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Unterrichtsausschluss wegen Windpocken

Archivmeldung vom 17.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Harmlose Windpocken
Harmlose Windpocken

Bild: Fotalia.de /Dan Race / Impfkritik.de

In einem offenen Brief an das Gesundheitsamt Schwäbisch Hall begründet der Medizin-Journalist Hans U. P. Tolzin ausführlich, warum der Unterrichtsauschluss Ungeimpfter nach einem Windpockenfall sowohl unverhältnismäßig als auch kontraproduktiv war.

Nachfolgend der Offene Brief vom 16. Februar 2018 an die Leiterin des Gesundheitsamtes Schwäbisch Hall im original Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Dr. König,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 28. Nov. 2017 (siehe Anlage) an die Eltern einer Schule Ihres Landkreises, an der kurz zuvor ein Windpockenfall aufgetreten war.

In diesem Schreiben geben Sie bekannt, dass nicht gegen die Windpocken geimpfte Schüler dem Unterricht 16 Tage fernbleiben müssen.

Darüber hinaus fordern Sie Eltern von bisher nur einmal gegen die Windpocken geimpften Kindern auf, die zweite Impfung nachzuholen. Die nachgeimpften Kinder könnten dem Schreiben zufolge bereits am nächsten Tag wieder zur Schule gehen.

Ich möchte Sie hiermit bitten, für den Fall künftiger Ausbrüche Ihre Vorgehensweise zu überdenken:

Sie haben den Eltern wichtige Informationen vorenthalten, die für die sachgerechte Beurteilung der von Ihnen angedrohten Maßnahmen, für ihre persönliche Impfentscheidung und ihren Umgang mit der Krankheit Windpocken wichtig wären.
Impfungen sind invasive medizinische Eingriffe. Es werden dabei vorsätzlich Krankheitserreger, giftige Substanzen und potentielle Allergene in einen gesunden Organismus eingebracht. Somit handelt es sich bei Impfungen rechtlich gesehen um Körperverletzungen, deren strafrechtliche Folgen nur durch eine informierte Einwilligung abgewehrt werden können.

Eine informierte Einwilligung ist jedoch nur dann möglich, wenn Eltern alle Informationen zur Verfügung stehen, die für eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung notwendig sind.
In Ihrem Schreiben, in dem Sie immerhin einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Eltern und ihrer Kinder androhen, enthalten Sie den Familien jedoch genau diese Informationen vor.

1. Fehlende Verhältnismäßigkeit

Die Windpocken mögen zwar hoch ansteckend sein, sind aber eine harmlose Kinderkrankheit, die in der Regel problemlos verläuft und erfahrungsgemäß oft mit einem Entwicklungsschub und langfristig mit einer stabileren Gesundheit einhergeht. Leider gehen Sie in Ihrem Schreiben hierauf gar nicht ein. Außerdem: Eine einzelne Erkrankung macht noch keine Epidemie und rechtfertigt nicht die Verletzung von Grundrechten.

2. Verschwiegene Alternativen der Vorsorge

Zahlreiche Studien legen nahe, dass eine ausreichende Versorgung mit Vitalstoffen (Vitamine, Mineralien, etc.) wichtig für eine optimale Funktion des Immunsystems ist und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe drastisch senken kann. Somit haben Eltern durchaus die Möglichkeit, auch ohne eine risikobehaftete Impfung auf den Verlauf einer Infektion, die im optimalen Falle völlig symptomlos verlaufen kann, Einfluss zu nehmen.
Darüber hinaus wäre es wichtig zu erwähnen, dass laut Studienlage die Unterdrückung von Symptomen - z. B. durch Fiebersenker - regelmäßig zu schwereren Verläufen führt.
Studien und die Erfahrung zeigen: Je weniger regulierend - und stattdessen allenfalls unterstützend - eingegriffen wird, desto besser die Prognose.

3. Verschwiegene Immunität durch symptomlose Erkrankung

Sie verschweigen, dass die Windpocken auch symptomlos verlaufen können. Somit können Kinder auch ohne Impfung und ohne Erkrankung über einen als schützend angesehenen Antikörpertiter im Blut verfügen. Da diese Kinder als immun zu betrachten sind, besteht keine Notwendigkeit für einen Unterrichtsausschluss.
Bitte weisen Sie die Eltern bei nächster Gelegenheit darauf hin.

