird? Wie kann es sein, dass in unserem Land die Bigamie akzeptiert wird und dies noch unter dem Deckmantel der ‚Familienzusammenführung‘?“

„Wie kann es sein, dass ich 50-60 Stunden in der Woche arbeiten muss, mich dumm und dämlich zahle an Steuergeldern, die dann dazu verwendet werden, eine Familie zu bezahlen, wo der Mann auch noch stolz darauf ist, eine 13-Jährige geschwängert zu haben, und diese jetzt als seine Zweitfrau in DEUTSCHLAND lebt???“, so die Frau weiter.

Jeder Kriegsflüchtling sei in Deutschland willkommen, auch bei ihr, betont Frenz. „Aber DAS geht gar nicht. Sie und Ihre Regierung (die zurzeit sowieso nicht vorhanden ist) genehmigen in UNSEREM Land die Bigamie und die Pädophilie.“

Ende Januar war bekannt geworden, dass der syrische Flüchtling Ahmad A. trotz des in Deutschland geltenden Bigamie-Verbots seine Zweitfrau nachholen durfte. Sein Fall hat bundesweit für Aufruhr gesorgt. Vor Kurzem besuchte der „Spiegel TV“ den Syrer und seine Familie.

Ahmad A. lebt mit seinen zwei Ehefrauen und sechs Kindern in einem großen, wenn auch spartanisch eingerichteten Haus im Landkreis Pinneberg in Schleswig-Holstein, das ihm von der Gemeinde zur Verfügung gestellt worden sein soll. Für drei Jahre hat die Familie einen Flüchtlingsstatus in Deutschland bekommen. Damit könnte der Syrer auch arbeiten gehen. Doch das lehnt er nach eigenen Angaben ab: Er wolle er lieber bei den Kindern bleiben, sagt er. Zukunftspläne schmiedet Ahmad offenbar auch schon: Vier Ehefrauen und zehn Kinder hätte er gerne."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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