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SSW: Transparenzregister jetzt!

Archivmeldung vom 24.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: SSW
Bild: SSW

Lars Harms zu TOP 31 - Aufkommensneutralität ermöglichen und unnötige Bürokratie bei der Grundsteuerreform vermeiden - Transparenzregister jetzt (Drs. 20/1886(neu); 20/1907): „Wir fänden es sinnvoll, wenn dieses Transparenzregister nicht nur die Hebesätze ab 2024, sondern gern auch die Hebesätze aus den vergangenen Jahren auflisten würde. Dann kann jeder die Hebesatz- und Steuerentwicklung für jede einzelne Kommune noch besser nachvollziehen.“

Harms weiter: "Es ist ein Thema, das nach wie vor für teils hitzige Diskussionen sorgt: Die Grundsteuerreform. Immerhin ist die Grundsteuer B eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer ja erstmals erhoben werden. Nicht mehr viel Zeit, um eine rechtssichere und möglichst gerechte Umsetzung sicherzustellen. Um zumindest ein bisschen Unsicherheit aus diesem Prozess zu nehmen, braucht es daher zeitnah das angekündigte Transparenzregister, welches der SSW ja schon vor langem angeregt hatte. Den Antrag der FDP tragen wir daher mit.

Vielmehr als ein konkretes Modell war uns vom SSW dabei ja stets wichtig, dass die neue Berechnungsmethode grundsätzlich rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht sein sollte und dass die Reform letztendlich nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen führen würde. An dieser Stelle kann ein Transparenzregister einen großen Dienst für mehr Planungssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle leisten. Dafür muss dieses Register bis spätestens Ende des 2. Quartals dieses Jahres vorliegen.

Denn bereits im 4. Quartal werden die Kommunen ihre jeweiligen neuen Hebesätze festlegen, die dann ab 2025 greifen sollen. Der Hebesatz ist und bleibt ja der zentrale Hebel. Laut Bundesregierung soll er so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen nach sich zieht. Auch Finanzministerin Heinold hat dieses Ziel der vielzitierten „aufkommensneutralen Reform“ formuliert, aber Tatsache bleibt ja, dass die Kommunen ihre Hebesätze – und damit auch die Gesamthöhe der Abgabe – schon jetzt sowie auch nach dem Stichtag des 1. Januar 2025 eigenverantwortlich festlegen dürfen. Und das sollen sie ja auch weiterhin grundsätzlich dürfen; aber eben auf faire und transparente Weise. Die jeweiligen Kommunalvertretungen sollen fundierte Entscheidungen treffen und angemessene Hebesätze festlegen können, die die Bürger nachvollziehen können. Das stärkt dann insgesamt auch die Akzeptanz für die Reform und die individuellen Wertbescheide.

Hier kommt nun das Transparenzregister ins Spiel. Dieses soll ausweisen, welche Hebesätze die Kommunen jeweils für das Jahr 2025 einstellen müssten, um ein gleichbleibendes Steueraufkommen vor und nach der Reform zu erreichen. Was der SSW hierzu auch schon in den letzten Debatten angeregt hatte: Wir fänden es sinnvoll, wenn dieses Transparenzregister nicht nur die Hebesätze ab 2024, sondern gern auch die Hebesätze aus den vergangenen Jahren auflisten würde. Dann kann jeder nachschauen, ob und welche Kommunen möglicherweise Erhöhungen von Hebesätzen schon zeitlich vorgezogen haben. Die Kommunen werden also zu fairen Ansätzen angehalten und für die Bürger bringt dies noch ein bisschen mehr Transparenz.

Insgesamt scheinen die Kommunen bislang ja aber auch fair vorgegangen zu sein. Im vergangenen Jahr haben nach einer Umfrage der Industrie- und Handelskammern (IHK) unter allen Kommunen ab 2.000 Einwohnern elf – das ist jede Zwanzigste – ihre Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie 16 die Grundsteuer B erhöht. Ob dies nur die Ruhe vor dem Sturm war, wird sich womöglich noch zeigen.

Gleichzeitig ist ein weiterer Sturm ja bereits am Aufziehen: So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) insbesondere die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte kritisiert und somit quasi für mindestens ungeeignet, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Haus & Grund hat daher bereits angekündigt, die Grundsteuerreform bis nach Karlsruhe tragen zu wollen. Was dabei dann herauskommen mag, werden wir sehen.

Wichtig ist und bleibt uns letztendlich, dass die Grundsteuerreform insgesamt nicht zu einer versteckten Steuererhöhung in den Kommunen führt. Es muss nach wie vor das Versprechen gelten, dass die Reform aufkommensneutral und rechtssicher umgesetzt wird und dass man die Entwicklung des Steueraufkommens in jeder Kommune mithilfe des Transparenzregisters nachvollziehen können soll."

Quelle: SSW

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