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Absicht? Das PEI unterschlägt 10 Todesfälle nach Masernimpfung

Archivmeldung vom 04.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Impfkritik.de
Bild: Impfkritik.de

"Gemeldete Todesfälle nach Impfungen werden von der zuständigen Bundesbehörde PEI regelmäßig bagatellisiert. Nun entdeckte ein Leser, dass insgesamt 10 Todesfälle nach Masernimpfung regelrecht in der Datenbank versteckt wurden", berichtet der Impfexperte Hans U. Tolzin.

Weiter berichtet der Impfexperte: "Seit 2001 gibt es in Deutschland für medizinische Berufe eine Meldepflicht für Verdachtsfälle von Impfkomplikationen und Impfschäden, die über das sogenannte "übliche Maß" hinausgehen. Die Absicht des Gesetzgebers war es damals, die katastrophal niedrige Melderate bei den Impfkomplikationen deutlich anzuheben, um bessere Daten zur Impfstoffsicherheit zu besitzen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht bei Nichtbefolgung der Meldepflicht ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro vor.

Dennoch tut das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die für Impfungen zuständige deutsche Zulassungs- und Meldebehörde bis heute so, als hätten wir in Deutschland weiterhin ein reines "Spontanmeldesystem", als sei es den Ärzten und sonstigen Therapeuten völlig freigestellt, ob und was sie melden oder nicht.

Darüber hinaus werden selbst gemeldete Todesfälle äußerst stiefmütterlich behandelt: Jeder Todesfall, bei dem es der Familie des Opfers nicht gelingt, gerichtlich den Beweis einer Impffolge zu erbringen, gilt grundsätzlich als nicht mit einer vorausgegangenen Impfung zusammenhängend, selbst wenn der zeitliche Zusammenhang nur aus wenigen Stunden besteht. Etwa nach dem Motto:

Solange der Tote nicht beweisen kann, dass es die Impfung war, gilt die Impfung als unschuldig.

Da Impfungen massive Eingriffe und Manipulationen von Immunsystemen kerngesunder Menschen darstellen, und als Körperverletzungen der mündigen Einwilligung bedürfen, bewegt sich das PEI damit im Grunde am Rande der Legalität.

Das ist der Leitung der Behörde möglicherweise auch bewusst, wenn man die fortgesetzten Anstrengungen bedenkt, die man dort unternimmt, um Meldungen von schweren Nebenwirkungen zu bagatellisieren oder die Verwendung von Nervengiften wie Aluminiumhydroxid in Placebostudien zu rechtfertigen.

Nun hat mich Oliver S., ein Leser meiner Publikationen darauf hingewiesen, dass die Behörde - möglicherweise absichtlich - nach Masernimpfungen aufgetretene Todesfälle innerhalb ihrer öffentlichen Meldedatenbank versteckt. Filtert man nämlich die Datenbank nach "Fall Ausgang" und dem Kriterium "Tod", so findet man im Zeitraum von 2000 bis heute insgesamt 22 gemeldete Todesfälle nach einer Impfung mit Masernkomponente. Das war auch mein aktueller Wissensstand.

Oliver S. wies mich nun darauf hin, dass es insgesamt 10 Datensätze in der Datenbank gibt, bei denen bei "gemeldete Reaktion oder Erkrankung" entweder "Tod" oder "Hirntod" aufgeführt ist, aber unter der Rubrik "Fall Ausgang" z. B. "unbekannt" angegeben ist. Diese Todesfälle sind somit nur dann zu finden, wenn man gezielt danach sucht.

Dieses Beispiel zeigt, dass man im PEI möglicherweise vorsätzlich versucht, die Anzahl der gemeldeten Todesfälle nach Masernimpfung zu manipulieren, um der Politik die Türen für die geplante Masernimpfpflicht offen zu halten."

Und auf solchen Daten basiert das Vertrauen unserer Bundestagsabgeordneten, die Masernimpfung sei "sicher"?

Meldedatenbank des PEI  

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Infos zum Meldeverfahren

PEI blockiert Vergleichbarkeit bei Impfstoffsicherheit

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. Tolzin

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