4. Zweite Impfung ist für Immunität nicht zwingend

Um den Unterrichtsausschluss abzuwehren, bestehen Sie darüber hinaus auf eine zweite Windpockenimpfung. Damit vermitteln Sie den Eindruck, dass ohne die zweite Impfung keine Immunität hergestellt werden kann. Wie Sie sicher wissen, ist dies nicht korrekt, denn die zweite Impfung soll ja nur den Anteil der Impfversager nach der ersten Impfung reduzieren. Je mehr Impfungen, desto größer die Risiken und der Stress für das zu impfende Kind.
Ein ausreichender Antikörpertiter wird in der Regel bereits nach der ersten Impfung erreicht, was durch einen Labortest einfach zu überprüfen ist.

5. Auch frisch Geimpfte sind anfangs noch ansteckend

Sie versprechen, dass frisch nachgeimpfte Kinder bereits am nächsten Tag wieder zur Schule gehen dürfen. Dadurch vermitteln Sie den Eindruck, als würde der als schützend angesehene Antikörpertiter innerhalb von 24 Stunden oder sogar weniger erreicht.
Sie wiegen damit Eltern, die Schule und auch die Eltern von immungeschwächten Kindern, die ohne Risiko für Leib und Leben nicht geimpft werden können, in falsche Sicherheit, denn das Immunsystem braucht ja in der Regel Tage oder sogar Wochen, um den schützenden Titer aufzubauen.

Sollte ein frisch nachgeimpftes Kind tatsächlich kurz vorher Kontakt zu einem Erkrankten gehabt haben, kann es - trotz frischer Impfung – andere Kinder anstecken. Das ist besonders bei immungeschwächten Kindern heikel, die ja auf ein immunes Umfeld angewiesen sind.

Mit Ihrer Vorgehensweise verletzen Sie Ihre Fürsorgepflicht und machen sich ggf. sogar der Körperverletzung schuldig, sollte es zu einer schweren Erkrankung oder gar zu einem Todesfall durch ein Kind kommen, dass zwar geimpft, aber nicht immun ist.

6. Verschwiegene Ansteckungsquellen durch Impfversager

Sie verschweigen den Eltern, dass es für keine Impfung, also auch nicht für die Windpockenimpfung, eine Garantie für Wirksamkeit gibt. Damit wiegen Sie die Eltern, die Schule und die Eltern von immungeschwächten Kindern in falsche Sicherheit, denn die Impfversager unter den geimpften Kindern sind ja im Kontaktfalle sowohl empfänglich als auch ansteckend.
Mit Ihrer Vorgehensweise verletzen Sie Ihre Fürsorgepflicht und machen sich ggf. sogar der Körperverletzung schuldig, wenn Sie auf eine Überprüfung der Antikörpertiter bei Geimpften verzichten.

7. Verschwiegene Risiken

Sie verschweigen den Eltern, dass es für keine Impfung, also auch nicht für die Windpockenimpfung, eine Garantie für Sicherheit gibt. Es wäre sehr wichtig, dass Eltern vor einer Impfentscheidung zusammen mit ihrem Kinderarzt in aller Ruhe die Produktinformation mit den bisher bekannten möglichen Nebenwirkungen durchgehen. Zulassungsstudien werden in der Regel nur mit nachweislich gesunden Kindern durchgeführt. Wie sich Impfungen auf akut oder chronisch kranke Kinder auswirken, wissen wir schlichtweg nicht. Damit fehlt auch die Information, welche Risikogruppen besonders empfänglich für schwere Nebenwirkungen sind.
Diese Info ist jedoch für eine vernünftige individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung von großer Bedeutung.

8. Missachtung des Verursacherprinzips bei Kostenübernahme

Angesichts der oben aufgeführten Mängel wäre es angemessen, für die Dauer des Unterrichtsausschlusses die Kosten für den häuslichen Privatunterricht zu übernehmen. Immerhin haben wir in Deutschland eine Schulpflicht.
Da die Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für Antikörpertests nur dann übernehmen, wenn ein akuter Krankheitsfall vorliegt, wäre es darüber hinaus folgerichtig, wenn das Gesundheitsamt die Kosten für diese Labortests übernimmt.

Hiermit fordere ich Sie auf, bei künftigen Ausbrüchen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren und die Eltern ausreichend zu informieren, so dass sie eine ausgewogene Nutzen-Risiko-Abwägung für ihr Kind treffen können.

Mit freundlichen Grüßen

Hans U. P. Tolzin

Medizin-Journalist und Autor

(Als PDF-Datei herunterladen)

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin

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