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Bundesregierung hat kaum Übersicht über Grauen Finanzmarkt

Archivmeldung vom 16.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de

Zehn Jahre nach der Pleite der Bank Lehman Brothers und dem dadurch ausgelösten Beben in der internationalen Finanzwelt werden Verbrauchern in Deutschland rund 10.200 Finanzinstrumente oder Investitionsmöglichkeiten angeboten, die dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt zuzurechnen sind. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezeichnet Anbieter, die keine Erlaubnis der BaFin benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, als Teilnehmer des Grauen Kapitalmarkts. Bei Produkten, die dort angeboten werden, sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein. In ihrer Antwort räumt die Bundesregierung ein, dass ihr die Zahl der tatsächlich vertriebenen Vermögensanlagen nicht bekannt sei. Die Zahl 10.200 beziehe sich auf die Betrachtung der gebilligten Prospekte und gestatteten oder aktualisierten Vermögensanlageinformationsblättern im Zeitraum vom 1. September 2017 bis zum 31. August 2018. Zu Anlagemöglichkeiten bei sogenannten Schrottimmobilien oder Kryptowährungen lägen der Regierung keine Daten vor, heißt es weiter.

Das Finanzministerium lehnt ab, der BaFin ein inhaltliches Prüfungsrecht, etwa nach Vorhandensein und Werthaltigkeit der Anlageobjekte in Verkaufsprospekten, einzuräumen. Die Rechnungslegungspflichten sowie von Wirtschaftsprüfern geprüfte Jahresabschlüsse seien ausreichend. Einen Überblick über die jährliche finanziellen Verluste oder Gewinne von Verbrauchern durch Produkte des Grauen Kapitalmarkts gebe es nicht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung: "Die bei Verbraucherinnen und Verbrauchern entstehenden Verluste werden von der BaFin nicht erfasst." Die BaFin prüfte insgesamt 56 Eingaben des Marktwächters Finanzen und der Verbraucherzentralen zu möglichen Verstößen gegen verbraucherschützende Normen. Außerdem gab es sechs Hinweise der Verbraucherzentralen wegen des Verdachts einer unerlaubten Tätigkeit. Die Bundesregierung hält in diesem Zusammenhang die Regelungen aus dem Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 für ausreichend. Sie kündigte für das nächste Jahr einen Evaluierungsbericht im Finanzausschuss an. "Die Bundesregierung lässt einen Schwarzmarkt auf dem Kapitalmarkt zu. Zahlen zu den Verlusten von Verbrauchern werden nicht erhoben", sagte Fabio de Masi, der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion.

De Masi verwies auf die Verluste durch die Pleite des Containerdienstleisters P&R, dessen Gläubiger in dieser Woche zu einer der größten Gläubigerversammlungen der deutschen Nachkriegsgeschichte in München zusammenkommen. "Je nach Studie verlieren Verbraucher zwischen 20 und 30 Milliarden Euro pro Jahr durch unseriöse und hochriskante Produkte des Grauen Kapitalmarkts", so de Masi. Mancher Kleinanleger verliere dabei seine gesamten Lebensersparnisse. "Da somit keine durchgreifende Regulierung zu erwarten ist, werden die finanziellen Verluste der P&R-Gläubiger leider nicht das Ende der Fahnenstange sein", so der Linken-Politiker. Man brauche deshalb eine verpflichtende öffentlich-rechtliche Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente. "Neben diesem Finanz-TÜV sind die Finanzanlagenvermittler der Aufsicht durch die BaFin zu unterstellen und der provisionsbasierte Verkauf von Finanzinstrumenten zu unterbinden", so De Masi. Die BaFin müss endlich zu einer inhaltlichen Prüfpflicht von Prospekten gezwungen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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